Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 254 (NJ DDR 1979, S. 254); 254 Neue Justiz 6/79 Unser Gespräch nach der Wahl Die Wahl der Abgeordneten für die Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen sowie die Gemeindevertretungen am 20. Mai 1979 gestaltete sich zu einem überwältigenden Bekenntnis der Bürger der DDR zu ihrem sozialistischen Staat. Das trifft auch auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen zu, die ja im engen Zusammenhang mit den Kommunalwahlen stattfanden. Die Redaktion hatte Gelegenheit, unmittelbar nach der Wahl der Schöffen im VEB Pumpenwerke Halle ein Gespräch mit einigen Werktätigen zu führen, das wir nachstehend auszugsweise wiedergeben. Redaktion: Im VEB Pumpenwerke Halle wurden für das Stadtbezirksgericht Halle-Süd 30 Schöffen gewählt. Wir möchten gern erfahren, welchen Rang diese Wahlen in den Kollektiven einnahmen und welche Rolle die Schöffen überhaupt im Betrieb spielen? ' Rolf Andrä: Ich wurde 1962 erstmals gewählt. Nun erhielt ich zum fünften Mal das Vertrauen meiner Kollegen. Aber das war keine routinemäßige Wiederwahl. Dem ging eine Berichterstattung über meine geleistete Schöffenarbeit voraus, und die Kollegen machten von ihrem Recht nach § 17 Wahlgesetz Gebrauch. Sie stellten Fragen, z. B. wie ich meine Erfahrungen den jüngeren Kollegen vermitteln werde und wie ich im Betrieb auf eine noch bessere Rechtserziehung Einfluß nehmen will. Danach wurde ich erneut als Kandidat bestätigt. Das war neu bei dieser Wahl. In einer solchen Prüfung der Kandidaten sehe ich eine Weiterentwicklung unserer sozialistischen Demokratie. In unserem sozialistischen Großbetrieb arbeiten die Schöffen in vielen Bereichen. Wir kennen uns aber dennoch untereinander gut, und zwar durch unsere Arbeit im betrieblichen Schöffenkollektiv. So wird das auch jetzt wieder nach der Neuwahl sein, mit der zwölf Kollegen erstmals in diese verantwortungsvolle Funktion gewählt wurden. Fritz L i e b i g (BGL-Vorsitzender): Im Betrieb fanden die Schöffenwahlen große Beachtung. Sie wurden nicht isoliert behandelt. Wir betonten den engen Zusammenhang mit den Kommunalwahlen. Dadurch haben wir unseren Kollegen zugleich sinnfällig die Einheit unserer sozialistischen Staatsmacht erläutern können. Alle Schöffen legten Rechenschaft in ihren Kollektiven, so wie das Kollege Andre erwähnt. Unser Schöffenkollektiv berichtet ohnehin jährlich über seine Arbeit. Das ist stets ein Höhepunkt für die Schöffen und eine öffentliche kritische Bilanz auch zum Stand der Ordnung und Sicherheit in unserem Betrieb. Redaktion: Gibt es ein direktes Zusammenwirken der BGL mit den Schöffen im Betrieb? Fritz L i e b i g : Als Gewerkschaft nahmen wir Ein- fluß auf die Auswahl der 30 Schöffen. 18 von ihnen sind Produktionsarbeiter. Kandidat wurde nur, wer selbst Vorbild am Arbeitsplatz und in der gesellschaftlichen Arbeit ist. Daß unsere Auswahl richtig war, zeigte die Bestätigung der Vorschläge in den Kollektivberatungen und die einmütige Wahl. Unsere Schöffen sind aus dem gesellschaftlichen Leben im Betrieb nicht mehr wegzudenken. Sie sind vorbildlich in ihren Arbeitsbereichen, sie fördern die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit, sie arbeiten unterstützend in den Konfliktkommissionen mit, leisten den Gewerkschaftsfunktionären, vor allem den Vertrauensleuten, Hilfe bei der Lösung von Konflikten und erteilen Rechtsauskünfte. Das hat sich z. B. bei der Erläuterung des neuen Arbeitsgesetzbuchs sehr bewährt. Auch für die betrieblichen Leitungskader war das eine gute Unterstützung. Einige Leiter lernten bei dieser Gelegenheit ihre Schöffen erstmals richtig kennen. Aber auch als BGL nehmen wir gern die Hilfe unseres Schöffenkollektivs in Anspruch, wenn es um die Erörterung von Rechtsfragen geht. Dennoch, die Aussprachen in der zurückliegenden Wahl haben uns verdeutlicht, daß wir künftig auch als BGL noch mehr Einfluß darauf nehmen müssen, den Schöffen zu helfen und ich denke dabei besonders an die erstmals gewählten Kollegen , daß sie ihren Einsatz bei Gericht und die im Betrieb zu leistende Arbeit als Einheit betrachten. Redaktion: Das führt uns zu der Frage, wie der Schöffe seine Arbeit im Betrieb gestaltet und wie das Schöffenkollektiv wirksam wird. Edith M a 11 h e i s : Ich bin zum dritten Mal als Schöffe gewählt worden und spreche aus Erfahrung. Natürlich bleibt unsere Hauptaufgabe, während des jeweiligen Einsatzes beim Kreisgericht als Richter Recht zu sprechen. Hier im Betrieb sind wir vor allem vorbeugend tätig. Es gibt viele Möglichkeiten zu helfen, Konflikte zu lösen und Rechtsverletzungen entgegenzuwirken. Unser Schöffenkollektiv hat dazu u. a. Arbeitsgruppen gebildet. So betreiben wir gezielte Rechtspropaganda, erteilen Rechtsauskünfte und engagieren uns in Fragen der Wiedereingliederung und Betreuung Strafentlassener sowie der Kontrolle bei der Verwirklichung von Verurteilungen auf Bewährung. Ich persönlich schreibe ständig in unserer Betriebszeitung „Die Pumpe“ und berichte in der Rubrik „Hier spricht der Schöffe“ über die Arbeit unseres Schöffenkollektivs. Wichtig für mich ist aber vor allem das persönliche Gespräch mit den Kollegen. Martin Theuerkorn: Ja, da möchte ich mich anschließen. Ich sehe im persönlichen Gespräch die größte Wirkung. In unserem Bereich hatten wir kürzlich ein „Pärchen“, das wie wir so sagten nicht ganz gerade lief und das es mit der Disziplin nicht so genau nahm. In diesem Fall konnte ich meine fünfjährigen Erfahrungen als Schöffe gut einsetzen. Es gelang mir, das Vertrauen der beiden Kollegen durch überzeugende Aussprachen zu gewinnen und ihre Denk- und Verhaltensweise zu beeinflussen. Beide sind heute geachtete Mitglieder unseres Kollektivs. Carl-Rudolf Ehlert: Und ich kann als Brigadeleiter sagen, daß sich meine Einsätze beim Gericht und die Schulungen, an denen ich als Schöffe teilnehme, als nützlich für die Brigadearbeit erweisen. Ich bin jetzt zum zweiten Mal gewählt worden. Meine Kollegen profitieren mit, denn ich werte viel im Kollektiv aus. Wir haben so z. B. im sozialistischen Wettbewerb einen klaren Standpunkt gefunden, wie unter unseren konkreten Produktionsbedingungen das sozialistische Eigentum noch besser zu schützen ist und Unfällen vorgebeugt werden kann. Ich habe jetzt die Verpflichtung übernommen, die Rechtskenntnisse zum AGB zu vertiefen, um so auch mit Hilfe des Rechts gezielt zur Erreichung guter Wettbewerbsergebnisse beizutragen. Wenn bei uns in der „Pumpe“ zunehmend gute Ergebnisse im Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu verzeichnen sind, dann haben auch wir Schöffen stets Anteil daran. Ralf A n d r ö : Als Schöffen sind wir maßgeblich mitbeteiligt, wenn es im Betrieb Fälle der Wiedereingliederung Haftentlassener oder der Betreuung gefährdeter Bürger gibt. Die Verantwortung für diese Arbeit trägt die betriebliche Leitung. Neben anderen aktiven gesellschaft-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 254 (NJ DDR 1979, S. 254) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 254 (NJ DDR 1979, S. 254)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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