Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 247

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 247 (NJ DDR 1979, S. 247); Neue Justiz 6/79 247 Mit all diesen Rechtsvorschriften wird das allgemeine Recht der Bürger auf Eingaben, das eine wichtige Garantie zur Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Mitwirkung und Mitgestaltung am gesellschaftlichen Leben ist, weiter präzisiert und in immer breiterem Maße zur Grundlage der staatlichen Arbeit gemacht. In Übereinstimmung mit diesen Regelungen wird in den staatlichen Organen dafür gesorgt, daß die Bürger ihre Angelegenheiten noch besser unterbreiten können und ihre Anliegen sorgfältig analysiert und unbürokratisch bearbeitet werden. Viele Eingaben der Bürger, die in zunehmendem Maße persönliche Angelegenheiten mit der Lösung gesellschaftlicher, territorialer oder betrieblicher Probleme verbinden, werden bei der Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse berücksichtigt. Sie sind somit nicht nur für den einzelnen bedeutsam, sondern von allgemeinem gesellschaftlichen Nutzen. Besonders deutlich wird dies bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe als Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, bei der vor allem die bewußte Initiative der Werktätigen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wächst. Es zeigt sich, daß die Bürger ihre Rechte und Pflichten ständig verantwortungsbewußter wahmehmen, sich gegenüber Unzulänglichkeiten unduldsamer verhalten und eine sachlich richtige und termingemäße Bearbeitung und Entschei' düng ihrer Eingaben erwarten. Prinzipien der Eingabenbearbeitung * 1 2 3 4 Nach dem Eingabengesetz gelten für alle staatlichen Organe, volkseigenen Kombinate und Betriebe, sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen folgende Prinzipien: 1. Für die ordnungsgemäße Arbeit mit den Eingaben sind die Leiter persönlich verantwortlich. Für sie wie für ihre Mitarbeiter sind das achtungsvolle Verhalten gegenüber den Bürgern und die sorgfältige und schnelle Bearbeitung ihrer Anliegen grundlegende Pflichten (§§ 2, 4). 2. Die Leiter haben dafür zu sorgen, daß die Bürger ihre Eingaben und anderen Anliegen persönlich Vorbringen und sich beraten lassen können (§3). Dabei geht es vor allem darum, der Bevölkerung größere Möglichkeiten zu geben, mit den politisch verantwortlichen Leitern der Staatsorgane zu sprechen, um auf diese Weise das Vertrauensverhältnis zwischen sozialistischer Staatsmacht und Bürger noch enger zu gestalten. 3. Über die Eingaben ist auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsvorschriften zu entscheiden (§ 5). Das erfordert, sowohl die für die sachliche Lösung des betreffenden Problems geltenden Rechtsvorschriften als auch die Prinzipien für die Eingabenbearbeitung nach dem Eingabengesetz zu beachten. Wenn sich z. B. eine Bürgerin darüber beschwert, daß ihr vom Rat der Stadt kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt wurde, so muß über die Eingabe sowohl nach dem Eingabengesetz als auch nach der VO über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung vom 22. April 1976 (GBl. I Nr. 14 S. 201) entschieden werden, denn in dieser VO sind die sachlich zu beachtenden Kriterien für die Aufnahme in Kindereinrichtungen enthalten. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Bürgern bei der Klärung ihrer Angelegenheiten zu helfen. Das schließt ein, ini Rahmen des Planes und auf der Grundlage der Rechtsvorschriften eine solche Entscheidung zu treffen, die für die Bürger die günstigste Lösung bedeutet. Zugleich sind langfristige und dauerhafte Lösungen des betreffenden Problems anzustreben und die Ursachen für seine Entstehung weitgehend zu beseitigen. 4. Die Entscheidung über die Eingabe ist spätestens innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eingang oder Bekanntwerden zu treffen und dem Bürger mitzuteilen (§ 7). Der Bürger hat Anspruch auf eine sachlich begründete und fristgemäße Antwort. Sie kann schriftlich oder mündlich erteilt werden. Es hat sich bewährt, wenn abschlägige Entscheidungen schriftlich begründet und dem Bürger mündlich erläutert werden. Analysen zeigen, daß hin und wieder noch Fälle Vorkommen, in denen die Fristen zur Eingabenbearbeitung nicht eingehalten werden, die Bürger unkonkrete Antworten erhalten oder auf bestimmte Anliegen überhaupt nicht reagiert wird. Das führt meist zu erneuten Eingaben in der gleichen Angelegenheit. Deshalb haben die zuständigen staatlichen Organe konsequent darauf zu achten, daß bei der Bearbeitung von Eingaben und bei der Entscheidung darüber die rechtlich geregelten Form- und Fristvorschriften strikt eingehalten werden. Kann aus zwingenden Gründen die Bearbeitung der Eingabe nicht innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden, dann ist dem Bürger gegenüber die Fristüberschreitung zu begründen. Gleichzeitig ist ihm mitzuteilen, bis wann über seine Eingabe entschieden wird (§ 7 Abs. 3). 5. Es ist unzulässig, daß Eingaben durch denjenigen Mitarbeiter bzw. Leiter bearbeitet werden, an dessen Arbeit oder Verhalten in der Eingabe Kritik geübt wird (§ 6). Über eine solche Eingabe hat der zuständige bzw. übergeordnete Leiter zu entscheiden. 6. Bei der Bearbeitung der Eingaben haben die Leiter eng mit den Ausschüssen der Nationalen Front, den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Sie sind verpflichtet, auf Einladung von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie von Brigaden, Ausschüssen der Nationalen Front, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven von Werktätigen an Aussprachen zu Eingaben der Bürger teilzunehmen (§§2 Abs. 3, 5 Abs. 2).0 Ausgehend von diesen Prinzipien wenden die Staatsorgane viele bewährte Formen und Methoden der Eingabenbearbeitung an. Diese wurden was die örtlichen Räte anbelangt vom Ministerrat im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Rates des Bezirks Leipzig im September 19777 und des Rates des Kreises Marienberg im Jahre 1978 eingeschätzt und verallgemeinert. Dazu gehören vor allem die Klärung der Anliegen an Ort und Stelle unter Einbeziehung von Arbeitskollektiven, Hausgemeinschaften und gesellschaftlichen Organisationen, die zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Beantwortung von Fragen der Bürger sowie eine strenge Kontrolle über die sachlich richtige und termingemäße Bearbeitung der Eingaben. Auch Familiengespräche, wie sie im Kreis Oranienburg begonnen wurden, sind eine wirksame Form, um Eingabenprobleme der Bürger zu besprechen und den Kontakt zu den Staatsorganen zu festigen. Zur Unterscheidung zwischen Eingaben, Anträgen, Rechtsmitteln und Neuerervorschlägen Analysen der Eingabenbearbeitung in örtlichen Räten zeigen, daß die Anzahl der wegen Verstoßes gegen die Gesetzlichkeit angefochtenen Entscheidungen zwar geringer ist als die Anzahl der Beschwerden über das Verhalten von Leitern oder Mitarbeitern von Staatsorganen, z. B. darüber, daß Anliegen der Bürger nicht gründlich geprüft oder Bürger nicht angehört oder bürokratisch behandelt werden. Dennoch gibt es verschiedentlich Unsicherheiten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften; so wird z. B. der Unterschied zwischen Eingaben und gesetzlich vorgesehenen Rechtsmitteln nicht beachtet, oder es werden die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an ihre Bearbeitung verkannt. Hin und wieder werden Anträge von Bürgern an örtliche Staatsorgane (z. B. Anträge auf Wohnungszuweisung oder auf Erteilung einer Baugenehmigung) oder zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Reklamationen) als Eingaben behandelt. Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Anliegen der Bürger erfordert;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 247 (NJ DDR 1979, S. 247) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 247 (NJ DDR 1979, S. 247)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, die teilweise Erfahrungen in der konspirativen Arbeit besitzen auch solche, die bei der Begehung der Straftaten hohe Risikobereitschaft und Brutalität zeigten. Daraus erwachsen besondere Gefahren für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sowie bei anderen Abschlußarten und bei Haftentlassungen zur Wiedereingliederung des früheren Beschuldigten in das gesellschaftliche Leben.

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