Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 245

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 245 (NJ DDR 1979, S. 245); Neue Justiz 6/79 245 ist gleich ob er zu jenen bislang nicht zur Verantwortung gezogenen Schuldigen der Kindermorde von Lublin-Majdanek, Auschwitz, Buchenwald oder Hamburg zählt, ob er an den Massakern von Lddice, Babi Jar oder Oradour teilnahm, oder ob ihm etwa eines jener Verbrechen zur Last zu legen ist, von denen wir bislang noch keinen Zeugen und kein Zeugnis besitzen solange dürfen wir nicht ruhen. Das gebietet uns die Verpflichtung gegenüber denjenigen, die diesen Verbrechen einst zum Opfer fielen. Das gebietet uns zugleich der Charakter jener Kriminalität. Die vom deutschen Faschismus staatlich gelenkten Organisationsverbrechen griffen nicht nur schlechthin Leben und Gesundheit einzelner an, sondern waren gegen die Existenz ganzer Völker und gegen die Zivilisation überhaupt gerichtet. Daher ist das Recht, auf dessen Grundlage die Tatbeteiligten der Naziverbrechen zur Verantwortung zu ziehen sind, von einer ganz anderen Qualität als jene Normen, nach denen die Staaten z. B. Eigentums- oder Sexualdelikte verfolgen. Die zeitlich und territorial unbegrenzte Verfolgung jener Kriminalität ist demnach nicht eine rein innere Angelegenheit der Staaten, sondern ein jede Staatsgewalt bindendes Gebot des Völkerrechts. Die gerechte Ahndung der Verbrechen des Völkermordes erfordert nicht nur deren unbefristete, sondern auch deren völkerrechtsgemäße Verfolgung, mithin deren Subsumtion als völkerrechtliche Delikte. Nur auf diese Weise kann eine gerechte Bestrafung derjenigen erreicht werden, die sich bislang, ihrer Verantwortung entziehen konnten, weil sie von der Gleichsetzung ihrer Verbrechen mit innerstaatlich zu verfolgender Kriminalität profitierten. Groß ist unsere Verpflichtung, auch außerhalb der Gerichtssäle und Amtsstuben einen Beitrag zu leisten, um der Wiederholung künftiger gleichartiger Verbrechen zu wehren, denn wir sollten uns alle des Auftrags bewußt sein, den Kampf und das Leid der Jugend von damals der heutigen jungen Generation zu vermitteln. In der DDR werden seit langem die jungen Menschen in vielfältiger Weise mit den Verbrechen des deutschen Faschismus vertraut gemacht. Oft stehen diese Jungen und Mädchen dem Geschehen von damals fassungslos gegenüber. Wiederholt bin ich bei Begegnungen in der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen gefragt worden: Wie konnten Menschen dieser unvorstellbaren Verbrechen fähig werden? Wurden die SS-Mörder schon abartig oder als Sadist geboren? Trugen die Palitzsch, Sommer und Sorge um nur drei von ihnen aus berüchtigten Konzentrationslagern zu nennen überhaupt menschliche Züge? So sehr diese Fragen im Subjektiven verharren, sie führen zu interessanten und fruchtbaren Diskussionen über die Wurzeln des Faschismus und seiner Verbrechen. In diesen Diskussionen verfolgen unsere Jugendlichen den Lebensweg jenes Rudolf Höß vom gedungenen Fememörder der Reaktion der Weimarer Republik zum Kommandanten des Konzentrationslagers in Auschwitz. Sie hören von jenem Sachsenhausener Rapportführer, der über seine Teilnahme am mehrtausendfachen Mord vernommen erklärte, diese Verbrechen seien das nahezu selbstverständliche Produkt seiner faschistischen Erziehung. Und die junge Generation von heute bezieht schließlich Stellung zu jenem SD-Angehörigen der Kleinen Festung in Terezin, der vor Jahren vor einem unserer Gerichte seinen Eifer beim Morden damit zu rechtfertigen suchte, er habe andernfalls seine Versetzung an die Front befürchtet. Zugleich verfolgt diese Jugend den Weg jener Initiatoren der Nazi verbrechen, die oft ausgebildet und erzogen in den Gymnasien und Universitäten der Republik von Weimar zwar in den Jahren der braunen Diktatur fern von Krematorien und Erschießungsgruben waren, tatsächlich aber die dort verübten Straftaten aus den Schaltzentralen des faschistischen Partei- und Staatsapparates oder aus den Aufsichtsrats- und Direktorenetagen der aus der Sklavenarbeit der Häftlinge unermeßlichen Profit erzielenden Konzerne dirigierten. Erklärung des Zentralvorstandes der VdJ der DDR zum Majdanek-Prozeß Das am 19. April 1979 ausgesprochene Urteil des Schwurgerichts Düsseldorf, mit dem vier Massenmörder freigesprochen wurden, die im faschistischen Vernichtungslager Majdanek an der systematischen, grausamen Vernichtung von nahezu einer Viertelmillion Menschen beteiligt waren und für deren Untaten klare Beweise erbracht waren, ist eine Herausforderung aller anständigen Menschen. Dieser Freispruch Ist ein weiterer entlarvender Beweis für den Schutz, den die BRD-Justiz den Kriegs- und Naziverbrechern seit eh und je angedeihen läßt. Welche juristischen Winkelzüge zur Rechtfertigung dieser skandalösen Praxis auch vorgebracht werden, der Freispruch faschistischer Massenmörder Ist eine Verhöhnung der Millionen Opfer des Hitlerfaschismus und eine Ermunterung der alten und neuen Nazis in der BRD. Mit Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit hat dieses Schandurteil nichts zu tun. Die breite Öffentlichkeit hat mit Abscheu ihre Stimme gegen diese skandalöse Gerichtsentscheidung erhoben, ihre demokratischen Aktionen gegen Neonazismus, Revanchismus und gegen die Verherrlichung faschistischer Verbrechen vervielfacht und diesen jüngsten Fall der Begünstigung von Naziverbrechern verurteilt. An der Seite aller demokratisch gesinnten Kräfte, Im Namen der Juristen unseres sozialistischen Staates, protestiert die Vereinigung der Juristen der DDR gegen die schändlichen Freisprüche von Düsseldorf Dieses der Gerechtigkeit hohnsprechende Urteil ist nicht etwa ein einmaliger Fehlgriff eines Gerichts der BRD, sondern Bestandteil einer Rechtsprechung, die das internationale Recht mißachtet und mit pseudojuristischen Begründungen faschistische Massenmörder begünstigt Zum Schutz der Würde und des Lebens der Menschen und dem Ziel verpflichtet, den Frieden zu wahren und Krieg und Faschismus für immer auszurotten, hat das demokratische Völkerrecht unabdingbare Regeln und Prinzipien zur unverjährbaren Verfolgung und Bestrafung von Kriegs- und Naziverbrechern gesetzt, die einzuhalten auch der BRD-Justiz obliegt Die Vereinigung der Juristen der DDR steht solidarisch an der Seite aller demokratischen Kräfte, die den Kampf gegen die in der BRD drohende Verjährung von Kriegsund Naziverbrechen, gegen die Umtriebe des Neonazismus und gegen die Verherrlichung des Faschismus führen. Die Vermittlung der Vielfalt der Wege, auf denen die Angeklagten der Nazi- und Kriegsverbrecherprozesse zu Aggressoren und Völkermördem wurden, fördert für unsere Jugend die Erkenntnis: Die Wurzeln dieser Verbrechen sind nicht in Subjektivismen oder Veranlagungen von Individuen zu suchen. Sie sind vielmehr in jenen gesellschaftlichen Verhältnissen begründet, in denen der Faschismus seine Heimstatt hat und in denen er die Voraussetzungen und die Bereitschaft zur Verübung derartiger Untaten erzeugen kann Der Jugend das Wissen um die Wurzeln dieser Kriminalität zu vermitteln, sollte Verpflichtung jedes mit der Aufklärung solcher Verbrechen Befaßten sein. Wir leisten damit einen Beitrag sowohl zur Überwindung der faschistischen Verbrechen von gestern als auch zur Verhinderung ihrer künftigen Wiederholung. Wir leisten damit zugleich einen Beitrag, um von den Kindern von heute und morgen jenes Leid femzuhalten, das die Kinder von gestern erdulden mußten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 245 (NJ DDR 1979, S. 245) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 245 (NJ DDR 1979, S. 245)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten und damit zugleich die - im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuch normierten Subjektanforderungen und - die in den sibjektiven Voraussetzungen der konkreten Strafrechtsnorm enthaltenen Anforderungen. Das sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen Aufgaben zur Organisation des Erlasses und der Arbeit mit dienstlichen Bestimmungen Einige Probleme der Arbeit mit den Kadern und ihrer Erziehung einzugehen. Das betrifft nicht nur jene Genossen, mit deren Arbeitsergebnissen und Verhalten wir nicht zufrieden sind, sondern gilt grundsätzlich für die Arbeit mit dem einzelnen, vor allem jedoch für begründete Entscheidungen über den Einsatz, die Erziehung und Befähigung sowie Förderung genutzt werden können.

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