Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 244

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 244 (NJ DDR 1979, S. 244); 244 Neue Justiz 6/79 Zur Verfolgung der an Kindern verübten Naziverbrechen GÜNTHER WIELAND, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Vom 26. bis 28. April 1979 fand in Warschau eine internationale Session „Das Kind während des II. Weltkrieges“ statt. Sie war anläßlich des Internationalen Jahres des Kindes vom Schutzrat für Kampf- und Märtyrerdenkmäler und von der Hauptkommission zur Untersuchung der Naziverbrechen in Polen einberufen worden. Auf der Tagung ergriffen Persönlichkeiten aus Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Holland, Jugoslawien, Israel, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Ungarn, Großbritannien, Italien, der CSSR, der DDR, der BRD, den USA und der Sowjetunion das Wort. Höhepunkt der Konferenz, deren Materialien dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Dr. Dr. h. c. Kurt Waldheim, zugeleitet wurden, war die Annahme eines Aufrufs, in dem es u. a. heißt: „ . Die Täter der nazistischen Verbrechen an Kindern und Jugendlichen sollten einer gerechten Strafe zugeführt werden. Die Teilnehmer der internationalen wissenschaftlichen Tagung sind von der Tatsache beunruhigt, daß die in der BRD wirkenden Bedingungen praktisch dazu führen, daß viele Tausende hitlerfaschistische Verbrecher bisher nicht in den Anklagestand versetzt wurden und eine beachtliche Zahl jener, die auf die Anklagebank kamen, von der Strafverantwortung befreit werden. Ungeachtet langjähriger Anstrengungen zur gerechten Aburteilung der hitlerfaschistischen Kriegsverbrecher sind die bisherigen Ergebnisse der Verfolgung und Bestrafung derartiger Verbrechen äußerst unbefriedigend. Die für den 31. Dezember 1979 beabsichtigte Verjährung selbst der schwersten Naziverbrechen in der BRD widerspricht dem rechtlichen und moralischen Empfinden der Völker “ Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem Referat des Autors, der zu den Tagungspräsidenten der Konferenz zählte. D. Red. Es gibt viele Zeugen und Zeugnisse der an jungen und jüngsten Menschen verübten faschistischen Greueltaten. Wir kennen KZ-Karteikarten für kleine Kinder. Es existieren Exekutionsbefehle für Jugendliche. Die Kinderschuhe von Lublin und Auschwitz sind sichtbar für alle Welt Zeugnis des Martyriums der jüngsten Opfer der braunen Henker. Zu jenen Beweisen, die für uns längst zu Symbolen des aus Angst und Leid, aus Verantwortung und Sdiuld bestehenden Infernos der faschistischen Völkermordverbrechen wurden, zählt auch ein kleines, heute weltbekanntes Bild, das einst im Ghetto von Warschau beim Zusammentreiben eines Transports für eines der Vernichtungslager entstand. Es zeigt im Vordergrund den schwerbewaffneten SS-Unterscharführer Josef Blösche und einen kleinen Jungen mit von Angst geprägten Zügen und hocherhobenen Händchen. Unsere polnischen Freunde haben in der Vergangenheit bereits verschiedentlich Initiativen ergriffen, die dem Gedanken an die Leiden der Opfer der faschistischen Barbarei und jenen (Verpflichtungen gewidmet waren, die sich daraus ergeben. In dieser Stadt fanden bedeutende Konferenzen statt, die der universellen und unbefristeten Verfolgung der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dienten. Aus diesem Land kam die Initiative, die schließlich am 26. November 1968 zur Verabschiedung der UN-Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit führte. In der DDR wurden die für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Verantwortlichen von Anfang an in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zur Verantwortung gezogen. Bis zum 31. Dezember 1978 wurden von den Gerichten unseres Tandes insgesamt 12 861 Personen rechtskräftig wegen solcher Verbrechen verurteilt, darunter 127 Angeklagte zum Tode?. In 258 Fällen wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verkündet. Die übrigen Verurteilten erhielten zeitlich begrenzte Freiheitsstrafen. Unter den von DDR-Gerichten zur Verantwortung Gezogenen befinden sich zahlreiche Personen, die an Verbrechen gegen Kinder und Jugendliche teilgenommen haben. Dazu zählen u. a. der bereits erwähnte SS-Unterscharführer Blösche und der KZ-Arzt Horst Fischer, der in Auschwitz ah der Selektion von mindestens 55 000 Opfern mitwirkte, unter denen sich viele Kinder befanden, deren zumindest kurzfristiges Überleben oft allein von ihrer Körpergröße abhängig war. Dazu gehört auch jener SS-Arzt Kurt Heißmeyer, der an Kindern verbrecherische pseudomedizinische Versuche vornahm. Unter den 54 in den letzten 14 Jahren rechtskräftig verurteilten Personen befinden sich allein 32 Angeklagte, denen Verbrechen an Kindern und Jugendlichen nachgewiesen wurden. So war z. B. der am 11. Juni 1976 vom Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt verurteilte Angehörige des Sonderkommandos 10a, Johannes Kinder, im Oktober 1942 an der Ermordung der Insassen eines sowjetischen Kinderheims in Jeisk beteiligt. Der am 14. August 1978 vom Stadtgericht Berlin verurteilte ehemalige Feldwebel der Geheimen Feldpolizei Herbert Pal and wirkte in mehreren Orten der UdSSR eigenhändig an der Erschießung von Sowjetbürgern mit, unter denen sich auch Jugendliche befanden. Soweit es einzelnen Teilnehmern der faschistischen Verbrechen gelungen ist, unterzutauchen oder ihre Identität zu verschleiern, werden sie in der DDR von den Strafverfolgungsorganen im Zusammenwirken mit jenen Staaten, auf deren Territorien die faschistischen Untaten verübt wurden, aufgespürt und ihrer gerechten Strafe zugeführt. In der DDR besitzt die universelle und unbefristete Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit den Rang einer Verfassungsnorm, auf deren Grundlage die Delinquenten solcher Straftaten zur Verantwortung gezogen werden, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort sie sich mit Schuld beladen haben. Zugleich tragen die Justizorgane der DDR im Wege der Rechtshilfe dazu bei, auch anderen Staaten einschließlich derjenigen, mit denen eine bilaterale Regelung der zwischenstaatlichen Rechtshilfebeziehungen bisher nicht erfolgte Beweismittel gegen solche Personen zur Verfügung zu stellen, die sich entweder heute in diesen Staaten aufhalten oder zur Tatzeit an Verbrechen auf deren Territorium teilnahmen. Diese zwischenstaatliche Kooperation erfuhr ihre völkerrechtliche Bekräftigung in den von der UN-Vollversammlung aha 3. Dezember 1973 ohne Gegenstimme beschlossenen Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit bei der Ermittlung, Festnahme, Auslieferung und Bestrafung von Personen, die der Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig sind. Dank der von den sozialistischen Staaten initiierten und jederzeit tatkräftig geförderten internationalen Zusammenarbeit bei der Ermittlung der Verantwortlichen der faschistischen Verbrechen ist es gelungen, einen erheblichen Teil sowohl der Befehlsgeber, Regisseure und Nutznießer als auch der Vollstrecker und Henker des faschistischen Völkermordes namhaft zu machen und aufzuspüren. Dennoch vermochte es ein beträchtlicher Teil der Hauptschuldigen dieser Kriminalität, sich in einigen Staaten noch immer jeglicher Verfolgung zu entziehen. Solange aber nur einer von ihnen unbehelligt;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 244 (NJ DDR 1979, S. 244) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 244 (NJ DDR 1979, S. 244)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Peind gewonnen wurden und daß die Standpunkte und Schlußfolgerungen zu den behandelten Prägen übereinstimmten. Vorgangsbezogen wurde mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane erneut bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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