Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 242 (NJ DDR 1979, S. 242); 242 Neue Justiz 6/79 Zivilrechts der DDR, zwar nicht im Sinne einer Ausschließlichkeit (so gehört z. B. auch das Urheberrecht zum Zivilrecht), jedoch als geordnete Zusammenfassung sowohl der Grundsätze und verallgemeinernden Bestimmungen wie auch der aufeinander abgestimmten und systematisierten Einzelregelungen, die durch speziellere Allgemeine Bedingungen und sonstige Bestimmungen für Zivilrechtsbeziehungen ergänzt werden. Der Rang und der Charakter der Kodifikation soll die Einheit des sozialistischen Zivilrechts gewährleisten und zugleich seine Einordnung in die gesamte Rechtsordnung sichern. Der ausgeprägte Zuschnitt der ganzen Kodifikation auf Rechtsbeziehungen, an denen Bürger beteiligt sind, und die möglichst konkrete Bestimmung der Aufgaben und Pflichten der zur Versorgung der Bürger berufenen Betriebe sowie der Mitwirkungsrechte und des besonderen Schutzes der Bürger brachte es mit sich, daß diese Bestimmungen nicht geeignet sind, als materielles Recht zur Regelung und Beurteilung internationaler Wirtschaftsverträge herangezogen zu werden. Es wurde daher erforderlich, parallel zum ZGB ein besonderes Gesetz über die Vertragsverhältnisse für internationale Wirtschaftsbeziehungen auszuarbeiten und in Kraft zu setzen. Dieses Gesetz als eigenständige Regelung von Vertragsbeziehungen unterscheidet sich vor allem dadurch sowohl vom ZGB als auch vom Vertragsgesetz, daß es in seiner Ausgestaltung nicht von den sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen mit ihren Anforderungen an Verhaltensweisen und den damit verbundenen Rechtsstellungen geprägt ist, sondern den Erfordernissen des internationalen Wirtschaftsverkehrs und den dabei üblichen Gepflogenheiten Rechnung trägt. Der so bestimmte Regelungsgegenstand des ZGB gestattete es, auch neue Wege bei der Gestaltung, dem Aufbau und der sprachlichen Fassung des Gesetzes zu gehen. Die geringere notwendige Abstraktionsebene ermöglichte eine gezielte Orientierung der auf die Beziehungen der Bürger zugeschnittenen Normen. Ausgehend von der prinzipiellen Aufgabenstellung der Hauptaufgabe war es dadurch möglich, mittels der Regelungen konkret auf die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten, auf den Schutz der Bürger und des sozialistischen Eigentums sowie auf die wichtigen Verpflichtungen der Betriebe gegenüber der Bevölkerung bei der Versorgung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen einzuwirken. Dadurch zeichnet sich das Gesetz durch Lebensnähe und eine verständliche Sprache aus. Es verzichtet bewußt auf perfekte juristische Regelungen. Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen sozialistischer Gesetzgebung ist es nicht eine für den Konfliktfall konzipierte Regelung, sondern eine Anleitung zum verantwortungsbewußten gesellschaftsgemäßen Handeln, zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen und zur Vermeidung von Konflikten. Dabei wurden die Regelungen zugleich so gestaltet, daß sie bei dennoch auftretenden Konfliktsituationen unter Wahrung der gesellschaftlichen und berechtigten individuellen Interessen möglichst klare Orientierungen zu deren Lösung bieten. Das ZGB als ein Gesetzbuch der Bürgerbeziehungen in unserer Gesellschaft fand von Anfang an außerordentliches Interesse bei der Bevölkerung. Der Gesetzentwurf wurde in der interessierten Öffentlichkeit diskutiert. Daran haben auf 8 500 Veranstaltungen über 260 000 Werktätige teilgenommen. Es sind 4 091 Vorschläge, Hinweise und Stellungnahmen unterbreitet worden, die zu 360 Änderungen am ursprünglichen Entwurf führten. Auch nach der Verabschiedung des ZGB hielt das große Interesse an. Bisher wurden weit über 2 Millionen Exemplare des ZGB herausgegeben. Die Bevölkerung der DDR hat das ZGB als ihr Gesetzbuch aufgenommen. Die Propagierung und Erläuterung des Zivilrechts in Betrieben und Wohngebieten, durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und vielfältige Veranstaltungen und Aussprachen trägt zur weiteren Kenntnis der Bürger über das Zivilrecht bei und fördert deren zunehmende Verantwortung bei der Wahrnehmung der Pflichten auf dem Gebiet des Zivilrechts. Damit bestimmt das sozialistische Zivilrecht in der DDR das sozialistische Rechtsbewußtsein der Bevölkerung mit; es wirkt mit bei der Herausbildung, Entwicklung und Durchsetzung sozialistischer Verhaltensweisen. Zugleich wird es als Garantie des Schutzes und der Geborgenheit des einzelnen und seiner persönlichen Belange in der sozialistischen Gesellschaft verstanden und geschätzt. Im Bericht an den IX. Parteitag wurde das ZGB als ein hervorragendes Beispiel für den Ausbau unserer sozialistischen Rechtsordnung gewürdigt.14 Das ZGB ist seit mehr als drei Jahren in Kraft. Es hat sich im gesellschaftlichen Leben bewährt.15 Seine Regelungen dienen der planmäßigen Verwirklichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik von Partei und Regierung. Die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft stellt jedoch ständig neue Anforderungen. Das gilt sowohl für die Aufgabe, weitere Erkenntnisse über Funktion, Wirkungsweise und Wirkungsmöglichkeiten der Regelung zu gewinnen, als auch für die Weiterentwicklung der Rechtsanwendung und die Vorbereitung ergänzender Vorschriften entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen. Wie in allen Phasen der Herausbildung des sozialistischen Zivilrechts ist auch künftig die Rechtsentwicklung in der UdSSR und in anderen sozialistischen Ländern aufmerksam zu verfolgen. Das betrifft sowohl die Gesetzgebung als auch die Rechtsanwendung und die dabei gesammelten Erfahrungen, um daraus Anregungen für die eigene Rechtsanwendung und Rechtsfortentwicklung zu ziehen. Somit ist das ZGB nicht etwa nur Abschluß einer Entwicklungsphase, sondern zugleich auch Verpflichtung und Auftrag für eine weitere schöpferische Tätigkeit. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1 Vgl. Marxistisch-leninistische staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch, Berlin 1975, S. 334. 2 Vgl. hierzu H. Ranke, „Die Herausbildung der leitenden Prinzipien des sozialistischen Zivilrechts“, NJ 1975, Heit 18, S. 532, sowie die dort angegebene Literatur. 3 Vgl. die Grundlagen für die Zivilgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 8. Dezember 1961, in Kraft seit 1. Mai 1962. Auf dieser Grundlage sind die ZGBs der einzelnen Unionsrepubliken beschlossen worden. In der VR Polen trat das ZGB vom 23. April 1964 am 1. Januar 1965 in Kraft. In der CSSR wurde das ZGB vom 26. Februar 1964 am 1. April 1964 in Kraft gesetzt. Das ZGB der Ungarischen Volksrepublik vom 30. Juli 1959 ist seit dem 1. Januar 1960 in Kraft und wurde 1977 novelliert. In der VR Bulgarien und der SR Rumänien werden zur Zeit ZGBs vorbereitet. 4 Das bedeutet allerdings nicht, daß die Leitung der Kooperationsbeziehungen allein mittels der Regelungen der ZGBs erfolgt. In Ergänzung dazu gibt es vielmehr ebenfalls umfangreiche spezielle Regelungen über die Liefer- und Leistungsbeziehungen der sozialistischen Betriebe, auf die teilweise in den betreffenden Kodifikationen Bezug genommen wird (vgl. Art. 3, 2. Absatz der Grundlagen der Zivilgesetzgebung der UdSSR und Art. 2 des ZGB der VR Polen). 5 Es handelt sich hier bereits um das zweite ZGB der CSSR nach der Befreiung. Das erste aus dem Jahre 1950 (Gesetz Nr. 141/50) regelte alle Vermögensverhältnisse der Bürger und Betriebe. Das Ungarische ZGB aus dem Jahre 1959 stellte überhaupt die erste Kodifikation des Zivilrechte in der ungarischen Geschichte dar. 6 Vgl. Geschichte der SED, Abriß, Berlin 1978, S. 159. 7 Vgl. Geschichte der SED, a. a. O., S. 323. 8 Vgl. Protokoll der Verhandlungen des V. Parteitages der SED, Bd. 1, Berlin 1959, S. 55. 9 Vgl. Das Zivilrecht der DDR, Allgemeiner Teil, Berlin 1954, S. 27 fl. 10 Vgl. § 14 Abs. 3 der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18. April 1963 (GBl. H Nr. 44 S. 293). 11 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VHL Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 38, 67. 12 Vgl. 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 64. 13 Gleichzeitig mit dem Gesetz über Internationale Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. Februar 1976 (GBl. I Nr. 5 S. 61) wurde das Seehandelsschiflahrtsgesetz der DDR (SHSG) vom 5. Februar 1976 (GBL I Nr. 7 S. 109) erlassen. 14 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 113. 15 Vgl. St. Supranowitz, „Erfahrungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Zivilrechts“, NJ 1977, Heft 7, S. 189 fl.; G. A. Lüb-chen, „Durchsetzung des sozialistischen Zivilrechts“, NJ 1979, Heft 3, S. 108 fl.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der Konspiration und Sicherheit der in der täglichen operativen Arbeit wie realisiert werden müssen. Es ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit im oder am Gerichtsgebäude im Verhandlungssaal, Verkehrsunfällen, Einleitung sofortiger medizinischer Hilfe während des Transportes oder der gerichtlichen Hauptverhandlung und anderes.

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