Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 241

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 241 (NJ DDR 1979, S. 241); Neue Justiz 6/79 241 schaubar und verständlich zu gestalten, an den sich seine Anforderungen richten. Hiervon leiten sich auch die Formen und Methoden der Regelung und Rechtsverwirklichung ab. Zugleich erwies sich der bekannte Hinweis von Friedrich Engels als aktuell, daß der Gesetzgeber Rücksicht zu nehmen hat auf das bereits bestehende Normengefüge und eine wichtige Aufgabe der Gesetzgebung darin besteht, ein widerspruchsloses Ineinandergrei&n der einzelnen rechtlichen Regelungen zu gewährleisten. Aus dieser Entwicklung ergab sich nicht nur die praktische Zweckmäßigkeit, sondern auch die theoretisch fundierte Entscheidung, ein ZGB zu schaffen, das im Schwerpunkt die Rechtsbeziehungen der Bürger bei der Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse zum Gegenstand hat, und daß hierbei die Rechtsstellung der Bürger, ihr Schutz, ihre Eigentumsverhältnisse, ihre Vertragsbeziehungen bis hin zur Abwicklung der Vermögensbeziehungen im Todesfall zu erfassen sind. Dies bedeutete konzeptionell zugleich, daß die Kooperationsbeziehungen der Wirtschaft ihre inzwischen bewährte und durch die praktischen Erfahrungen bestätigte selbständige gesetzgeberische Regelung beibehalten sollten. Das Zivilgesetzbuch als Kodifikation sozialistischen Zivilrechts Entscheidende Maßstäbe für die Ausgestaltung des ZGB setzte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 mit seinen Beschlüssen über Ziel und Weg zur Verwirklichung der Hauptaufgabe. Er stellte die Aufgabe, das ZGB fertigzustellen.11 Auf der 13. Plenartagung des Zentralkomitees der SED im Dezember 1974 wurde festgestellt, daß der inzwischen vorliegende Entwurf des ZGB in Gegenstand und Zielstellung eng mit der Erfüllung der Hauptaufgabe verknüpft ist, denn seine Aufgabe besteht im wesentlichen darin, die gesellschaftlichen Beziehungen zur Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen mit hoher Wirksamkeit zu gestalten.12 Aus dieser Aufgabenstellung und aus dem Verhältnis von ZGB zur Wirtschaftsgesetzgebung hatten sich auch wichtige Schlußfolgerungen für den Gegenstand des ZGB ergeben. Da es sich an die Bürger richtet, mußten auch die Normen aufgenommen werden, die sowohl den einzelnen Bürger als auch die sozialistische Wirtschaft betreffen, zumal sein Regelungsgegenstand im wesentlichen die Beziehungen der Bürger zu sozialistischen Betrieben bei der Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse erfaßt. Demzufolge umfaßt das ZGB auch grundsätzliche Regelungen über das sozialistische Eigentum und seine Hauptformen, einschließlich der sich daraus ergebenden Befugnisse. Es enthält auch allgemeingültige Bestimmungen über Verhaltensanforderungen an Bürger und Betriebe im allgemeinen gesellschaftlichen Zusammenleben sowie über den Schutz des sozialistischen und des persönlichen Eigentums. Insofern enthält das ZGB insbesondere im zweiten und im fünften Teil Normen, die sich über die Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben hinaus an jeden Adressaten richten und zugleich elementare grundsätzliche Verhaltensregeln und Schutznormen beinhalten. Die betreffenden Vorschriften sind damit in Wahrung der Einheit des sozialistischen Rechts und ihres Vorrangs auch außerhalb des Zivilrechts auf Rechtsbeziehungen anwendbar, die durch andere Rechtszweige (Wirtschaftsrecht, Familienrecht u. a.) geregelt werden, soweit in den betreffenden Gesetzen hierüber keine speziellen Regelungen enthalten sind. Das ZGB ist jedoch keineswegs ein allgemeines Rahmengesetz, das durch spezielle Regelungen für besondere Wirtschafts- oder andere Beziehungen zu ergänzen wäre. Es enthält vielmehr eine in sich geschlossene Regelung der genannten Rechtsbeziehungen der Bürger einschließlich der Stellung der Beteiligten in diesen Beziehungen. Es ist die grundlegende Kodifikation des sozialistischen Auszeichnungen In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bä der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber geehrt: Dr. Ernst Brunner, Richter am Obersten Gericht, Otto Grube, ehern. Staatsanwalt des Bezirks Schwerin, Helmut Latka, Richter am Obersten Gericht, Dr. Julius Leymann, stellv. Abtälungsleiter des Zentralkomitees der SED, Prof. Dr. Manfred Mühlmann, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig. In Anerkennung besonderer Verdienste beim Aufbau und bä der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze ausge-zeichnä: Dr. Rudolf Biebl, * Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz, Walter Fritzsche, Oberrichter am Bezirksgericht Potsdam, Hans Fuchs, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Martin Kalisch, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Potsdam, Herbert Müglich, ehern. Staatsanwalt des Kreises Mühlhausen, Walter Reich, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Anneliese Schußler, Stellvertreter des Staatsanwalts des Stadtbezirks Berlin-Treptow, Karl-Heinz Skupin, Oberrichter am Bezirksgericht Cottbus, Heinz Speck, Staatsanwalt des Kreises Hohenstein-Ernstthal, Margarete XJrmann, ehern. Richter am Bezirksgericht Halle. In Anerkennung hervorragender und langjähriger Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR erhielten den Orden „Banner der Arbät“ Stufe III: Eleonore Donat, Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain, Joachim Ermisch, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht, Günther Garbe, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Rostock, Walter Koch, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Leipzig, Dr. Gerhard Körner, Direktor des Bezirksgerichts Dresden, Erna Schubert, Hauptreferent beim Generalstaatsanwalt der DDR, Irmgard Wachowitz, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt von Berlin, Theodor Weinert, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt von Berlin, Rudolf Winkler, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz, Rudolf Wunsch, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Herbert Zimmermann, Staatsanwalt des Kreises Havelberg. Für langjährige hervorragende Lästungen bei der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege bekamen die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold: Dr. Käte Goldenbaum, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Fridolin Seydewitz, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Dresden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 241 (NJ DDR 1979, S. 241) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 241 (NJ DDR 1979, S. 241)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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