Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 23

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 23 (NJ DDR 1979, S. 23); Neue Justiz 1/79 23 Völkerrecht schwerste Verbrechen. Ihre wirksame Bestrafung ist ein wichtiger Faktor bei der Verhütung derartiger Verbrechen und fördert den Weltfrieden sowie die internationale Sicherheit. Es geht hier nicht um eine Rache der Sieger gegenüber dem Besiegten, sondern um eine ständige Gewährleistung der Achtung des Rechts und der allgemein menschlichen Moral in den internationalen Beziehungen sowie im Leben der einzelnen Länder. Obwohl seit dem Ende des zweiten Weltkriegs und der Zerschlagung des Faschismus mehr als 33 Jahre vergangen sind, wurden die Festlegungen der UNO über die Verfolgung und gerechte Bestrafung von Kriegsverbrechern und Verbrechern gegen die Menschlichkeit noch nicht überall vollständig durchgesetzt. Das betrifft insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, auf deren Territorium die Mehrzahl der Personen Schutz gefunden hat, die in der Nazizeit derartige Verbrechen begangen haben. Die Begünstigung von Faschismus und Neofaschismus gefährdet aber den Frieden und die guten Beziehungen zwischen den Völkern. Die Hauptkommission zur Untersuchung von Hitlerverbrechen in Polen hat sich in ihrer letzten Plenarsitzung im Juli 1978 erneut zur Nichtverjährung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit geäußert. In einem Appell setzen wir uns dafür ein, daß der Grundsatz der Nichtverjährung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit allgemein anerkannt und angewandt wird und daß die UN-Konvention vom 26. November 1968 von allen Staaten ratifiziert wird. Das bezieht sich insbesondere auf die BRD, in der Ende 1979 die Verjährung aller Hitlerverbrechen eintreten soll. Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß alle friedliebenden Menschen in der ganzen Welt ebenso wie wir die konsequente Verfolgung und Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechen fordern, daß sie den Faschismus hassen und die Nazi-Ideologie verachten, in deren Namen in den Konzentrationslagern des okkupierten Europas Millionen von unschuldigen Menschen ermordet und gequält wurden und ganze Völker zur Ausrottung bestimmt waren. ' Die strikte, unbefristete Verfolgung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist nicht nur eine Angelegenheit der Juristen und Politiker, sondern eine Angelegenheit aller Menschen auf der Welt. Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen überall in der Welt verhindert werden. Wir sind es allen Völkern, allen Opfern der Verbrechen des Hitlerfaschismus schuldig, eine solche wirksame Garantie zu schaffen. Die Volksrepublik Polen verfolgt seit ihrem Bestehen konsequent die Personen, die für Hitlerverbrechen verantwortlich sind. Im Wege der Rechtshilfe stellt sie auch anderen Ländern umfangreiches Beweismaterial zur Verfügung. Wie wurden diese Materialien von den Justizorganen anderer Staaten genutzt? Polen hat sich gegenüber Hitlerverbrechen nie gleichgültig verhalten. Bereits am 2. Dezember 1939 erhob Polen scharfen Protest gegen den Terror und gegen die Verbrechen, die von deutschen Okkupanten begangen wurden. Es nahm während des zweiten Weltkrieges an internationalen Konferenzen teil, die das Ziel verfolgten, die Verbrechen des Faschismus anzuprangem. Polen hat auch als einer der ersten Staaten ein spezielles Strafgesetz erlassen, das die Verantwortlichkeit für Hitlerverbrechen betrifft: das Dekret vom 31. August 1944. Das Gesetz vom 22. April 1964 über die Nichtverjährung von Hitlerverbrechen sowie unser Strafgesetzbuch vom 19. April 1969 stehen mit den Normen des Völkerrechts über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit voll in Übereinstimmung. Die polnischen Gerichte haben gegen alle Personen Strafen verhängt, die an der Begehung von Kriegsverbrechen Schuld tragen, soweit sich diese Personen nach ihrer Entlarvung im Bereich der polnischen Behörden befanden. Insgesamt wurden in Polen in den Jahren 1944 bis 1970 5 340 Hitlerverbrecher deutscher Nationalität verurteilt. Gleichzeitig gewährt die Hauptkommission seit Jahren Rechts- und Dokumentationshilfe für ausländische Strafverfolgungsorgane, insbesondere für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. In den Jahren 1959 bis 1977 hat die Hauptkommission im Rahmen der Rechtshilfe den Justizorganen der BRD und anderer Länder über 130 000 Mikrofilmrollen über Dokumente, 25 400 Protokolle über Vernehmungen von Zeugen und 21 500 andere Dokumente übersandt, die Hitlerverbrechen betreffen. In den Jahren 1965 bis 1977 hat es die Hauptkommission ermöglicht, daß 540 polnische Zeugen an Prozessen im Ausland teilnahmen, darunter 470 Zeugen auf dem Gebiet der BRD. Polen hat auch die Teilnahme von Persönlichkeiten aus der BRD an gerichtlichen Vernehmungen von Zeugen sowie an Ortsbesichtigungen auf dem Territorium Polens gestattet. Im Unterschied zur DDR und zu den anderen sozialistischen Ländern, wo die völkerrechtlichen Normen über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in vollem Maße befolgt werden, wurden in einigen kapitalistischen Ländern, insbesondere in der BRD, Dokumente, die Hitlerverbrechen und ihre Täter betreffen, nicht in vollem Umfange ausgewertet und zur Strafverfolgung dieser Täter genutzt. Das betrifft auch Dokumente, die von der Hauptkommission übermittelt wurden. In der BRD stehen ganze Komplexe des verbrecherischen Wirkens und einige Gruppen von Hitlerverbrechern außerhalb der Strafverfolgung. Soweit Ermittlungen und Prozesse durchgeführt werden, erfassen sie meist untergeordnete Funktionäre des faschistischen Okkupationsapparates. Dagegen wurde z. B. gegen Gestapochefs, die für die Begehung von schweren Verbrechen auf dem Territorium Polens verantwortlich sind, keine Anklage erhoben. Von den während der Hitlerokkupation in Polen tätigen SS- und Polizei-Führern wurden sogar solche Verbrecher wie der SS-Gruppenführer Reinefarth nicht zur Verantwortung gezogen, obwohl Polen Beweise für ihre Schuld geliefert hat. Außerhalb der Verfolgung standen viele Ver-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 23 (NJ DDR 1979, S. 23) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 23 (NJ DDR 1979, S. 23)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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