Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 225

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 225 (NJ DDR 1979, S. 225); Neue Justiz 5/79 225 Erfahrungen aus der Praxis Wirksame Bekämpfung von Bränden, Havarien und schweren Unfällen Im Kreis Merseburg gibt es gute Ergebnisse in Betrieben und Wohngebieten bei der Durchsetzung einer vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Das trifft auch auf das Kombinat VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ zu. Die von dort, insbesondere von den Werktätigen des Caprolactam-Betriebes, im Jahre 1971 ausgegangene und als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ausgestaltete Bewegung wurde inzwischen zu einer Massenbewegung von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Gegenwärtig wird sichtbar, wie fest diese Fragen im Bewußtsein der Werktätigen verankert sind. In der Wettbewerbsmethode „Schichtgarantie“ z. B. orientieren die Chemiearbeiter u. a. auf die volle Erschließung innerer Reserven und qualitativer ökonomischer Bewertungsfaktoren. Diese Methode schließt die Garantieleistung für die Tätigkeit während der gesamten Schicht und für den beeinflußbaren Zeitraum nach Schichtende ein. Dazu gehören auch exakte und kontrollfähige betriebs- und anlagenbezogene Maßnahmen, um eine hohe Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und so jedwede Störungen im Produktionsprozeß zu vermeiden. Die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane und speziell des Staatsanwalts des Kreises ist darauf gerichtet, diesen Prozeß wirksam zu unterstützen. Am Beispiel der Arbeit zur Bekämpfung von Bränden, Havarien und schweren Unfällen soll dies verdeutlicht werden. Hohe Qualität der Ermittlungsverfahren Eine Organisationsanweisung des Generaldirektors des Kombinats Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ sichert die Erfassung aller Unfälle, Brände und Störungen, ihre differenzierte Weitermeldung an übergeordnete Leiter (§ 17 Buchst, c ASVO vom 1. Dezember 1977) und entsprechend § 252 AGB die Ursachenermittlung und die betriebliche Feststellung der Verantwortlichkeit. Im Kombinat hat sich die Fachdirektion Betriebssicherheit bewährt. Dort werden alle Ereignismeldungen erfaßt. Mit diesem Bereich halten deshalb die Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt ständig Kontakt (§ 18 StPO). Der Direktor für Betriebssicherheit informiert das zuständige Untersuchungsorgan sofort über besondere Schadensfälle bzw. über betriebliche Untersuchungsergebnisse und periodisch über die Ereignisse zusammengefaßt in Übersichten. Der Staatsanwalt erhält vom Untersuchungsorgan unverzüglich Kenntnis über besondere Vorkommnisse und eingeleitete Ermittlungsverfahren. So kann er unmittelbar nach Eintritt eines bedeutsamen Schadensfalles oder in von ihm ausgewählten Fällen die Ermittlungen direkt leiten (§§87, 89 StPO). Das geschieht vor allem in den Verfahren, bei denen es um Personenschäden, hohen volkswirtschaftlichen Schaden oder schließlich um den Verdacht vorsätzlicher Handlungen geht. In der Phase des „ersten Angriffs“ derart bedeutender Verfahren ist die koordinierende Arbeit und Leitungsentscheidung des Staatsanwalts wichtig. Dabei bewährt sich die unverzügliche Besichtigung des Ereignisortes durch den Staatsanwalt, seine Teilnahme an Beratungen der betrieblichen Leiter und Experten sowie die Aussprache mit den Sachverständigen und mit der Arbeitsschutzinspektion. Auf die Qualität der Ermittlungsverfahren nimmt der Staatsanwalt vor allem durch die Beachtung folgender Erfordernisse Einfluß: enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organen des Betriebes; differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bereits im Stadium der Aufklärung der Tatumstände, der begünstigenden Bedingungen und bei der Einschätzung der Täterpersönlichkeit; Verwirklichung des Prinzips der Konzentration und Beschleunigung in allen Stadien des Ermittlungsverfahrens; gründliche Aufdeckung von Motiven und Einstellungen der Beschuldigten; Beteiligung der Beschuldigten an der Sachaufklärung; Aufklärung des Verhaltens der Beschuldigten nach dem Ereignis; Auftreten im Arbeitskollektiv der Beschuldigten zur Information über das Geschehene und zur Gewinnung von Kollektivvertretern oder zur Vorbereitung weiterer Mitwirkungsformen (Bürgschaft, gesellschaftliche Ankläger oder gesellschaftliche Verteidiger). In derartigen Verfahren ist es wichtig, daß der Staatsanwalt seine Anleitung bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens gewährleistet. Seine Leitungsentscheidungen müssen präzise sein und dürfen nie die Verantwortung des Untersuchungsorgans für die konkreten Ermittlungshandlungen verwischen. Auf die Wirksamkeit späterer Gerichtsverhandlungen hat auch Einfluß, wie der Staatsanwalt aus seiner Sicht und Verantwortung entsprechend dem Grundanliegen der §§ 1 und 2 StPO Vorbereitungen dazu trifft und welche Anträge er mit der Anklage beim Kreisgericht stellt. Dazu gehört beispielsweise der Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren (§ 259 StPO), der Antrag zur Beteiligung eines bestimmten Zuhörerkreises bzw. zur Durchführung der Verhandlung im Betrieb (§§ 155 Abs. 3, 201 Abs. 2 StPO) und die richtige Auswahl der notwendigen Zeugen und Sachbeweise. Der Staatsanwalt läßt sich dabei davon leiten, daß durch das konkrete Verfahren und seine zügige und überzeugende Durchführung selbst ein wirksamer Beitrag zum Schutz des sozialistischen Eigentums, des Lebens und der Gesundheit der Werktätigen und zur Förderung von Initiativen der Arbeitskollektive um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit geleistet wird. Hierzu zählt auch, die Verfahren so durchzuführen, daß die beteiligten betrieblichen Kader (Zeugen, Sachverständige und Zuhörer) nicht mehr als unvermeidlich in der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden. Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht im Strafverfahren Die Wirksamkeit von Strafverfahren, denen Brände, Havarien oder schwere Unfälle zugrunde liegen, wird dann erhöht, wenn der Staatsanwalt in aller Differenziertheit, aber mit Konsequenz gegen aufgedeckte Rechtsverletzungen Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht anwendet (§§ 30 ff. StAG). Wir verwirklichen dies insbesondere durch folgende Maßnahmen: Die Leitungstätigkeit im Ermittlungsverfahren erfaßt gegenüber dem Untersuchungsorgan auch immer Forderungen zur Aufdeckung von Ursachen und Bedingungen der Straftat. Stellt das Untersuchungsorgan Gesetzesverletzungen fest, wird sofort der sächbearbeitende Staatsanwalt informiert, der dann dazu weitere Ermittlungen anweist oder die Bearbeitung insoweit selbst übernimmt. Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht werden unverzüglich veranlaßt und nicht erst nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens, denn es soll möglichst bereits mit der Anklage spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung eine gesellschaftliche Reaktion darauf vorliegen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 225 (NJ DDR 1979, S. 225) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 225 (NJ DDR 1979, S. 225)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitätensind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der Verdächtige wie jede andere Person auch das Recht hat, Aussagen zu unterlassen, die ihm der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. trifft auf das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X