Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 22 (NJ DDR 1979, S. 22); 22 Neue Justiz 1/79 Unser aktuelles Interview Keine Verjährung der Naziverbrechen! Schlagzeilen dieser Art bestimmen derzeitig die demokratische Presse in der Welt. Es entspricht völkerrechtlichem Gebot, in diesem Sinne zu handeln. Polen verlor im Ergebnis der faschistischen Aggression und der Verbrechen der Nazibesatzer im zweiten Weltkrieg 6 028 000 seiner Bürger. Die „Neue Justiz“ hatte Gelegenheit, den Minister der Justiz der Volksrepublik Polen und Vorsitzenden der Hauptkommission zur Untersuchung der Hitlerverbrechen in Polen, Prof. Dr. habil. Jerzy B a f i a , um die Beantwortung einiger aktueller Fragen zu bitten. Genosse Minister, Sie bekleiden die Funktion des Vorsitzenden der Hauptkommission zur Untersuchung der Hitlerverbrechen in Polen. Worin bestehen die Aufgaben der Kommission, und welche Richtungen in der Tätigkeit der Kommission sind gegenwärtig zu verzeichnen? Die Hauptkommission zur Untersuchung der Hitlerverbrechen in Polen ist eine Einrichtung, die durch Beschluß des Präsidiums des Landesnationalrates, des ersten Parlaments der Volksrepublik Polen, vom 29. März 1945 geschaffen wurde. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Dekret des Landesnationalrates vom 10. November 1945. Zu den Aufgaben der Hauptkommission gehört es, Ermittlungen in Verfahren wegen Hitlerverbrechen gegen den Frieden, wegen Kriegsverbrechen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchzuführen, die in Polen und am polnischen Volk begangen wurden, Dokumente zu sammeln und zu bearbeiten, die Hitlerverbrechen betreffen, sowie Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet durchzuführen und ihre Ergebnisse zu publizieren. Vorsitzender der Hauptkommission ist von Amts wegen der Minister der Justiz; Mitglieder sind von ihm berufene Spezialisten verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen (Juristen, Historiker, Soziologen und Ärzte) sowie gesellschaftlich tätige Personen, die sich mit der Problematik des zweiten Weltkrieges und der Hitlerokkupation beschäftigen. Auf dem Territorium Polens wirken in den Wojewodschaften 17 Bezirkskommissionen zur Untersuchung der Hitlerverbrechen und einige Dutzend Zweigstellen dieser Bezirkskommissionen in Ortschaften, in denen die verbrecherische Tätigkeit der Hitlerokkupanten besonders nachhaltig war. Im Ergebnis der Tätigkeit der Hauptkommission und ihrer örtlichen Organe wurden viele Tausende Fakten über Hitlerverbrechen aufgedeckt und dokumentiert, die in den okkupierten polnischen Gebieten sowie in anderen Ländern Europas gegenüber der polnischen Bevölkerung begangen wurden. Das ungeheure Ausmaß der von den Hitlerfaschisten begangenen Verbrechen ist die Ursache dafür, daß wir trotz viele Jahre währender aktiver Tätigkeit der Hauptkommission noch immer von einem Abschluß der Arbeiten zur Aufdeckung aller Fakten und Umstände weit entfernt sind. Fortwährend werden bisher unbekannte verbrecherische Taten sowie ihre Täter aufgedeckt. In den Jahren 1945 bis 1950 wirkte die Hauptkommission an der Aufstellung einer internationalen Kriegsverbrecherliste mit. Wir übermittelten ungefähr 7 400 Namen von Hitlerverbrechern. Spezielle Dienststellen der Hauptkommission haben 1 803 Hitlerverbrecher entlarvt, die im Territorium der damaligen Besatzungszonen in Deutschland lebten, und deren Auslieferung erreicht, so u. a. von J. Bühler, L. Fischer, A. Greiser, A. Förster und R. Hoess. Die Hauptkommission führte vorbereitende Verfahren für alle Prozesse gegen Hitlerfaschisten durch, die sich vor dem Obersten Volkstribunal in Polen zu verantworten hat- ten. Sie leitete auch vorbereitende Verfahren in der überwiegenden Mehrzahl jener Prozesse, in denen polnische allgemeine Gerichte wegen Hitlerverbrechen verhandelten. Die Hauptkommission publiziert darüber hinaus Dokumentensammlungen und Monographien, die dem opferreichen Kampf polnischer und anderer Bürger auf dem Territorium Polens gewidmet sind. Seit 1946 erscheint das „Bulletin der Hauptkommission zur Untersuchung der Hitlerverbrechen in Polen“. Die Hauptkommission arbeitet mit vielen Instituten, wissenschaftlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen im In- und Ausland zusammen. Insbesondere gewährt sie eine umfangreiche Rechts- und Dokumentationshilfe für Einrichtungen,, die sich mit der Verfolgung, der Dokumentierung und Erforschung von Hitlerverbrechen beschäftigen. Wie schätzen Sie, Genosse Minister, die Zusammenarbeit der Hauptkommission mit den Strafverfolgungsorganen der Deutschen Demokratischen Republik ein? Die DDR hat die allgemein gültigen Normen des Völkerrechts über die Verfolgung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen auch in innerstaatliches Recht übergeführt. Eine Konsequenz dessen ist Art. 91 der Verfassung der DDR, wonach Verbrechen dieser Art nicht der Verjährung unterliegen. Die DDR trat 1973 der UN-Konvention vom 26. November 1968 über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei. Auch das neue, sozialistische Strafgesetzbuch der DDR von 1968 sieht in § 84 bei Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie bei Kriegsverbrechen keine Verjährung vor, sondern bezeichnet die unnachsichtige Verfolgung und Bestrafung derartiger Verbrechen als unabdingbare Voraussetzung für eine stabile Friedensordnung in der Welt. Das Oberste Gericht der DDR hat ausgesprochen, daß Art. 6 des Londoner Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof in der DDR unmittelbar geltendes Recht ist. Die Praxis der Justizorgane der DDR entspricht diesen Grundsätzen. In der DDR wurden große und erfolgreiche Anstrengungen unternommen, um die hitlerfaschistische Vergangenheit vollständig zu überwinden. Davon zeugt auch die Gesamtzahl der Strafverfahren: Bis zum 31. Dezember 1977 wurden in der DDR 12 857 Hitlerverbrecher abgeurteilt. Seit vielen Jahren arbeitet die Hauptkommission eng mit den Justizorganen, mit den Dokumentations- und Archivzentren sowie mit Wissenschaftlern der DDR zusammen. Dies betrifft hauptsächlich den Austausch der Kopien von Archivdokumenten, die Auswertung von Dokumenten und den Austausch von Informationen über Hitlerverbrechen und ihre Täter. Wir schätzen diese Zusammenarbeit sehr hoch ein, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um allen zu danken, die zur erfolgreichen Entwicklung dieser Kontakte beigetragen haben. Die UN-Vollversammlung erkannte die Grundsätze über die Nichtverjährung von Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit sowie von Kriegsverbrechen als eine Norm des Völkerrechts an. Welche Bedeutung haben diese Grundsätze heute? Das Prinzip der zeitlich unbegrenzten Verfolgung und Bestrafung derartiger Verbrechen, das vor allem in der bereits genannten UN-Konvention vom 26. November 1968 verankert ist, hat für die Entwicklung progressiven Rechtsdenkens außerordentliche Bedeutung. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind gemäß dem;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 22 (NJ DDR 1979, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 22 (NJ DDR 1979, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie weiter an Bedeutung. Da vom Gegenstand des Gesetzes auch Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten erfaßt werden, sofern sie mit Gefah. Dieser hohe Anteil von Sachverhaltsklärungen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - - durchzuführen. Ähnlich wie bei Straftaten ist bei der Abwehr von aus Ordnungswidrigkeiten oder ihren Ursachen und Bedingungen resultierenden Gefahren zu beachten, daß die Festlegung des Zieles nicht zu eng erfolgt, sondern der gesamten Breite des Ermittlungsverfahrens Rechnung trägt. Es sind möglichst alle Informationen in einer Vernehmung zu erarbeiten, die für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ertnittlungsverfahren durch die zielstrebige und allseitige Nutzung der damit verbundenen vielfältigen Möglichkeiten der Gewinnung politisch-operativ bedeutsamer und zuverlässiger Informationen zur Erfüllung der Gesant-aufgabenstellung Staatssicherheit beizutranen.

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