Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 215

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 215 (NJ DDR 1979, S. 215); Neue Justiz 5/79 215 Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im I. Quartal 1979 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt Teil 1 Nr. 1 bis 8 und im Gesetzblatt Teil II Nr. 1 und 2 Veröffentlichten Rechtsvorschriften. In Vorbereitung auf die Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 20. Mai 19791 erging der Beschluß des Staatsrates der DDR über die Bildung der Wahlkommission der Republik vom 28. Februar 1979 (GBLI Nr. 7 S. 65). In engem Zusammenhang damit steht der Beschluß des Staatsrates der DDR über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1979 vom 28.Februar 1979 (GBLI Nr.7 S. 66)2, der Festlegungen über die Bildung des zentralen Wahlausschusses sowie der Bezirks- und Kreiswahlbüros für diese Wahlen enthält. Die Direktoren und Richter der Kreisgerichte sowie die Mitglieder der Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte und 'in den Gemeinden werden entsprechend §§ 46 Abs. 1, 2, 4, 47 Abs. 1 GVG und §§ 6 Abs. 2, 23 Abs. L GGG i. V. m. §§ 1 bis 6 SchKO in den konstituierenden Tagungen der jeweiligen Volksvertretung gewählt. Die Mitglieder der Schiedskommissionen in den Produktionsgenossenschaften sind bis zum gleichen Zeitpunkt in Versammlungen von Mitgliedern der Produktionsgenossenschaften zu wählen. Die Wahl der Schöffen der Kreisgerichte erfolgt auf Versammlungen der Werktätigen, die in Vorbereitung der Kommunalwahlen stattfinden. Näheres dazu bestimmt der Beschluß des zentralen Wahlausschusses über die Wahlen der Direktoren, Richter ind Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1979 Wahlordnung vom 2. März 1979 (GBL I Nr. 7 S. 68). Anknüpfend an die im III. Quartal 1978 erlassenen Rechtsvorschriften zur Investitionstätigkeit3, ergingen im I. Quartal 1979 weitere Rechtsvorschriften, die auf eine höhere Effektivität der Investitionsvorbereitung gerichtet sind. Mit der 2. VO über die Standortverteilung der Investitionen vom 1. Februar 1979 (GBLI Nr. 6 8.57) wird die (1.) VO über die Standortverteilung der Investitionen vom 30. August 1972 (GBl, II Nr. 52 S.573) den Bestimmungen der VO über die Vorbereitung von Investitionen vom 13. Juli 1978 (GBl. I Nr. 23 S. 251) angepaßt. Neu gefaßt ist die Regelung über die Zuordnung des Standorts für Investitionen über 50 Mio M Gesamtwertumfang zu einem Bezirk bzw. Territorium im Bezirk. Die Standortzuordnung ist bei der Staatlichen Plankommission vor der Einholung der Standortbestätigung zu beantragen, und die' Standortbestätigung für diese Investitionen darf erst, erfolgen, wenn die Standortzuordnung erfolgt ist. Die Räte der Bezirke wirken bei der langfristigen Planung und Entscheidungsvorbereitung für die Standortverteilung der Investitionen der Zweige und Betriebe mit. Die bisherige Regelung über Standortangebote der Räte der Bezirke ist weggefallen. Die Regelung über die Verantwortung der örtlichen Räte für die Erteilung der Standortbestätigung und Standortgenehmigung in Abhängigkeit vom Umfang der Investitionen ist im wesentlichen erhalten geblieben. Die Verantwortung der Räte der Kreise für die Erteilung der Standortbestätigung ist bei Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaues erhöht worden. Die Grenze von bisher 300 Neubauwohnungen wurde auf 500 heraufgesetzt. Die Ordnungsstrafbestimmungen berücksichtigen die Veränderungen in der Investitionsgesetzgebung. Künftig wird ein Leiter oder leitender Mitarbeiter mit Ordnungsstrafe belegt, der eine Aufgabenstellung nach § 5 der VO vom 13. Juli 1978 bestätigt und die Vorbereitung der In- vestition veranlaßt, ohne daß eine nach der VO vom 1. Februar 1979 erforderliche Standortbestätigung vorliegt. Ebenfalls der Anpassung an die Neuregelung der Vorbereitung von Investitionen dient die A. zur Änderung der Wasserversorgungs- und Abwassereinleitungsbedingungen vom 15.Januar 1979 (GBLI Nr.6 S.60). Da mit der VO über die Vorbereitung von Investitionen vom 13. Juli 1978 die Investitionsvorentscheidung entfällt, wird bestimmt, daß der in den Wasserversorgungsbedingungen4 und den Abwassereinleitungsbedingungen5 vorgesehene Abschluß von langfristigen Anschlußverträgen bis zur Bestätigung der Aufgabenstellung zu erfolgen hat. Der Verringerung des Verwaltungsaufwands für den vertraglichen Grundstückserwerb bei der Errichtung tras-senförmiger Bauvorhaben, die den Erwerb einer großen Anzahl relativ kleiner Grundstücke bzw. Grundstücksteile erfordern, so z. B. beim Bau oder Ausbau von Verkehrswegen oder Wasserläufen, dient die in Durchführung des §298 ZGB erlassene 2. DVO zum ZGB Vereinfachtes Verfahren beim Erwerb von Grundstücksteilen oder Grundstücken - vom 3. Januar 1979 (GBLI Nr.3 S.25). Das vereinfachte Verfahren nach dieser DVO kann nur angewendet werden, wenn das Grundstück bzw. das Grundstücksteil zugunsten des Volkseigentums erworben werden soll und der gesetzlich zulässige Kaufpreis jeweils die Höhe von 500 M nicht übersteigt. Im Unterschied zu den generellen Festlegungen über den Grundstückserwerb in §297 ZGB bedürfen die Verträge beim vereinfachten Verfahren nicht der notariellen Beurkundung. Ist der Veräußerer nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, hat er seine Berechtigung durch Urkunde nachzuweisen. Weiterhin sieht die DVO Vereinfachungen beim Zustandekommen des Kaufvertrages und für das staatliche Genehmigungsverfahren vor. Grundlage des schriftlich zwischen dem Erwerber und dem jeweiligen Grundstückseigentümer abzuschließenden Vertrages bildet der Grenzregelungsplan. Er ist eine Kopie der staatlichen Liegenschaftskarte, in die die künftigen Eigentums- und Rechtsträgergrenzen eingetragen werden. Die für ein bestimmtes Bauvorhaben benötigten Grundstücke oder Grundstücksteile können durch Abschluß eines sog. Sammelvertrages erworben werden; Dabei werden die einzelnen Kaufverträge in einer einheitlichen Vertragsurkunde'zusammengefaßt, aus der sich die Bezeichnung und Beschreibung der zu veräußernden Grundstücke nach ihrer Lage, den bestehenden Nutzungsarten und der Größe ergeben müssen. Der Sammelvertrag muß ferner die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, die Grundbuchbezeichnungen und die Gesamtfläche der Grundstücke nach der Liegenschaftsdokumentation, die Höhe des Kaufpreises für jedes Grundstück, den Zeitpunkt der Übergabe an den Erwerber und die Erklärung des Erwerbers sowie des jeweiligen Veräußerers, daß die im Grenzregelungsplan bezeichneten Grundstücke in Volkseigentum übergehen sollen, enthalten. Der Erwerber hat den von ihm vorbereiteten Vertrag und den Grenzregelungsplan dem Rat des Kreises zur Genehmigung vorzulegen und danach den Veräußerern zum Vertragsabschluß zu unterbreiten. Der Kaufvertrag für ein bestimmtes Grundstück oder Grundstücksteil kommt mit der Unterzeichnung durch den jeweiligen Veräußerer zustande, dem auf sein Verlangen ein sein Grundstück betreffender Auszug aus dem Sammelvertrag auszuhändigen ist. Oftmals wird der Erwerb von Grundstücken oder Grundstücksteilen durch bestehendes gemeinschaftliches Eigentum erschwert. Um in diesen Fällen den im volkswirtschaftlichen Interesse liegenden Eigentumserwerb zugunsten des Volkseigentums zu erleichtern, können, wenn die Mitwirkung eines Eigentümers nicht möglich ist, die anderen Eigentümer dessen Rechte bei der Veräußerung wahrnehmen, d. h. sie können für ihn die Erklärung zur Veräußerung des Grundstücks abgeben und die Auszahlung des Kaufpreises verlangen. Mit der AO über Liegenschaftsvermessungen vom 2. Februar 1979 (GBLI Nr. 6 S. 61) wurde durch. Zusam-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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