Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 211

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 211 (NJ DDR 1979, S. 211); Neue Justiz 5/79 211 1. Ordnung und Sicherheit als Grundprobleme der Gesetzlichkeit immer in die jeweiligen Leitungsfragen eingeordnet werden und 2. die Bürger der Gemeinde direkt angesprochen, gewonnen, ja begeistert werden für die Lösung konkreter Aufgaben. Die Schlüsselposition nimmt unsere Gemeindevertretung ein (§§ 2, 3, 68 GöV). Sie legt in ihren Beschlüssen die für das Territorium wichtigen Aufgaben auch zur Ordnung und Sicherheit fest und garantiert durch die Tätigkeit ihrer ständigen Kommissionen, durch die Abgeordneten in ihren Wohn- und Arbeitsbereichen sowie durch den Rat der Gemeinde die Durchführung. In der Periode der Wahlvorbereitung zum 20. Mai 1979 waren alle Abgeordneten und neuen Kandidaten im persönlichen Kontakt mit den Bürgern, in Hausversammlungen, Familiengesprächen und bei den öffentlichen Rechenschaftslegungen erneut auch mit Fragen der weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit konfrontiert. Eine Lehre aus der Anfangszeit war: nicht Beschlüsse schaffen gesellschaftliche Bewegung, sondern erst die Tatsache, wenn ihr Inhalt von den Bürgern verstanden und zum eigenen Anliegen gemacht wird, wenn die Abgeordneten und Leiter selbst ihren Inhalt vorbildlich verwirklichen. Unter Führung der Ortsparteiorganisation der SED und im engsten Bündnis mit dem Ortsausschuß der Nationalen Front, den anderen gesellschaftlichen Organisationen, wie FDJ, BSG, FFW und im Zusammenwirken mit den Leitern und ihren Kollektiven der sieben in unserer Gemeinde ansässigen Betriebe und Einrichtungen, entwickelten wir ganz zielstrebig die Probleme der Ordnung und Sicherheit zu einer Sache der ganzen Gemeinde und gestalteten dazu konkrete Öffentlichkeitsarbeit. Alle Leiter der Betriebe und Einrichtungen berichten regelmäßig vor der Volksvertretung und dem Rat, welche Aufgaben im laufenden Planjahr dem weiteren Ausbau vorbildlicher Ordnung und Sicherheit dienen. Als örtliches Organ nehmen wir Einfluß auf sinnvollste Verbindung mit den Interessen der gesamten Gemeinde. Das geht z. B. von Standortbestimmungen von Neubauten unserer landwirtschaftlichen Betriebe bis zum Abschluß von Kommunalverträgen und Vereinbarungen, in denen wir Unterstützung bei Maßnahmen zur Straßenverbesserung, bei der Verschönerung des Ortsbildes, der Beseitigung allgemeiner Gefahrenstellen, der Ausgestaltung kultureller Einrichtungen vertraglich verbinden. Die Tatsache, daß alle unsere Betriebe und Einrichtungen für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit ausgezeichnet wurden und neu um die Verteidigung kämpfen; ist Spiegelbild dieses Zusammenwirkens. Die Beschäftigten setzen ihre initiativreiche Arbeit in dieser Richtung auch im eigenen Wohnhaus und in der Straße im Rahmen des „Mach mit!“-Wettbewerbs fort. Zweimal jährlich führen wir einen Subbotnik durch. Das ist schon traditionell und hat den Charakter eines Volksfestes. Wir zählen dabei stets bis zu 300 Einwohner, also nahezu alle einsatzfähigen Kräfte. Die Aufgaben sind lange vorher bekannt und lösen Verpflichtungen im Wohngebiet und im Betrieb aus. Im ersten Halbjahr 1979 haben wir z. B. anläßlich des Subbotniks am 7. und 8. April Werterhaltungsmaßnahmen an Grundstücken, die Fertigstellung von Straßenbaumaßnahmen und Komplettierungsaufgaben am Sportlerzentrum durchgeführt. In unserer Gemeinde gibt es einen gesunden Wettbewerb von Haus zu Haus und Straße zu Straße. Davon künden unsere eingeführten Plaketten „Schönstes Haus der vorbildlichen Ordnung“. Wo dieses Ehrenzeichen angebracht ist und es werden immer mehr da ist nicht nur der Vorgarten gepflegt, da ist auch im Haus z. B. brandschutztechnisch alles vorbildlich geordnet, und da weiß man im Ort, hier wohnen Bürger, die auch im allgemeinen Kampf um vorbildliches Verhalten ihren Mann stehen. Zur Zeit liegen allein aus Haushalten von Geußnitz 85 Ver- pflichtungen vor, die zu weiteren Verbesserungen führen werden. Wenn wir z. B. in den letzten Jahren keine Ordnungsstrafmaßnahmen auszusprechen hatten gleich auf welchem Gebiet , dann vor allem, weil die Bürger ihre Pflichten ebenso kennen (die aus der Gemeindeordnung eingeschlossen) wie ihre Rechte. Gegenseitige Erziehung und Hilfe kennzeichnen die Atmosphäre. Gute Ergebnisse, aber auch vereinzelt notwendige kritische Hinweise behalten wir nicht für uns. Es gibt im Ort fünf Schautafeln und mehrere Schaukästen, die stets auch aktuelle Informationen zur Ordnung und Sicherheit vermitteln. In jedem Quartal führen wir Ortsbegehungen und Objektbesichtigungen durch. Hier schätzen Volksvertreter, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen und verantwortliche Leiter der Betriebe und Einrichtungen den Stand der Gesetzlichkeit wozu auch die Einhaltung der Gemeindeordnung gehört und die Erfüllung der einschlägigen Beschlüsse ein. Die Ergebnisse, ebenso wie die der Kontrollen der ständigen Kommissionen und der Aktivs, werden öffentlich ausgewertet und Grundlage neuer Initiativen. Ordnung und Sicherheit erfordern ideologische Arbeit Natürlich gibt es auch Widersprüche und zeitweilige Schwierigkeiten. Wir lösen sie durch konsequente und beharrliche Arbeit. Wichtig ist, daß immer ein einheitlicher Standpunkt erarbeitet wird. Darauf legt unsere Gemeindevertretung großen Wert. Erst wenn die Bürger von den gestellten Aufgaben die allerdings real sein müssen überzeugt sind, können wir ihre Unterstützung erwarten. Und wenn jeder sechste Bürger in irgendeiner Weise aktiv teilnimmt, ob als Mitglied der Schiedskommission, Helfer der Volkspolizei, in Aktivs oder Arbeitsgruppen der ständigen Kommissionen usw., dann ist das Beweis für den Erfolg unserer ideologischen Arbeit. Als eine Hilfe erweisen sich für uns seit Jahren Vorträge zu aktuellen Fragen des Rechts und der Politik. Mindestens einmal im Quartal sprechen Persönlichkeiten aus der Kreisstadt in Geußnitz. Obwohl wir eine „kriminalitätsfreie“ Gemeinde sind auch 1978 kam bei uns niemand mit dem Gesetz in Konflikt ist der Kreisstaatsanwalt kein Unbekannter bei unseren Bürgern. Er ebenso wie der Direktor des Kreisgerichts, leitende Genossen des Volkspolizeikreisamtes, der Staatlichen Versicherung und anderer Institutionen erläutern Rechtsvorschriften und verbinden das mit vielen Ratschlägen und Auskünften. Die Themen solcher Vorträge werden vom Rat der Gemeinde unter Beachtung der Bürgerinteressen mit der URANIA vereinbart. Nie liegt die Besucherzahl unter 60. ' Wir gehen also insgesamt von der Devise aus: Wer das Richtige weiß, wird das Richtige tun. Es gibt bei uns keinen Selbstlauf,’-aber es gibt eine schöpferische Unruhe. Sie hat die Gemeinde erfaßt. Das beginnt in der Kinderkrippe, ihrem vorbildlich sauberen Zustand, setzt sich über Kindergarten, Schule, Betrieb, Freizeitgestaltung, Wohngebietsgestaltung und allgemeine Ordnung und Sicherheit fort. Unsere Bürger leben in und mit der Ordnung. Sie empfinden das als etwas Selbstverständliches, was ihr Lebensniveau mit bestimmt. Geußnitz ist eine sozialistische Gemeinde unseres Kreises, in der es Probleme wie allerorts im Lande gibt. Aber bei uns wird das Recht als Mittel der Leitung und Gestaltung sozialistischer Lebensbedingungen bewußt genutzt. Das bewährt sich, das schafft Gefühle der Geborgenheit und des Stolzes bei unseren Bürgern.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 211 (NJ DDR 1979, S. 211) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 211 (NJ DDR 1979, S. 211)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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