Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 208

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 208 (NJ DDR 1979, S. 208); 208 Neue Justiz 5/79 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Verdichtete Informationen der Staatsanwaltschaft zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen HERBERT GEYER, Staatsanwalt des Bezirks Erfurt Im Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erhält die Vorbeugung von Rechtsverletzungen immer größeres Gewicht. Die Bereitschaft der Werktätigen, an der Entwicklung einer vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen mitzuwirken und damit Rechtsverletzungen vorzubeugen, ist nach dem IX. Parteitag der SED weiter gewachsen. Diese Initiativen muß die Staatsanwaltschaft wirksam unterstützen. Das entspricht ihrem Verfassungsauftrag, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen und den Kampf gegen Straftaten zu leiten (Art. 97). Ihre Unterstützungspflicht nimmt die Staatsanwaltschaft u. a. dadurch wahr, daß sie Leitern von Staatsorganen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen, den Vorständen von Genossenschaften sowie den Leitungen gesellschaftlicher Organisationen Informationen über Straftaten und andere Rechtsverletzungen sowie über weitere negative Erscheinungen einschließlich der Ursachen und begünstigenden Bedingungen übermittelt. Diese Informationen sind in der Regel mit weiteren Erkenntnissen aus der sonstigen staatsanwaltschaftlichen Arbeit angereichert. Ausgangspunkt für die Gestaltung solcher Informationen ist § 2 Abs. 2 St AG, der vom Staatsanwalt fordert, darauf hinzuwirken, daß die genannten Leiter und Leitungen ihre Verantwortung für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wahrnehmen und die damit verbundenen Pflichten konsequent erfüllen. Die Formen der Informationen sind verschiedenartig. Sie werden ständig ergänzt und vervollkommnet. Verdichtete Informationen eine Methode der Zusammenarbeit mit anderen Organen Im Bezirk Erfurt bewährt sich seit einigen Jahren die Form der verdichteten Informationen zur Vermittlung von Erfahrungen und Erkenntnissen aus der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit über Ursachen und Bedingungen von Gesetzesverletzungen.* Sie bildet eine sachliche Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Lösung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Territorium. Mit ihr sollen staatliche und wirtschaftsleitende Organe bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und einer hohen Ordnung, Disziplin und Sicherheit unterstützt und dabei zugleich die gesellschaftlichen Kräfte aktiviert werden. Die verdichtete Information verfolgt das Ziel, durch die zusammenfassende Darstellung wiederkehrender Ursachen und Bedingungen von Gesetzesverletzungen die Empfänger auf Schwerpunkte der Durchsetzung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit hinzuweisen und entsprechende staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen zur Beseitigung solcher Ursachen und Bedingungen sowie zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu veranlassen. Durch diese Art Information ist eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Gesetzesverletzungen zu erreichen. Der Grundsatz der Einheit von Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten wird damit immer stärker verwirklicht. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, daß die ver- dichteten Informationen Erkenntnisse und Erfahrungen aus allen Bereichen der staatsanwaltschaftlichen Arbeit beinhalten, komplexen Charakter tragen und damit gute Auswertungsmöglichkeiten bieten. Inhalt der verdichteten Informationen Nach unseren Erfahrungen müssen die verdichteten Informationen von den Schwerpunkten der staatsanwaltschaftlichen Arbeit ausgehen. Ihre gesellschaftliche Wirksamkeit erhöht sich, wenn die Informationen für den jeweiligen Empfänger aktuell sind. So haben wir z. B. mit unseren verdichteten Informationen interessierte Abnehmer, wenn ihr Inhalt sich in die Aufgabenstellung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe einordnet und sich aus ihnen Maßnahmen ableiten lassen. Verdichtete Informationen sind keine Analysen statistischer Zahlen. Vielmehr wird auf Erscheinungen und begünstigende Umstände von Rechtsverletzungen sowie auf notwendige Veränderungen und vor allem auf gesetzliche Verantwortungen der Organe hingewiesen. So wurde einer Information an den Vorsitzenden des Rates des Bezirks über die Bekämpfung und Vorbeugung von asozialem Verhalten u. a. eine Aufstellung jener örtlichen Räte und Betriebe beigefügt, in deren Verantwortungsbereich Gesetzesverletzungen bei der Verwirklichung der Gefähr-detenVO vom 19. Dezember 1974 zugelassen wurden. Das übergeordnete Organ war so in der Lage, konkrete Maßnahmen zur künftigen Gewährleistung der Gesetzlichkeit und zur effektiven Vorbeugung von Rechtsverletzungen zu veranlassen. Auf einigen bedeutsamen Gebieten fertigen wir seit längerer Zeit jährlich verdichtete Informationen an. Das betrifft z. B. den Schutz des sozialistischen Eigentums im Bauwesen und im Handel sowie Fragen der Jugendgefährdung und der Jugendkriminalität. Solche jährlichen Informationen sind jedoch nicht an das Kalenderjahr gebunden. Die Verdichtung von Informationen und Feststellungen in einem längeren Zeitraum ist nach unseren Erfahrungen dann geboten, wenn Verletzungen der Gesetzlichkeit oder der staatlichen Ordnung wiederholt auftreten und so der Kriminalität Vorschub geleistet wird. Wir bemühen uns, die Aussage der verdichteten Information konkret, übersichtlich gegliedert und so abzufassen, daß damit in den geeigneten Fällen mehrere Adressaten angesprochen werden. So waren beispielsweise bei der Information zur Jugendkriminalität gleichzeitige Adressaten die Ständige Kommission Jugendfragen des Bezirkstages und der Bezirksschulrat. Derartige Informationen sind so abgefaßt, daß vom jeweils Verantwortlichen spezifische Schlußfolgerungen abzuleiten sind. Es hat sich bewährt, in der Information die Probleme nach Ursachenkomplexen oder nach Verantwortungsbereichen der angesprochenen Organe zusammenzufassen. Grundlagen verdichteter Informationen Die in der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit im jeweiligen Territorium gewonnenen Erkenntnisse über die konkreten Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen bilden im wesentlichen die Grundlage zur verdichteten Information. Die Bezirksstaatsanwaltschaft ergänzt ihr Material durch Fakten aus verdichteten Informationen der Staatsanwälte der Kreise. In den letzten Jahren bilden in immer stärkerem Maße auch die Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht eine wesentliche Grundlage für die Verdichtung. Das gleiche gilt für Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Tätigkeit gesellschaftlicher Gerichte, insbesondere der Konfliktkommissionen, sowie aus der Zusammenarbeit mit ihnen. Auch l;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 208 (NJ DDR 1979, S. 208) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 208 (NJ DDR 1979, S. 208)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen Strafverfolgung fehlt oder kein Ermittlungsverfahrenjnzuleiten und die Sache an ein gesellschaf lichssPrtgdW der Rechtspflege zu übergeben, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittiungsverfainrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft, insbesondere die konsequente und einheitliche Nutzung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

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