Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 204

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 204 (NJ DDR 1979, S. 204); 204 Neue Justiz 5/79 tages unserer Republik, ihren Einsatz für die bewußte Verwirklichung des Rechts und die Vorbeugung und Überwindung von Rechtskonflikten. Besondere Aufmerksamkeit der Richter erfordert die durchgängige Gewährleistung einer hohen Überzeugungskraft der konzentriert abzufassenden Entscheidungen wie auch die Verstärkung der erzieherischen Wirkung der Durchführung der Verfahren einschließlich der Verhand- lung geeigneter Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit und der Anwendung der Gerichtskritik. Dazu gehört, die Verhandlung auf die für die Entscheidung wesentlichen Fragen und Auswirkungen unter strikter Beachtung der prozessualen Rechte und Pflichten der "Verfahrensbeteiligten zu konzentrieren und durch eine exakte Vorbereitung eine zügige Durchführung der Verfahren bis zur Zustellung der Entscheidungen zu sichern. Entwicklung und Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte Dt. HELMUT GRIEGER, Sektion III der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Dr. FELIX POSORSKI, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR In der DDR sind die gesellschaftlichen Gerichte als eine Errungenschaft der revolutionären Umwälzung der Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung zum festen Bestandteil der Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten auf dem Gebiet der Rechtsprechung geworden. Es ist eine Form, in der die Bürger ihr verfassungsmäßiges Grundrecht auf umfassende Mitgestaltung des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates verwirklichen. Die Mitwirkung der Werktätigen in den gesellschaftlichen Gerichten ist ein charakteristisches Merkmal des entwickelten Sozialismus.1 Entwicklungsetappen der gesellschaftlichen Gerichte Die Konflikt- und Schiedskommissionen entstanden und entwickelten sich stets in Übereinstimmung mit wesentlichen Etappen der Herausbildung und Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Als 1953 die Kommissionen zur Beseitigung von Arbeitsstreitfällen in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und in den Verwaltungen ihre Tätigkeit aufnahmen, begann die Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei den gesellschaftlichen Erziehungsprozeß der Werktätigen durch die Werktätigen auch in der spezifischen Form eines gesellschaftlichen Rechtspflegeorgans zu entwickeln. Das entsprach den gesellschaftlichen Veränderungen vor allem im Charakter der-Arbeit und war zugleich ein Beitrag zur Schaffung der Grundlagen des Sozialismus. Der Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR zu Beginn der sechziger Jahre war die politischökonomische Grundlage für die Weiterentwicklung der Konfliktkommissionen (KK) und die Entstehung der Schiedskommissionen (SchK). Im April 1963 wurde die Zuständigkeit der KK erweitert und der Prozeß der schrittweisen Bildung von SchK vor allem in den Wohngebieten der Städte und in den Gemeinden eingeleitet. Die SchK erhielten für die Beratung über geringfügige Strafsachen und Beleidigungen sowie für die gütliche Beilegung kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten die gleichen Rechte wie die KK. Nachdem Ende 1966 der Prozeß der schrittweisen Bildung der SchK abgeschlossen war, begann die gemeinsame, im wesentlichen einheitliche Entwicklung der KK und der SchK. Das war ein Ausdruck der weiteren erfolgreichen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft. Gestützt auf diese Basis, erreichten beide gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane eine hohe Wirksamkeit ihrer Tätigkeit. Im Jahre 1968 fixierte die sozialistische Verfassung die staatsrechtlichen Grundlagen für die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Sie wies den KK und SchK eine höhere Verantwortung zu, charakterisierte sie als gesellschaftliche Gerichte, bezog sie in das Gerichtssystem ein und übertrug ihnen die Aufgabe, im Rahmen der Gesetze Rechtsprechung auszuüben.2 Das ist die wesentliche Grundlage, auf der die KK und SchK gegenwärtig ihre erfolgreiche Arbeit leisten. Das auf dem IX. Parteitag der SED im Mai 1976 angenommene Programm der SED enthält den Auftrag, die Rechte der gesellschaftlichen Gerichte zu erweitern.3 Das kennzeichnet den Prozeß der weiteren Entwicklung der KK und SchK. Gesellschaftliche Gerichte in anderen sozialistischen Ländern Die Entwicklung der Konflikt- und Schiedskommissionen vollzog sich stets auch in Auswertung von Erfahrungen anderer sozialistischer Länder, insbesondere des Sowjetstaates. Die Arbeiter-Disziplinar-Kameradschaftsgerichte, die 1919 in der RSFSR auf Anregung Lenins ihre Entwicklung begannen, die Kommissionen zur Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, die an gleicher Stelle Anfang der zwanziger Jahre ihre Tätigkeit aufnahmen und entsprechende Organe, die nach 1945 in der damaligen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut arbeiteten, vermittelten die Erfahrungen, die bei der Entstehung und Entwicklung der KK ab 1953 genutzt wurden. Die Ausgestaltung der KK und die Entstehung der SchK Anfang der sechziger Jahre vollzog einen Prozeß, der in anderen sozialistischen Ländern zur gleichen Zeit verlief. Die Ordnung über die Kameradschaftsgerichte in der RSFSR von 1961 und/entsprechende gesetzliche Regelungen Bulgariens, der CSSR, Polens, Rumäniens und Ungarns charakterisierten die gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane in wesentlichen Merkmalen einheitlich. Als gewählte, ihren Wählern verantwortliche und abberufbare ehrenamtliche Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger, die auf gesetzlicher Grundlage an ihrem Ar-beits- oder Wohnort über Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten beraten und entscheiden und das Recht besitzen, Erziehungsmaßnahmen auszusprechen. Ihre Entscheidungen unterliegen der Möglichkeit der Überprüfung durch andere Organe. Die Tätigkeit der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane wird durch staatliche und gesellschaftliche Organe geleitet und durch Gerichte oder andere Justizorgane unterstützt. Die gegenwärtige Entwicklung der Kameradschaftsgerichte in der Sowjetunion veranschaulicht der Beschluß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 8. Februar 1977 „Über die weitere Vervollkommnung der Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte“.4 Seinen Empfehlungen haben die Präsidien der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken in ihren Beschlüssen entsprechenden Ausdruck verliehen, so u. a. in der RSFSR durch die Beschlüsse vom;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 204 (NJ DDR 1979, S. 204) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 204 (NJ DDR 1979, S. 204)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden sowie der diese betreffenden Regelungen zur Feststellung des Aufenthaltes der Reisewege sowie zur Überwachung von Personen, zur Auffindung von Gegenständen Räumen im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, die teilweise Erfahrungen in der konspirativen Arbeit besitzen auch solche, die bei der Begehung der Straftaten hohe Risikobereitschaft und Brutalität zeigten. Daraus erwachsen besondere Gefahren für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X