Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 200 (NJ DDR 1979, S. 200); 200 Neue Justiz 5/79 Völkermordes, die Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens oder die Konvention über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen sehen die Zuständigkeit der nationalen Gerichte vor. Der Antrag Frankreichs wurde deshalb vom Rechtsausschuß am 8. Dezember 1978 mit 41 gegen 25 Stimmen bei 32 Stimmenthaltungen abgelehnt. Anschließend wurde der o. g. Resolutionsentwurf vom Rechtsausschuß mit 79 Stimmen bei 23 Stimmenthaltungen ohne Gegenstimme angenommen. Die UN-Vollversammlung bestätigte am 17. Dezember 1978 diese Resolution, die die Nummer 33/97 erhielt, mit 116 Stimmen ohne Gegenstimme bei 23 Stimmenthaltungen, die' fast ausschließlich von imperialistischen Staaten geübt wurden. * Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die Wiederaufnahme der Erörterung des Entwurfs eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit einen Erfolg für alle Kräfte darstellt, die für die Festigung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit eintreten. Eine Reihe der vorstehend genannten theoretischen und praktischen Probleme sind im Verlauf der weiteren Behandlung dieses Projekts im Rahmen der Vereinten Nationen noch zu klären. Gegenwärtig bestehen jedoch dazu weit bessere politische Voraussetzungen als vor 24 Jahren. Seit 1954 sind zahlreiche progressive Staaten, darunter sozialistische Staaten und viele Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas Mitglied der Vereinten Nationen geworden und haben dazu beigetragen, das Kräfteverhältnis auch in der Weltorganisation zugunsten der Kräfte des Friedens und des sozialen Fortschritts zu verändern. Es darf deshalb erwartet werden, daß der Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit, der zweifellos eine abschreckende Wirkung auf alle diejenigen reaktionären Kräfte ausüben wird, die den Prozeß der Entspannung und der Festigung des Vertrauens zwischen den Staaten durch die Vorbereitung und Ausführung internationaler Verbrechen aufhalten wollen, in naher Zukunft fertiggestellt werden kann. 1 Vgl. G. Gömer/R. Meißner, „Zur Arbeit des Rechtsausschusses der 33. Tagung der UN-Vollversammlung“, NJ 1979, Heft 4, S. 157. 2 Abgedruckt ln: Der Nürnberger Prozeß (Aus den Protokollen, Dokumenten und Materialien des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof), Hrsg. P. A. Steiniger, Bd. I, Berlin 1957, S. 75 fl. 3 Vgl.: Der Nürnberger Prozeß, a. a. O., S. 121 fl. 4 Dieser Entwurf ist im Bericht der UN-VölkerreChtskommlssion über ihre 3. Tagung veröflentliCht: General Assembly, Official Records, Sixth Session, Supplement Nr. 9 (A/1858) S. 10 fl. 5 GBl. n 1974 Nr. 10 S. 170. 6 General Assembly, Official Records, Doc. A/2162 und Add. 1. 7 General Assembly, Official Records, Ninth Session, Supplement Nr. 9 (A/2693). 8 Vgl. dazu G. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression - Geschichte und aktuelle Probleme“, NJ 1974, Heft 17, S. 509 fl. 9 Deutscher Text in: UNO-Bilanz 1974/75 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1975), S. 204 fl. Vgl. dazu G. Gömer, „Zur Arbeit des Rechtsausschusses der XXIX. UN-Vollversammlung“, NJ 1975, Heft 7, S. 187 fl. Zu den völkerrechtlichen Konsequenzen aus der Anwendung der Aggressionsdefinition durch den UN-Sicherheitsrat bei der Verurteilung der Aggression Südafrikas gegen die Volksrepublik Angola (Resolution 387 [1976]) vgl. B. Graefrath in NJ 1976, Heft 24, S. 732 fl. 10 General Assembly, Official Records, Thirty-second Session, Supplement Nr. 10 (A/32/10) para. 111. 11 Doc. A/32/247. 12 GBl. II 1974 Nr. 26 S. 492. 13 GBl. I 1956 Nr. 95 S. 919. 14 Vgl. dazu B. Graefrath, „Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen - Weiterentwicklung der Strafsanktionen der Genfer Konventionen“, NJ 1977, Heft 2, S. 42 fl. 15 GBl. II 1977 Nr. 5 S. 62. 16 GBl. II 1974 Nr. U S. 185. 17 Vgl. dazu B. Graefrath/E. Oeser/P. A. Steiniger, „Internationale Verbrechen - Internationale Delikte (Zum Bericht der 28. Sitzung der UN-Vökerrechtskommission) Deutsche Außenpolitik 1977, Heft 3, S. 90 fl. 18 Doc. A/C. 6/33/SR. 62. 19 Doc. A/C. 6/33/SR. 63. 20 Beispielsweise Fidschi: Doc. A/C. 6/33/SR. 62. 21 Beispielsweise die Niederlande und die USA: Doc. A/C. 6/33/ SR. 64. 22 DOC. A/33/487. ZurAnwendung desAGB in der Rechtsprechung als Beitrag zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik Dr. WERNER STRASBERG, Vizepräsident des Obersten Gerichts Auf dem 9. FDGB-Kongreß hat Genosse Erich Honecker darauf hingewiesen, daß der den Delegierten vorliegende Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuchs voll und ganz den Beschlüssen des IX. Parteitages der SED entspricht und die Vorzüge, Werte und Ideale des Sozialismus widerspiegelt. Nach über einjähriger praktischer Bewährung des Gesetzes ist festzustellen: Zu der guten Bilanz bei der Fortsetzung des Kurses der Hauptaufgabe hat auch die Arbeit mit dem AGB beigetragen. Es bringt den Grundsatz der Politik des Wachstums, des Wohlstands und der Stabilität zum Ausdruck, alles zu tun für das Wohl des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Seine Anwendung fördert die Initiativen der Betriebskollektive im sozialistischen Wettbewerb, besonders in der, Neuererbewegung, zur Erfüllung und gezielten Überbietung der staatlichen Planaufgaben und verbunden damit zur weiteren Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen. Konsequente und erfolgreiche Durchsetzung der neuen arbeitsrechtlichen Bestimmungen Die konsequente Durchsetzung aller Regelungen des AGB, seine volle Nutzung als Leitungsinstrument trägt dazu bei, die Qualität und Effektivität der Arbeit weiter zu erhöhen, immer mehr Werktätige an der Leitung und Planung zu beteiligen und die sozialistische Gesetzlichkeit weiter zu festigen. Das beweisen die Erfahrungen in vielen Betrieben und wird besonders im Hinblick auf die praktische Anwendung der Regelungen des Gesetzes deutlich, die die Leitung des Betriebes und die Mitwirkung der Werktätigen sowie die Organisation der Arbeit betreffen (2. und 4. Kapitel). Überall dort, wo entsprechend den Bestimmungen des AGB die Leiter gewährleisten, daß die Arbeitskollektive aktiv an der Leitung und Planung teilnehmen, über die Aufgaben des Betriebes informiert werden und jeder konkret erfährt, wie seine Vorschläge und Hinweise gebraucht und geachtet werden, gibt es gute Ergebnisse. Dort wird der wissenschaftlich-technische Fortschritt beschleunigt, die Arbeitszeit voll genutzt und die Effektivität insgesamt gesteigert. Darin zeigt sich die große Kraft der sozialistischen Demokratie, ihre untrennbare Verbindung mit der Lösung der ökonomischen und bewußtseinsbildenden Aufgaben. Zugleich wird die Notwendigkeit ihrer ständigen Entwicklung deutlich. Die bewußte und strikte Verwirklichung des AGB bildet daher auch einen wesentlichen Bestandteil des Kampfes der Kollektive für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs. Von den Leitern;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 200 (NJ DDR 1979, S. 200) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 200 (NJ DDR 1979, S. 200)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X