Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 169

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 169 (NJ DDR 1979, S. 169); Neue Justiz 4/79 169 folgen verschieden sein, Und nicht alle Verbrechen werden z. B. mit individueller oder kollektiver Selbstverteidigung zu beantworten sein. Es wird sicher auch nicht in allen Fällen eine universelle Strafverfolgung der Täter ohne Rücksicht auf ihre staatliche Stellung, ihre Staatsangehörigkeit usw. angenommen werden können. In diesem Zusammenhang sind jedoch die Nürnberger Prinzipien sehr aktuell. Bei der Fixierung für Verbrechen sollte gesichert werden, daß die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit der Täter in geeigneter Weise in die möglichen Sanktionen für internationale Verbrechen aufgenommen und in diesem Zusammenhang erneut auch die Nichtverjährung der Verfolgungspflicht für besonders schwere internationale Verbrechen festgelegt wird. Es ist bei der internationalen Kodifikation der Staatenverantwortlichkeit unerläßlich, den Aspekt der Nichtverjährung zu beachten, weil gerade das den besonders schweren Charakter der internationalen Verbrechen hervorhebt: ihren Massencharakter und die Tatsache, daß sie als staatlicher Hoheitsakt in Erscheinung treten. Auch so muß den Versuchen entgegengewirkt werden, solche Verbrechen zu verharmlosen, indem man sie „nationalisiert“, ihren völkerrechtlichen Charakter leugnet, bestenfalls ihren Wert für die Vergangenheit akzeptiert, ihre Bedeutung für die Gegenwart und Zukunft der internationalen Friedenssicherung aber leugnet. * Das sind nur einige Beispiele für die Wirkung und Bedeutung der Nürnberger Prinzipien. Sie sind heute fester Be- standteil des allgemeinen Völkerrechts und bestimmen seine progressive Weiterentwicklung mit. Die Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 (GBl. II1974 Nr. 11 S. 185) sieht die Bedeutung der wirksamen Bestrafung dieser Verbrechen darin, daß sie „ein wichtiger Faktor bei der Verhütung solcher Verbrechen und bei der Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist.“ Das ist die Kurzformel, auf die man die Bedeutung des Verbots der Verfolgungsverjährung bringen kann. Diese Forderung durchzusetzen bedarf genau solcher Anstrengungen und Kämpfe, wie sie zur fortschreitenden völkerrechtlichen Normierung notwendig sind. 1 Vgl.: Der Nürnberger Prozeß (Aus den Protokollen, Dokumenten und Materialien des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, ausgewählt und eingeleitet von P. A. Steiniger), Bd. I, Berlin 1957, S. 99. 2 Ebenda, S. 9. 3 Ebenda, S. 88. 4 Ebenda, S. 75. 5 Vgl. dazu B. Graefrath/E. Oeser/P. A. Steiniger, Völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten, Berlin 1977; dieselben, „Internationale Verbrechen Internationale Delikte“, Deutsche Außenpolitik 1977, Heft 3, S. 90 ff. 6 VgL A/31/10, para 16, S. 241. 7 Vgl. Völkerrecht, Dokumente, Teil 3, Berlin 1973, S. 1037 f. 8 Deutscher Text bei B. Graefrath/E. Oeser/P. A. Steiniger, Völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten, a. a. O., S. 229. Neue Rechtsvorschriften Preisbildung und Garantie beim Kauf von Gebrauchtwaren Prof. Dr. habil. CLAUS J. KREUTZER, Leiter des Wissenschaftsbereichs Sosialistisches Recht der Handelshochschule Leipzig Die Praxis zeigt, daß beim An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter sowohl zwischen Bürgern als auch zwischen dem gewerbsmäßigen Gebrauchtwarenhandel und Bürgern eine Reihe von Rechtsfragen auftreten. Sie betreffen in erster Linie die Preisbildung und die Garantieansprüche. Die am 1. März 1979 in Kraft getretene AO über die Allgemeinen Bedingungen beim An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter vom 10. November 1978 (GBl. I Nr. 41 S. 449)1 hat gegenüber dem bisherigen Rechtszustand auf diesem Gebiet einige Änderungen mit sich gebracht. Gegenüber der außer Kraft getretenen AO über den Handel mit Gebrauchtwaren vom 8. November 1972 (GBl. II Nr. 70 S. 814), die hinsichtlich der Begriffsbestimmung für Gebrauchtwaren sowie hinsichtlich der Preisbildung auch auf die Kaufbeziehungen zwischen Bürgern Anwendung fand, gilt die neue AO gemäß § 1 nur noch für den gewerbsmäßigen An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter durch Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels und anderer Betriebe mit Einzelhandelsfunktion. Für den Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren zwischen Bürgern gelten demgemäß die allgemeinen Kaufrechtsbestimmungen des ZGB (vgl. § 133 Abs. 2 ZGB) mit der speziellen Garantieregelung in § 159 Abs. 2 ZGB. Daraus folgt, daß im Unterschied zur bisherigen Rechtslage die Preisbildung für gebrauchte Konsumgüter differenziert zu betrachten ist. Zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim An- und Verkauf gebrauchter Konsumgüter gehört in jedem Fall die strikte Beachtung der Preisbestimmungen. Gemäß §4 Abs. 1 der PreisAO Nr. 2025 Verpflichtung zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis vom 10. Januar 1964 (GBl. II Nr. 12 S. 95) i. d. F. der ÄndAO vom 5. Mai 1969 (GBl. II Nr. 40 S. 264) sind bei Verkaufsankündigungen (Annoncen, Aushängen usw.) die dafür geforderten Preise anzugeben. Ohne Angabe des geforderten Preises sind Verkaufsankündigungen (mit Ausnahme von Werbeanzeigen der Handelsbetriebe) von den Presseorganen bzw. Annahmestellen zurückzuweisen. Preisbildung beim gewerbsmäßigen An- und Verkauf von Gebrauchtwaren Werden gebrauchte Konsumgüter durch Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels aller Eigentumsformen angekauft oder verkauft, dann gelten als Gebrauchtwaren alle Konsumgüter, die sich im Eigentum von Bürgern oder in Beständen gesellschaftlicher Bedarfsträger, Fundbüros und Nachlässen befinden oder befanden, und zwar unabhängig davon, ob diese Konsumgüter benutzt worden sind (§ 2 Abs. 2 der AO). Nicht unter den Geltungsbereich der AO fallen dagegen nach § 2 Abs. 3 der AO Erzeugnisse, auf die die Bestimmungen des Edelmetallgesetzes vom 12. Juli 1973 (GBl. I Nr. 33 S. 338) anzuwenden sind, gebrauchte Gegenstände mit Sammler- oder Kunstwert, Sekundärrohstoffe (wie Alttextilien und Altpapier) sowie Kraftfahrzeuge. Für gewerbsmäßig angekaufte bzw. verkaufte gebrauchte Waren dürfen nur Verkaufspreise gefordert werden, die dem Zeitwert entsprechen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der eingetretenen Wertminderung und wird in seiner Höhe mitbestimmt durch die zur Zeit der Übernahme bestehende Nachfrage. Der Zeitwert darf . in der Regel 90 Prozent des Neuwerts nicht übersteigen (§ 7 Abs. 1 der AO). Ausnahmen von dieser Regel sind insbesondere in folgenden Fällen möglich: Erstens, wenn die angebotenen Waren zwar als Gebrauchtwaren gelten, eine Wertminderung aber praktisch nicht eingetreten ist, weil die Waren noch nicht alt und noch nicht benutzt worden (vielleicht sogar noch originalverpackt) sind. In diesen Fällen kann der Zeitwert bis an den Neuwert heranreichen (§ 7 Abs. 1 und 2 der AO). Der Zeitwert einer Gebrauchtware darf aber den feststellbaren;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer ständigen objektiven Obersicht über den konkreten Qualifikationsstand und die Fähigkeiten der Untersuchungsführer eine zielgerichtete und planmäßige Kaderentwicklung zu organisieren, die Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der Gesetzq der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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