Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 165

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 165 (NJ DDR 1979, S. 165); Neue Justiz 4/79 165 Aus der Arbeit der Vereinigung der Juristen der DDR Blick auf das Präsidium der VdJ-Tagung gm 2. März 1979 Von links nach rechts: Präsident Dr. H. Toeplitz, Prof. Dr. J. Hemmerling, Prof. Dr. E. Oes er, Prof. Dr. F. K. Kaul Foto: ADN-ZB-Schnelder Auf seiner Tagung am 2. März 1979 in Berlin, Hauptstadt der DDR, befaßte sich der Zentralvorstand der Juristenvereinigung u. a. mit der Unverjährbarkeit von Nazi- und Kriegsverbrechen. Präsident Dr. Heinrich Toeplitz verwies in seinen einleitenden Worten darauf, daß in der DDR das antifaschistisch-demokratische Vermächtnis und das dementsprechende völkerrechtliche Gebot, alle während der Zeit des Faschismus begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konsequent zu verfolgen, erfüllt wird. In der leidenschaftlich geführten Diskussion fanden besondere Aufmerksamkeit grundlegende Ausführungen des Stellvertreters des Generalstaatsanwalts der DDR Karl-Heinrich Bor chert zur Praxis der Strafverfolgung dieser Verbrechen in der DDR, des Präsidenten der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR, Prof. Dr. Peter A. Steiniger, zu völkerrechtlichen Aspekten des zwingenden Gebots der unverjährbaren Verfolgung von NS-Ver-brechen, von Prof. Dr. Edith Oeser, Leiter des Bereichs Völkerrecht der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, zur Weiterentwicklung verbindlicher völkerrechtlicher Normen hinsichtlich der unbedingten Verfolgung schwerer Verbrechen im Zusammenleben der Völker und vom Vizepräsidenten der Vereinigung, Rechtsanwalt Prof. Dr. F.K.Kaul, zur Praxis der völlig unzureichenden und vielfach dem Völkerrecht hohnsprechenden Strafverfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik Deutschland. Während bis zum 31. Dezember 1978 in der DDR 12 861 Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher rechtskräftig verurteilt wurden, waren es in der BRD bis zum gleichen Zeitpunkt lediglich 6 432. Wir veröffentlichen nachstehend Auszüge aus den Beiträgen von K.-H. Borchert und E. Oeser sowie die einmütig beschlossene Erklärung, in der sich der Zentralvorstand der VDJ gegen die Absicht maßgebender Kräfte in der BRD wendet, entgegen völkerrechtlich zwingendem Gebot mit dem 1. Januar 1980 die Verjährung der Verfolgung dieser Verbrechen eintreten zu lassen. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden in der DDR konsequent verfolgt KARL-HEINRICH BORCHERT, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Die konsequente Verfolgung und Bestrafung von Kriegs-verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit war und ist für die Deutsche Demokratische Republik und ihre Strafverfolgung und Justizorgane stets ein Gebot des Völkerrechts und ein historischer Auftrag. Es entsprach dem Willen der Völker, die sich im Kampf gegen den Faschismus zusammengeschlossen hatten, daß die Ausrottung des deutschen Faschismus und Militarismus eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung friedlicher Verhältnisse in Europa und in der Welt ist und die konsequente Verfolgung und Bestrafung der an den größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte Schuldigen, der faschistischen Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher, ein wesentliches Element der Friedenssicherung und der Verhütung künftiger Verbechen war und ist. Bereits in der Moskauer Erklärung über die Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Greuel.-taten vom 30. Oktober 1943 wurde das Prinzip der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bekräftigt. Dort vereinbarten die UdSSR, die USA und Großbritannien zugleich im Namen der anderen Staaten der Anti-Hitler-Koalition t-, die nazistischen Kriegsverbrecher „bis an das äußerste Ende der Welt zu verfolgen“.1 Im Abkommen von Jalta vom 11. Februar 1945 bestätigten die Staaten der ehemaligen Anti-Hitler-Koalition ihren Willen, „alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzuführeri“ ? Im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 wurde dann schließlich mit unmittelbar völkerrechtlicher Verpflichtung für jede künftige Staatsgewalt festgeschrieben: „Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhelften und dem Gericht zu übergeben.“3 Die Tatbestände für die Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher wurden in dem am 8. August 1945 in London beschlossenen Statut für den Internationalen Militärgerichtshof verankert und fanden im Gesetz Nr. 10 des ehemaligen Alliierten Kontrollrates vom 20. Dezember 1945 ihren Niederschlag. Die damit aufgestellten Grundsätze des Völkerrechts und Völkerstrafrechts wurden von der Organisation der Vereinten Nationen wiederholt bekräftigt; damit wurden neue Impulse für ihre noch bessere Verwirklichung gegeben, so nicht zuletzt durch die von der UN-Vollver-sammlung beschlossene Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 (GBl. II 1974 Nr. 11 S. 185) und durch die von der UN-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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