Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 165

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 165 (NJ DDR 1979, S. 165); Neue Justiz 4/79 165 Aus der Arbeit der Vereinigung der Juristen der DDR Blick auf das Präsidium der VdJ-Tagung gm 2. März 1979 Von links nach rechts: Präsident Dr. H. Toeplitz, Prof. Dr. J. Hemmerling, Prof. Dr. E. Oes er, Prof. Dr. F. K. Kaul Foto: ADN-ZB-Schnelder Auf seiner Tagung am 2. März 1979 in Berlin, Hauptstadt der DDR, befaßte sich der Zentralvorstand der Juristenvereinigung u. a. mit der Unverjährbarkeit von Nazi- und Kriegsverbrechen. Präsident Dr. Heinrich Toeplitz verwies in seinen einleitenden Worten darauf, daß in der DDR das antifaschistisch-demokratische Vermächtnis und das dementsprechende völkerrechtliche Gebot, alle während der Zeit des Faschismus begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konsequent zu verfolgen, erfüllt wird. In der leidenschaftlich geführten Diskussion fanden besondere Aufmerksamkeit grundlegende Ausführungen des Stellvertreters des Generalstaatsanwalts der DDR Karl-Heinrich Bor chert zur Praxis der Strafverfolgung dieser Verbrechen in der DDR, des Präsidenten der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR, Prof. Dr. Peter A. Steiniger, zu völkerrechtlichen Aspekten des zwingenden Gebots der unverjährbaren Verfolgung von NS-Ver-brechen, von Prof. Dr. Edith Oeser, Leiter des Bereichs Völkerrecht der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, zur Weiterentwicklung verbindlicher völkerrechtlicher Normen hinsichtlich der unbedingten Verfolgung schwerer Verbrechen im Zusammenleben der Völker und vom Vizepräsidenten der Vereinigung, Rechtsanwalt Prof. Dr. F.K.Kaul, zur Praxis der völlig unzureichenden und vielfach dem Völkerrecht hohnsprechenden Strafverfolgung der Nazi- und Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik Deutschland. Während bis zum 31. Dezember 1978 in der DDR 12 861 Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher rechtskräftig verurteilt wurden, waren es in der BRD bis zum gleichen Zeitpunkt lediglich 6 432. Wir veröffentlichen nachstehend Auszüge aus den Beiträgen von K.-H. Borchert und E. Oeser sowie die einmütig beschlossene Erklärung, in der sich der Zentralvorstand der VDJ gegen die Absicht maßgebender Kräfte in der BRD wendet, entgegen völkerrechtlich zwingendem Gebot mit dem 1. Januar 1980 die Verjährung der Verfolgung dieser Verbrechen eintreten zu lassen. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden in der DDR konsequent verfolgt KARL-HEINRICH BORCHERT, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Die konsequente Verfolgung und Bestrafung von Kriegs-verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit war und ist für die Deutsche Demokratische Republik und ihre Strafverfolgung und Justizorgane stets ein Gebot des Völkerrechts und ein historischer Auftrag. Es entsprach dem Willen der Völker, die sich im Kampf gegen den Faschismus zusammengeschlossen hatten, daß die Ausrottung des deutschen Faschismus und Militarismus eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung friedlicher Verhältnisse in Europa und in der Welt ist und die konsequente Verfolgung und Bestrafung der an den größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte Schuldigen, der faschistischen Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher, ein wesentliches Element der Friedenssicherung und der Verhütung künftiger Verbechen war und ist. Bereits in der Moskauer Erklärung über die Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Greuel.-taten vom 30. Oktober 1943 wurde das Prinzip der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bekräftigt. Dort vereinbarten die UdSSR, die USA und Großbritannien zugleich im Namen der anderen Staaten der Anti-Hitler-Koalition t-, die nazistischen Kriegsverbrecher „bis an das äußerste Ende der Welt zu verfolgen“.1 Im Abkommen von Jalta vom 11. Februar 1945 bestätigten die Staaten der ehemaligen Anti-Hitler-Koalition ihren Willen, „alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer schnellen Bestrafung zuzuführeri“ ? Im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 wurde dann schließlich mit unmittelbar völkerrechtlicher Verpflichtung für jede künftige Staatsgewalt festgeschrieben: „Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhelften und dem Gericht zu übergeben.“3 Die Tatbestände für die Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher wurden in dem am 8. August 1945 in London beschlossenen Statut für den Internationalen Militärgerichtshof verankert und fanden im Gesetz Nr. 10 des ehemaligen Alliierten Kontrollrates vom 20. Dezember 1945 ihren Niederschlag. Die damit aufgestellten Grundsätze des Völkerrechts und Völkerstrafrechts wurden von der Organisation der Vereinten Nationen wiederholt bekräftigt; damit wurden neue Impulse für ihre noch bessere Verwirklichung gegeben, so nicht zuletzt durch die von der UN-Vollver-sammlung beschlossene Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26. November 1968 (GBl. II 1974 Nr. 11 S. 185) und durch die von der UN-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 165 (NJ DDR 1979, S. 165) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 165 (NJ DDR 1979, S. 165)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten häufig vor komplizierte Probleme. Nicht alle Beweise können allein im Rahmen der operativen Bearbeitung erarbeitet werden. Nach wie vor wird deshalb für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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