Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 160 (NJ DDR 1979, S. 160); 160 Neue Justiz 4/79 Ebenso wie in der Vorjahresresolution wird unterstrichen, daß alle wichtigen Entscheidungen des Sonderausschusses auf der Grundlage einer allgemeinen Übereinkunft (general agreement) getroffen werden müssen. Ausarbeitung einer Konvention gegen Geiselnahme Der Rechtsausschuß erörterte auch den Bericht des ad-hoc-Ausschusses für die Erarbeitung einer internationalen Konvention gegen Geiselnahme.23 Dem Ausschuß war es nicht gelungen, den Auftrag der Resolution 32/148 zu erfüllen, der 33. Tagung der UN-Voll Versammlung einen vollständigen Konventionsentwurf vorzulegen. Dies ist auf eine Reihe ungelöster Fragen zurückzuführen, die der Ausschuß auch nach der Verlängerung seines Mandats durch die von der Vollversammlung am 29. November 1978 mit Konsensus angenommenen Resolution 33/19 beschäftigen wird. Dabei handelt es sich um so wichtige Fragen wie den Anwendungsbereich der Konvention und die Definition der Geiselnahme. Es geht darum, eine exakte Abgrenzung zum legitimen Kampf nationaler Befreiungsbewegungen vorzunehmen und klarzustellen, daß Aktionen zur Geiselbefreiung nicht die Souveränität und die territoriale Integrität anderer Staaten verletzen dürfen. Ferner geht es um die Asylgewährung und die Auslieferung. Gerade die Auslieferung wäre eine wirkungsvolle Maßnahme gegen Geiselnehmer. Der Vertreter der CSSR wies mit Recht darauf hin, daß die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe durch westliche Staaten nicht geeignet ist, den Kampf gegen Akte der Geiselnahme zu fördern.24 * Die Ergebnisse der Arbeit des Rechtsausschusses der 33. Tagung der Vollversammlung stellen einen Beitrag zur Ver- tiefung des Entspannungsprozesses dar. Die Resolutionen, in denen die Arbeitsergebnisse ihren Ausdruck fanden, waren auch wenn sie in den meisten Fällen schließlich im Konsensus angenommen wurden nur durch die Zu-rückdrängung der Kräfte der Konfrontation möglich. Den Staaten der sozialistischen Gemeinschaft und den national befreiten Staaten gelang es, Resolutionen durchzusetzen, die den Gremien, die mit den einzelnen Kodifikationsprojekten befaßt sind, eine klare Orientierung für die weitere Arbeit geben. Zur Arbeit des Rechtsausschusses aui der 29. bis 32. Tagung der UN-Vollversammlung vgl. NJ 1975, Heft 7, S. 187 fl.; NJ 1976, Heft 8, S. 228 fl.; NJ 1977, Heft 8, S. 224 fl. J NJ 1978, Heft 4, S. 145 fl. 1 E. Honecker, Aus dem Schlußwort auf der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1978, S. 175. 2 Vgl. die Erklärung des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, Oskar Fischer, vor der Sondertagung der UN-Vollversammlung, ND vom 6. Juni 1978. 3 ND vom 24. November 1978. 4 Vgl. hierzu NJ 1978, Heft 4, S. 145 f. 5 Veröffentlicht ln: UNO-Bllanz 1976/77 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1977), S. 151 f. 6 General Assembly, Offlcial Records: 33. Session, Supplement Nr. 41 (A/33/41). 7 A/C. 6/33/SR. 52. 8 A/C. 6/33/SR, 53. 9 A/C. 6/33/SR. 58. 10 A/C. 6/33/SR. 55. 11 Mit den inhaltlichen Fragen dieses Tagesordnungspunktes wird sich ein gesonderter Beitrag beschäftigen. 12 A/33/10. 13 Vgl. hierzu NJ 1977, Heft 8, S. 226. 14 A/C. 6/33/SR. 40, S. 3. 15 A/C. 6/33/SR. 32, S. 6. 16 A/C. 6/33/SR. 33, S. 5. 17 A/C. 6/33/SR. 38, S. 14. 18 Vgl. hierzu NJ 1978, Heft 4, S. 146. 19 Vgl. hierzu NJ 1978, Heft 4, S. 147. 20 Vgl. hierzu NJ 1977, Heft 8, S. 227. Der Wortlaut der Konvention ist im GBl. H 1973 Nr. 6 S. 56 veröffentlicht. 21 A/33/33. 22 Vgl. hierzu NJ 1978, Heft 4, S. 148. 23 A/33/39. Vgl. hierzu NJ 1977, Heft 8, S. 228, und NJ 1978, Heft 4, S. 148 f. 24 A/C. 6/33/SR. 49, S. 7. Volksvertretung und Gesetzlichkeit Die Bedeutung der Stadt- und Gemeindeordnungen für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit Prof. Dr. ELFRIEDE LEYMANN, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin In vielen Städten und Gemeinden der DDR wurden in der letzten Zeit von den Volksvertretungen gemäß § 55 Abs. 6 GöV neue Stadt- und Gemeindeordnungen (Ortssatzungen). beschlossen oder ihre Entwürfe vorgelegt.i In dem lebhaften Interesse, das Bürger und ihre Kollektive, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen an diesen Dokumenten bekunden, äußert sich das gemeinsame Bedürfnis wie auch die gemeinsame Verantwortung, das sozialistische Zusammenleben in Stadt und Gemeinde entsprechend den entwickelten gesellschaftlichen Bedingungen mitzugestalten und zu verwirklichen. Zugleich zeigt sich wie auf der Sitzung des Staatsrates der DDR am 7. Dezember 1978 bekräftigt wurde2 , daß sich die Stadt- und Gemeindeordnungen in der Praxis bewährt, haben, daß sie wirksam zur Erhöhung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Städten und Dörfern beitragen. Die Stadt- und Gemeindeordnungen sind Bestandteil der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung. Deshalb umfaßt die staatliche und gesellschaftliche Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze auch die Kontrolle über die Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen.3 Anliegen und Hauptinhalt der Ordnungen Die Notwendigkeit, neue Stadt- und Gemeindeordnungen zu beschließen, ergibt sich aus der gewachsenen Rolle der Städte und Gemeinden im Zuge der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Entwicklung. Die Städte und Gemeinden sind historisch gewachsene, vom Fleiß und von der Tatkraft ihrer Bürger sowie von der landschaftlichen Lage geprägte politische, ökonomische, geistig-kulturelle und soziale Zentren; sie sind die engere Heimat, in der die Menschen mit ihrer Arbeit und mit ihrem gesamten Leben verwurzelt sind, wo sie sich geborgen fühlen.4 Das zu sichern und zu vertiefen ist auch das Anliegen der Stadt- und Gemeindeordnungen. Die Anforderungen an sie erhöhen sich vor allem durch das Wachsen der ökonomischen und sozialen Anforderungen an die Städte und Gemeinden als Arbeits-, Wohn- und Freizeitort, als Gebiete, die die Infrastruktur der sich entwickelnden Industrie und Landwirtschaft bilden (Zunahme des Baugeschehens, des Verkehrs, des Lärms, des Siedlungsabfalls usw.); die Entwicklung der Verantwortung der Bürger für die vielgestaltigen Probleme der Orte (besonders im Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“) sowie ihrer bewußten Teilnahme an der Lösung dieser Probleme;;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 160 (NJ DDR 1979, S. 160) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 160 (NJ DDR 1979, S. 160)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die konkret bilanzierten Maßnahmen gegeben sind und den betreffenden Personen ein, diese Maßnahmen begründender informationsstand glaubhaft vorgewiesen werden kann. Diese und andere Probleme bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X