Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 158

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 158 (NJ DDR 1979, S. 158); 158 Neue Justiz 4/79 der Ausarbeitung des Weltvertrags über die Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen zu behandeln. Der Delegierte der DDR erklärte: „Die Verpflichtung der Staaten, ihre Streitfälle ausschließlich mit friedlichen Mitteln zu lösen, stellt eine wichtige Konsequenz aus dem Prinzip des Gewaltverbots dar und wird deshalb auch in Art. II des Vertragsentwurfs der UdSSR bekräftigt und weiterentwickelt. Unsere Delegation hält alle Versuche, das Prinzip der friedlichen Beilegung von Streitfällen dem Prinzip der Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen gegenüberzustellen und anstelle eines Weltvertrags über Gewaltverzicht zusätzliche Mechanismen zur Streitbeilegung auszuarbeiten, nicht nur für unlogisch, sondern auch für schädlich. Beide Prinzipien der UN-Charta sind untrennbar miteinander verbunden, wobei dem Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen zweifellos Priorität zukommt.“8 Zahlreiche Redner, darunter die Vertreter sozialistischer Staaten sowie die Delegierten Sambias, Indiens, Mexikos, Senegals, Togos und Zaires, verwiesen in ihren Stellungnahmen auf den untrennbaren Zusammenhang zwischen Maßnahmen zur Erhöhung der Effektivität des Prinzips der Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen und der Notwendigkeit des Abbaus der militärischen Konfrontation sowie von Schritten zur Abrüstung. Der Delegierte Indiens erklärte, daß die Weltgemein-.schaft für die Beseitigung des militärisch-industriellen Komplexes der Rüstungsindustrie eintreten müsse, wenn das Konzept der Nichtanwendung von Gewalt Wirklichkeit werden solle.9 Der Delegierte Madagaskars unterstrich die besondere Bedeutung derjenigen Artikel des Vertragsentwurfs der UdSSR, in denen u. a. die Pflicht der Vertragspartner festgelegt ist, sich des Einsatzes von Streitkräften unter Verwendung aller Waffenarten einschließlich nuklearer und anderer Massenvernichtungswaffen zu Lande, zu Wasser, in der Luft und-im Weltraum zu enthalten sowie alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um effektive Maßnahmen zum Abbau der militärischen Konfrontation und zur Abrüstung mit dem Ziel der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle zu erreichen.10 * * Die Vertreter der Mongolischen Volksrepublik, der DDR und anderer Staaten hoben hervor, daß gerade die nichtkernwaffenbesitzenden Staaten an einem Verbot der Anwendung von Kernwaffen interessiert seien, und forderten zusätzliche Garantien für ihre Sicherheit. Durch den Abschluß eines umfassenden Vertrags über Gewaltverzicht in den internationalen Beziehungen würden rechtsverbindliche Verpflichtungen der kemwaffenbesitzenden Staaten festgelegt, keine Kernwaffen gegen Staaten einzusetzen, die solche Waffen nicht produzieren, erwerben oder auf ihrem Territorium lagern. Ein solcher Weltvertrag entspräche somit den Interessen aller Staaten und wäre das effektivste Rechtsinstrument zur Verhinderung der Gefahr eines Kemwaffenkrieges. Die überwältigende Mehrheit der Delegationen hat den Vorschlag zur Ausarbeitung eines Weltvertrags über Gewaltverzicht unterstützt und überzeugende politische und juristische Argumente für einen solchen Vertrag dargelegt. Zahlreiche Redner haben darüber hinaus erklärt, daß der UdSSR-Entwurf eines Weltvertrags eine gute Basis für die weitere Arbeit des Sonderausschusses darstellt. Von den Delegationen der UdSSR, der DDR, der VR Polen, der CSSR und anderer sozialistischer Staaten sowie von Mexiko, Ekuador, Madagaskar, Zypern, Venezuela und weiteren Entwicklungsländern wurde ein Resolutionsentwurf vorgelegt, in dem vorgesehen ist, daß der Sonderausschuß seine Arbeit mit dem Ziel fortsetzen soll, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Weltvertrag über die Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Be- ziehungen auszuarbeiten. Die Regierungen werden aufgefordert, in Übereinstimmung mit der Resolution 31/9 der UN-Vollversammlung ihre Vorschläge und Stellungnahmen zu dieser Frage dem UN-Generalsekretär zu übermitteln bzw. bereits abgegebene Stellungnahmen zu aktualisieren. Außerdem soll der Tagesordnungspunkt „Bericht des Sonderausschusses für die Erhöhung der Effektivität des Prinzips der Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen“ in die vorläufige Tagesordnung der 34. UN-Vollversammlung aufgenommen werden. Dieser Resolutionsentwurf wurde von der UN-Vollversammlung am 16. Dezember 1978 mit 117 Stimmen bei 23 Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme (Albanien) angenommen (Resolution 33/96). Die USA, Großbritannien und China, die noch 1977 gegen die entsprechende Resolution 32/150 gestimmt hatten, sahen sich diesmal auf Grund der breiten Unterstützung des Vorschlags zur Ausarbeitung eines Weltvertrags durch nahezu alle Entwicklungsländer und auch eine Reihe kapitalistischer Staaten veranlaßt, zusammen mit Kanada, Australien, Japan und einer Anzahl westeuropäischer Staaten Stimmenthaltung zu üben. Vorbereitung eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit Nach einer mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Unterbrechung wurde während der 33. Tagung der UN-Vollversammlung erneut über die Ausarbeitung eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit diskutiert. Die Zweckmäßigkeit der Ausarbeitung eines solchen Kodex wurde von der UN-Vollversammlung bereits 1946 im Zusammenhang mit der Formulierung und Bestätigung der Prinzipien des Völkerrechts erörtert, die im Statut des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher sowie im Urteil dieses Tribunals fixiert sind. Die weitere Behandlung dieser Frage wurde jedoch 1957 bis zur Ausarbeitung einer Aggressionsdefinition vertagt Auf der 33. UN-Vollversammlung sprachen sich die Delegierten der UdSSR, der DDR und anderer sozialistischer Staaten sowie von Entwicklungsländern für die baldige Ausarbeitung eines solchen Kodex aus, während die Vertreter imperialistischer Staaten eine ausweichende Position bezogen. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde von den Delegationen Mexikos, der DDR, Nigerias, Zyperns, der Mongolischen Volksrepublik, Venezuelas und anderer Staaten ein Resolutionsentwurf eingebracht, in dem die Staaten aufgefordert wurden, dem UN-Generalsekretär bis zum 31. Dezember 1979 ihre Stellungnahmen zum Entwurf eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit zu übermitteln. Der UN-Generalsekretär wurde beauftragt, dazu einen Bericht vorzulegen, der auf der 35. UN-V611versammlung erörtert werden soll. Die UN-Vollversammlung nahm diese Resolution 33/97 am 16. Dezember 1978 mit 116 Stimmen ohne Gegenstimme bei 23 Stimmenthaltungen an.11 Arbeitsergebnisse der Völkerrechtskommission In der Debatte zum Bericht der Völkerrechtskommission (ILC) über die Arbeit auf ihrer 30. Tagung13 setzte sich die schon auf früheren Tagungen sichtbar gewordene Tendenz fort, daß die Vertreter imperialistischer Staaten in ihren Stellungnahmen vorwiegend kritische Akzente setzen, weil die Arbeitsergebnisse der ILC objektiv zur Verhefung des Entspannungsprozesses und zum Abbau diskriminierender Praktiken in den internationalen Beziehungen beitragen. Zur Meistbegünstigungsklausel Nach Abschluß der zweiten Lesung legte die ILC Artikel-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funlction der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funlction des für die Bandenbelcämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der operativ angefallen sind kriminell Angefallene, die eine Bestrafung zu erwarten oder eine Strafe anzutreten haben. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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