Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 154 (NJ DDR 1979, S. 154); 154 Neue Justiz 4/79 Wahlen zu den Volksvertretungen - Verwirklichung der Souveränität des werktätigen Volkes Prof. Dr. TORD RIEMANN, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Volksvertretungen nehmen im Leben unserer Gesellschaft einen bedeutenden Platz ein geht es doch darum, über die Zusammensetzung derjenigen Organe zu entscheiden, die im Auftrag der Werktätigen und in Wahrnehmung ihrer Interessen die staatliche Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung verwirklichen. Was die Realität und die Lebenskraft der sozialistischen Demokratie ausmacht die tätige Mitwirkung und Mitverantwortung der Bürger auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens ist auch für unsere Wahlen kennzeichnend. In konzentrierter Form machen die Werktätigen von ihrem Grundrecht auf umfassende Mitgestaltung Gebrauch. In der DDR sind die Wahlen Akte der Machtausübung durch die von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen. Das gilt für die Wahlen zur Volkskammer ebenso wie für die Kommunalwahlen, in deren Vorbereitung wir gegenwärtig stehen. Mit den Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen gestalten wir einen gesellschaftlichen Höhepunkt in Vorbereitung des 30. Jahrestages der Gründung der DDR. Die Wahlbewegung steht im Zeichen der umfassenden Bilanz des in drei Jahrzehnten Arbeiter-und-Bauem-Macht und besonders seit dem VIII. und IX. Parteitag der SED Erreichten und Geschaffenen. Sie steht im Zeichen der Aktivitäten dey Werktätigen zu Ehren des 30. Jahrestages, mit denen sie zur Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Unser Wahlsystem von den Werktätigen geschaffen und gestaltet. Es ist ein Grundzug unserer Wahlen und Ausdruck ihres zutiefst demokratischen Charakters, daß die Werktätigen selbst als Herren des Staates die Wahlen gestalten, leiten und organisieren. In Ausübung und zur Verwirklichung ihrer Macht haben die von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen das Wahlsystem und das Wahlrecht geschaffen, das den Grundsätzen und Erfordernissen unserer sozialistischen Demokratie entspricht. Es gewährleistet, daß die Werktätigen die Besten aus ihrer Mitte in die Volksvertretungen entsenden, damit sie als ihre Bevollmächtigten in den staatlichen Machtorganen wirken. In den drei Jahrzehnten der Entwicklung unserer Arbeiter-und-Bauem-Macht ist auch das Wahlsystem, das seinen rechtlichen Ausdruck im Wahlgesetz vom 24. Juni 1976 (GBl. I Nr. 22 S. 301) gefunden hat, ständig weiterentwickelt und vervollkommnet worden: B.ereits zu den Wahlen 1950 wurde ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Nationalen Front auf gestellt, und in der Wahlvorbereitung erfolgte die Prüfung der Kandidaten durch die Wähler. Seit dem Jahre 1954 wurde auf öffentlichen Konferenzen der Wählervertreter über die Aufnahme der Kandidaten in den Wahlvorschlag beraten. 1957 sind erstmals mehr Kandidaten aufgestellt worden, als Mandate zu besetzen sind, und die Zahl der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen wurde erheblich vergrößert Die Wahl der Abgeordneten in. Wahlkreisen erfolgte erstmals im Jahre 1957; zu den Wahlen 1963 und 1965 wurden die Wahlkreise wesentlich verkleinert, um die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten noch enger zu gestalten. Seit dem Jahre 1963 ist die Leitung der Wahlen demokratisch gebildeten Wahlkommissionen übertragen. Mit der Ergänzung und Ände- rung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974 wurde in Art. 22 das Wahlalter für das aktive und das passive Wahlrecht einheitlich auf 18 Jahre festgelegt. § 17 des Wahlgesetzes normiert auch die bewährte Praxis, wonach die Kandidaten, bevor sie von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen aufgestellt werden, von den Kollektiven, in denen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen werden sollen. Auf Grund des Beschlusses des Staatsrates der DDR zur Zusammensetzung der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 7. Dezember 1978 (GBl. I Nr. 42 S. 464) wurde die Anzahl der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen in den Kreisen sowie in den Städten und Gemeinden über 5 000 Einwohner nochmals erhöht; damit wird die Möglichkeit gegeben, vor allem noch mehr Arbeiter als Abgeordnete zu wählen. Unser Wahlrecht baut auf den Bestimmungen der Verfassung auf, vor allem auf Art. 22, in dem das Wahlrecht der Bürger als eines ihrer Grundrechte verankert ist. Hier sind auch die unverzichtbaren sozialistischen Wahlprinzipien festgelegt: die Leitung der Wahlen durch demokratisch gebildete Wahlkommissionen, die Volksaussprache über die Grundfragen der Politik und die Aufstellung und Prüfung der Kandidaten durch die Wähler. Das in der DDR geschaffene Wahlsystem, das ein wesentliches Element unserer sozialistischen Demokratie bildet, hat nichts gemein mit dem Wahlmechanismus bürgerlicher Staaten. Dort dienen die Wahlen der Erhaltung und Drapierung der Herrschaft der Großbourgeoisie; sie sollen die Werktätigen glauben machen, sie hätten Einfluß auf die staatliche Politik, und gleichzeitig ihren Einfluß auf die Staatsgeschäfte ausschließen.1 So ist auch das Wahlsystem der DDR mit solchen Begriffen wie Verhältniswahl oder Mehrheitswahl nicht zu erfassen, mit denen typische bürgerliche Wahlsysteme bezeichnet werden. Unser Wahlsystem, das in den Grundzügeh mit dem der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten übereinstimmt, ist im Einklang mit den sozialistischen Eigentums- und Machtverhältnissen entwickelt worden und gewährleistet vor allem, daß die Werktätigen den entscheidenden Einfluß auf die Zusammensetzung der staatlichen Machtorgane und deren Tätigkeit ausüben. Demokratische Leitung der Wahlen Die Leitung der Wahlen liegt in den Händen demokratisch gebildeter Wahlkommissionen (§§ 10 bis 13 WahlG), denen Vertreter der in der Nationalen Front der DDR zusammenwirkenden Parteien und Massenorganisationen, Produktionsarbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörige der Intelligenz, Angehörige der bewaffneten Organe und andere Werktätige angehören. Die Wahlkommissionen gewährleisten die strikte Einhaltung der wahlrechtlichen Bestimmungen. Sie sichern, daß jeder Bürger sein Wahlrecht und die damit verbundenen Rechte voll wahmehmen kann, und sie sorgen dafür, daß die organisatorisch-technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahlen geschaffen werden. Ihre Befugnisse reichen von der Prüfung und Bestätigung der Wahlvorschläge über die Kontrolle der Aufstellung der Wählerlisten und die Anleitung der WahlVorstände bis zur Feststellung des Wahlergebnisses. Ferner werden Wahlvorstände (§ 14 WahlG) tätig, denen die unmittelbare Leitung der Wahlhandlung in den Wahllokalen obliegt. Wie die Mitglieder der Wahlkommis-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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