Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 152

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 152 (NJ DDR 1979, S. 152); 152 Neue Justiz 4/79 Der Beitrag der Schiedskommissionen zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit konzentriert sich vor allem auf den großen Bereich der Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden. Durch gründliche Vorbereitung der Beratungen, durch politisch und sachlich richtige, die Bürger überzeugende Entscheidungen, durch gezielte Arbeit mit Hinweisen und Empfehlungen und nicht zuletzt durch vielfältige Aussprachen mit den Bürgern werden immer günstigere Bedingungen zur Entwicklung der sozialistischen Lebensweise im Wohngebiet geschaffen. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Wahlvorbereitung fordert von uns allen, die in diesem Zusammenhang auftretenden Anregungen, Hinweise und Kritiken an Ort und Stelle schöpferisch zu verarbeiten und dort, wo das nicht geht, alle Mittel und Möglichkeiten zu nutzen, um dem Wähler keine Antwort schuldig zu bleiben. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur noch engeren Gestaltung des Bürger-Staat-Verhältnisses geleistet. Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen widerspiegelt die Klassenstruktur Die zuvor umrissenen Aufgaben der Gerichte und die hohen politischen und moralischen Anforderungen, die in diesem Zusammenhang an die Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie an die Mitglieder der Schiedskommissionen zu stellen sind, erfordern die genaue Prüfung der für die Richterwahl kandidierenden Bürger. Mit der für eine zeitlich begrenzte Periode erfolgenden Wahl der Richter und der gerichtsverfassungsrechtlich garantierten Möglichkeit der Abberufung von Richtern ist garantiert, daß nur solche Richter Recht sprechen, die das volle Vertrauen der Werktätigen genießen und treu zu den Idealen der Arbeiterklasse und ihrer Politik stehen. Damit ist klargestellt, daß unsere Richter vom Volk gewählte Funktionäre unseres Staates sind, deren richterliche Tätigkeit unterstreicht, daß die Gerichte der DDR untrennbare Glieder der sozialistischen Staatsmacht sind und eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der einheitlichen Staatspolitik spielen. Das Gerichtsverfassungsgesetz und das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte in der DDR regeln auf der Grundlage der Verfassung die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen. So kann gemäß § 44 GVG Richter und Schöffe nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt. Gemäß § 7 GGG sollen Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte solche Bürger sein, die in ihrer Arbeit sowie in ihrem gesellschaftlichen und persönlichen Verhalten Vorbild sind und die Achtung sowie das Vertrauen der Bürger besitzen. Indem in Übereinstimmung mit § 17 Wahlgesetz die für die Wahl als Schöffen bzw. als Mitglieder der Schiedskommissionen aufzustellenden Kandidaten zuvor von ihren Arbeitskollektiven gründlich auf die erforderlichen politischen und moralischen Voraussetzungen geprüft und vorgeschlagen werden9, wird deutlich, was das Wort der Werktätigen im Sozialismus auch im Zusammenhang mit der Wahl ihrer politischen Funktionäre tatsächlich wiegt. Neben den Berufsrichtern werden etwa 48 000 Schöffen und etwa 53 000 Mitglieder der Schiedskommissionen gewählt. Mit diesen mehr als 100 000 unmittelbar an der Rechtsprechung Beteiligten, unter denen Tausende bereits zum wiederholten Mal kandidieren, verfügt die Rechtspflege über ein enormes Potential. Die Justiz der DDR fußt auf wahrhaft demokratischen Grundlagen, welche es „Frauen und Männern aller Klassen und Schichten“ gestatten, schöpferisch an der Rechtsprechung mitzuwirken (Art. 94 Abs. 2 der Verfassung). Der hohe Anteil an Arbeitern unter den Richtern, Schöffen und Mitgliedern der Schiedskommissionen, die zu einem großen Teil der SED angehören, entspricht der Klassenstruktur unserer Republik. Zahlreiche Kandidaten gehören anderen Parteien an oder sind parteilos. Darin zeigt sich die bewährte Blockpolitik als das Typische unserer staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Auch der Anteil der an der Rechtsprechung beteiligten Frauen beweist überzeugend, daß in diesem wichtigen gesellschaftlichen Bereich die Gleichberechtigung von Mann und Frau seit langem voll verwirklicht ist. In zunehmendem Maße werden auch junge Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die ehrenamtliche Rechtsprechungstätigkeit einbezogen. Dieses ist die folgerichtige Konsequenz der großen gesellschaftlichen Verantwortung, die unsere jungen Menschen z. B. im Rahmen von Jugendbrigaden der FDJ oder bei der Arbeit an FDJ-Jugendobjekten tagtäglich realisieren. Ihre insbesondere in diesen Bereichen der materiellen Produktion gewonnenen Erfahrungen, ihre ständig bewiesene Einsatzbereitschaft, ihre erworbene Haltung zum Kollektiv rechtfertigen es, diese jungen Staatsbürger in die Rechtsprechung voll einzubeziehen. Dabei werden sie auch künftig von lebenserfahrenen, politisch bewährten Kadern unserer sozialistischen Gerichte unterstützt und in die Lage versetzt, der mit ihrer Wahl verbundenen hohen Verantwortung gerecht zu werden. Die politisch offensive, den Bürger erreichende Wahlvorbereitung und Wahldurchführung bestimmt entscheidend die Maßstäbe der Arbeit während der Dauer der gesamten Wahlperiode. Zwischen Wahlvorbereitung, Wahldurchführung und Tätigwerden der gewählten Richter muß eine hohe Kontinuität gesichert werden. Das bedeutet, daß die gewählten Richter vom ersten Tag ihrer Tätigkeitsaufnahme an mit hoher Parteilichkeit und Wissenschaftlichkeit, mit großer Verständlichkeit und Überzeugungskraft arbeiten müssen. Sie müssen alle Möglichkeiten zu ihrer weiteren Qualifizierung nutzen, um das vorhandene, unserem gesellschaftlichen Entwicklungsstand entsprechende rechtliche Instrumentarium richtig und sicher zu beherrschen. Im permanenten Streben nach höchster Qualität in der Handhabung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts dokumentiert sich die Erfüllung des Wählerauftrags durch unsere Richter. Durch die tägliche Arbeit der Direktoren, Richter, Schöffen und Mitglieder von Schiedskommissionen muß der Wähler die Überzeugung gewinnen, daß seine Wahl richtig war. Wenn diese Gewißheit ständig vermittelt wird, so werden sich unsere Werktätigen immer stärker mit der Politik unseres Staates und mit seinem sozialistischen Recht identifizieren. Das ist eine Lebensfrage der Gegenwart und zugleich eine Investition für die Zukunft, um die es zu ringen lohnt. * S. 1 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 42. 2 Vgl. Wahlaufruf des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, ND vom 6. März 1979, S. 1. 3 Vgl. Beschluß des Staatsrates der DDR über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1979 vom 28. Februar 1979 (GBl. I Nr. 7 S. 66). 4 J. Herrmann, „Die Aufgaben der Nationalen Front zur Vorbereitung der Wahlen am 20. Mai 1979“, ND vom 6. März 1979, S. 3 f. (4). 5 Vgl. W. I. Lenin, „Entwurf des Programms der KPR(B)“, Werke, Bd. 29, Berlin 1970, S. 115. 6 Vgl. W. I. Lenin, „XI. Parteitag der KPR(B)“, Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 299. 7 L. I. Breshnew, „Sozialistische Welt entwickelt sich sicher und dynamisch“, ND vom 3./4. März 1979, S. 3. 8 Vgl. W. I. Lenin, „An die Bevölkerung“, Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 294. 9 Vgl. § 3 Abs. 1 des Beschlusses des Zentralen Wahlausschusses über die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen im Jahre 1979 - Wahlordnung vom 2. März 1979 (GBl. I Nr. 7 S. 68).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 152 (NJ DDR 1979, S. 152) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 152 (NJ DDR 1979, S. 152)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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