Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 129 (NJ DDR 1979, S. 129); Neue Justiz 3/79 129 Existenzunsicherheit und -angst, aus denen Kriminalität und Rauschgiftsucht in der kapitalistischen Gesellschaft wesentlich mit resultieren, führen zur Deformierung des Menschlichen. Umgekehrt tragen wachsende Kriminalität und Rauschgiftsucht gleichsam selbst stetig zu wachsender Existenzunsicherheit für Millionen Menschen bei. Das stellt sich immer deutlicher als ein unzerstörbarer wechselseitiger Zusammenhang im Imperialismus heraus. Etabliertes Berufsverbrechertum Mannigfaltig sind die Erscheinungsformen der Kriminalität im Spätkapitalismus. Gefährliche Diebes- und Räuberbanden treiben in weitem Umfang ihr Unwesen. Ihre Brutalität nimmt zu. Überfälle bewaffneter Räuber auf Banken und Sparkassen sind buchstäblich an der Tagesordnung.11 Hierbei setzen die Täter in steigendem Umfang Maschinenwaffen ein. Immer wieder fallen Gruppen von Rowdys und Schlägern über harmlose Passanten her, zerstören Lokale usw. „Die Ausübung von Terror und Psychoterror ist leider keine Seltenheit mehr.“* 12 Das organisierte Berufsverbrechertum hat sich etabliert. Es befaßt sich mit dem Handel illegaler Güter und mit „Dienstleistungen“ aller Art. Dazu gehören Großhandel mit Rauschgift, Schmuggel unverzollten Alkohols, illegales Glücksspiel, Darlehnsgewährung zu Wucherzinsen oder organisierte Prostitution auf „gehobener gesellschaftlicher Ebene“. Nach wie vor zählen zum Arbeitsfeld von Verbrechersyndikaten Bankeinbrüche, Laden-, Taschen-, Autodiebstähle und Erpressung ebenso wie Pomographiehan-del oder Diebstahl von und Wucher mit Kreditkarten, Reiseschecks, Wertpapieren und Schuldverschreibungen. Längst hat das organisierte Verbrechertum festen Fuß im kommerziellen Bereich gefaßt. Die Cosa Nostra, Tochterunternehmen der Mafia in den USA, ist als größtes Verbrechermonopol der Welt an etwa 5 000 Unternehmen beteiligt. Sie betreibt in den USA eines der größten Hotelunternehmen, aber auch Spielkasinos, Kinos, Bars und Rundfunkanstalten. Sie ist in rund 50 Gebiete der Geschäftswelt eingedrungen, in die Vergnügungs-, Auto- und Ölindustrie, in Banken und Versicherungsgesellschaften, in das Taxi- und Baugewerbe, in den Fisch- und Geflügelhandel, in den Autoverleih, in Beerdigungsinstitute, Wäschereien, Grundstücksmaklerfinnen, Restaurants und in den Spielautomatenverleih.13 Und so verschwimmen auch auf diese Weise die Grenzen zwischen kommerziellem und kriminellem Kapital immer mehr. Beispielsweise gehören Mitglieder der Cosa Nostra längst zu den angesehenen Kreisen der kapitalistischen Gesellschaft in den USA. So wachsen die Möglichkeiten für verbrecherische Manipulationen größten Stils. Versicherungsbetrug und betrügerischer Bankrott werden organisiert, Börsenkurse werden manipuliert und Beamte bestochen.14 Geradezu sprichwörtlich ist in solchen und ähnlichen Zusammenhängen die Korruption in der New Yorker Polizei.15 Monopolkapital als wachsender Verbrechensantrieb Gegen die fortschreitende „Durchkriminalisierung“ der imperialistischen Gesellschaft die nur ein Ausdruck der „Durchkapitalisierung“ aller gesellschaftlichen Lebensver- hältnisse ist ist kein Kraut gewachsen. Eine stetig wachsende Kriminalität zählt zu den notwendigen Wesensäußerungen dieser Gesellschaft. Die unaufhaltsame Aus- breitung des Verbrechens, von Dekadenz und Unmoral ist nur ein Ausdruck der unmenschlichen Verhältnisse dieser Gesellschaft, die aus ihrer tiefen allumfassenden Krise nicht mehr herauskommt und die Denk- und Verhaltens- weisen der Menschen tagtäglich massenhaft deformiert. Die Kriminalitätsmisere ist nur ein Zeichen dafür, daß der Imperialismus kein gesellschaftliches Problem im Inter- esse der Menschen zu lösen vermag. Sie ist Äußerung der Unverträglichkeit der monopolkapitalistischen Ordnung mit dem gesellschaftlichen Fortschritt. Nicht ohne Grund führen die Spuren des Verbrechens immer häufiger dorthin, wo das Profitbedürfnis objektiv am größten ist: zu den „Stützen“ der Monopolgesellschaft, in die Büros der Konzerne. Das Profitstreben der Monopole zieht vielgestaltige Verbrechen nach sich: Steuerschwindel, illegale Preisabsprachen, Lebensmittelfälschung, Scheckfälschung, Kredit- und Subventionsschwindel, Betrieb von Schwindelunternehmen, Massenbetrug, manipulierte Konkurse und Versicherungsbetrug breiten sich aus.16 Ins kriminelle Geschäft sind keineswegs nur vom Monopolkapital bedrängte konkurrenzschwächere Unternehmen verstrickt. Namen wie Lockheed, Watergate, Contergan oder Herrstadt sind heutzutage Beweise dafür, wie gewaltig der Antrieb zum Verbrechen ist, der vom monopolkapitalistischen Profitmotiv ausgeht. Unlängst gerade wurde der USA-Flugzeugkonzern „Grumman Corporation“ der Korruption überführt. Nachgewiesenermaßen hat er zwischen 1974 und 1977 fast 8 Millionen Dollar Bestechungsgelder an ausländische Geschäftspartner gezahlt. „Grumman Corp.“ honorierte damit Verträge über die Lieferung von Passagierflugzeugen des Typs „Gulfstream 2“, die dem Konzern einen Gewinn von rund 60 Millionen Dollar einbrachte.17 Im vergangenen Jahr mußte der Präsident des BRD-Untemehmerverbandes, Fasold, der erst im März 1978 in dieses Amt gekommen war, seinen Hut nehmen, weil bereits im Juni gegen ihn wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung Ermittlungen begannen. Angesichts der steigenden Flut von Wirtschaftsverbrechen zeigen sich auch bürgerliche Kriminologen seit langem äußerst besorgt nicht nur wegen der wachsenden materiellen Schäden, sondern auch und vor allem wegen des damit verbundenen forcierten Moralverfalls. Der „Wettbewerbsdruck“ zwinge die Konkurrenten zur Nachahmung. Zusätzlich löse die Wirtschaftskriminalität eine Begleit-und Folgekriminalität aus (z. B. Urkundenfälschung, Korruption usw.). Die Verbreitung allgemeinen Mißtrauens, das Herabsinken öffentlicher Moral werden beklagt, und es wird schließlich eine völlige soziale Desorganisation befürchtet. Man spricht von einer Ansteckungs- oder Sogwirkung auf „Mitbewerber“, von einer Kettenreaktion und einer Fern- oder Spiralwirkung auf das Verhalten Dritter.18 Die Kriminalität der „Verbrecher mit den weißen Kragen“ in den Hauptländern des Kapitals ist in ihren Erscheinungsformen und antigesellschaftlichen Auswirkungen kaum mehr zu erfassen. Dies ist nur eine Bestätigung dafür, daß aus dem inneren Wesen des Monopolkapitals, aus seinen sich verschlechternden Existenzbedingungen, aus dem parasitären Dasein der Finanzoligarchie und nicht zuletzt durch den sich zuspitzenden Konkurrenzkampf ein verstärkter, für das kapitalistische Monopol geradezu existenznotwendiger Drang zum Verbrechen erwächst. Kriminalität ist unter solchen Gesellschaftsverhältnissen dem System zutiefst immanent. Die Monopole selbst sind die Motoren der Kriminalisierung. Allerdings werden die Verbrechen der ganz Großen und die für diese begangenen sowieso meistens vertuscht. Nur selten kommt etwas ans Tageslicht, wie etwa gerade dieser Tage, wo ein Untersuchungsausschuß des Repräsentantenhauses in Washington mitteilen mußte, daß die Morde an dem früheren USA-Präsidenten John F. Kennedy sowie an dem Pfarrer und Bürgerrechtler Martin Luther King Ergebnisse von Verschwörungen und nicht Werke von Einzeltätern waren19 (worüber freilich schon vorher kaum jemand in der Welt Zweifel hegte). Eben weil der Hauptantrieb für das Verbrechen vom kapitalistischen Monopol selbst herkommt, ist die verheerende Kriminalitätswelle in den vom Imperialismus beherrschten Ländern nicht zu bremsen. Sie ist geradezu ein;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 129 (NJ DDR 1979, S. 129) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 129 (NJ DDR 1979, S. 129)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind diesbezüglich die Durchsetzung der im fixierten gesetzlichen Forderungen nach Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Aufklärung der straftatverdächtigen Handlungen. Zusammen mit den in er Beweisrichtlinie des Obersten Gerichts.

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