Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 120

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 120 (NJ DDR 1979, S. 120); 120 Neue Justiz 3/79 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Zusammenarbeit der Ausschüsse der Nationalen Front mit den Schiedskommissionen WERNER KIRCHHOFF, Vizepräsident des Nationalrates der Nationalen Front der DDR Dem. nachstehenden Beitrag liegt ein Auszug aus dem Diskussionsbeitrag zugrunde, den der Verfasser am 19. Januar 1979 auf der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer gehalten hat, die sich mit einer ersten Auswertung der Arbeitsgruppeneinsätze von Mitgliedern des Ausschusses zum Studium der Erfahrungen und der Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte beschäftigte * Der Nationalrat der Nationalen Front hat die Zusammenarbeit der Ausschüsse in den Städten, Stadtbezirken und Gemeinden der Republik mit den Schiedskommissionen und die Unterstützung ihrer Tätigkeit stets als Teil der politischen Massenarbeit im Wohngebiet und als Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur Entwicklung und Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger betrachtet. Entsprechende Beschlüsse des Sekretariats des Nationalrates wurden dazu bereits in den Jahren 1968 und 1974 gefaßt. Die darin insbesondere den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front übertragenen Verpflichtungen, in ihren Leitungsbereichen eine vorbildliche und wirkungsvolle Unterstützung der Arbeit der Schiedskommissionen zu gewährleisten, haben auch heute noch ihre volle Gültigkeit. Vor allem jetzt in der Periode der Vorbereitung der Neuwahlen der Schiedskommissionen kommt es darauf an, mit neuen Überlegungen überall eine den konkreten territorialen Bedingungen und Erfordernissen entsprechende Hilfe und Zusammenarbeit zu entwickeln, die unmittelbar an der Basis, d. h. in den einzelnen Wohnbezirksausschüssen und Schiedskommissionen, wirksam wird. Mit ihrem Beitrag in dieser Richtung verwirklicht die Nationale Front ihren aus der Verfassung unseres sozialistischen Staates abgeleiteten Auftrag, die Bürger für die umfassende Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens in den Wohngebieten zu gewinnen (Art. 3 und 21). Konkrete Aufgaben für die Ausschüsse der Nationalen Front ergeben sich aber auch aus § 19 des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte (GGG) vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11 S. 229). Voraussetzung für ein gutes Zusammenwirken ist die richtige Erkenntnis von Rolle, Aufgabe und politischer Bedeutung der Nationalen Front und der Rolle der Schiedskommissionen in ihrer vollen und stets wachsenden Funktion und Wirkungsbreite als gesellschaftliche Gerichte im Leben unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates. Die gemeinsame Verantwortung besteht insbesondere in der Herstellung echter sozialistischer Beziehungen zwischen unseren Bürgern im Wohnbereich. Dazu gehört auch die Zu-rückdrängung störender Faktoren und Bedingungen, die der Erzeugung einer Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen und Verletzern von Normen des sozialistischen Zusammenlebens im Wege stehen. Die Zusammenarbeit hebt nicht nur das Ansehen und die Wirksamkeit der Schiedskommissionen, sondern ermöglicht vor allem auch eine gezielte und differenzierte politische Arbeit bei der Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Wohngebiet. Die Zusammenarbeit hat sich vielerorts spürbar entwickelt. Sie ist heute enger als vor fünf Jahren. Sie entwickelt sich allerdings unterschiedlich, und es gibt noch beträchtliche Niveauunterschiede, die auf Reserven zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit hinweisen. Die Ursachen für diese Niveauunterschiede liegen sowohl bei den Ausschüssen als auch bei den Schiedskommissionen selbst. Wir orientieren in Auswertung guter Erfahrungen z. B. darauf, daß sich die Zusammenarbeit nicht nur auf Kontakte zwischen den Vorsitzenden der Ausschüsse und der Schiedskommissionen beschränken darf.1 Die Wohnbezirksausschüsse und die Schiedskommissionen müssen sich in ihrer Arbeit vielmehr auf alle gesellschaftlichen Kräfte im Wohngebiet stützen, um die jeweils sachkundigsten Kräfte einzubeziehen. Das sind solche Bürger, die im konkreten Fall am besten mit zur Beilegung von Konflikten und zur Ausräumung etwa vorhandener begünstigender Bedingungen und Ursachen beitragen können (z. B. Verantwortliche aus der Schule, Mitglieder der Hausgemeinschaftsleitung, der FDJ-Grundorganisation, der Sportgemeinschaft), also ganz im Sinne demokratischer Mitverantwortung und Mitwirkung. In diesem Zusammenhang wachsen auch die Anforderungen an die Informationsbeziehungen. Natürlich müssen Umfang und Breite der Information ebenso wie die Zusammenarbeit selbst sorgfältig abgewogen werden. Eine breite Auswertung bestimmter Fälle ist erfahrungsgemäß dann zweckmäßig, wenn die zu lösenden Konflikte Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung im Territorium haben und die Interessen einer Vielzahl von Bürgern berührt werden, wenn komplexe erzieherische Maßnahmen notwendig sind oder sich wichtige Hinweise für die politisch-ideologische Arbeit im Wohngebiet und in den Hausgemeinschaften ergeben, wenn vor einem erweiterten Personenkreis eine erzieherische Einflußnahme ratsam und beabsichtigt ist. Als besonders nützlich, ja eigentlich unumgänglich, erweist sich die Zusammenarbeit der Ausschüsse mit den Schiedskommissionen bei der Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit. Wo das verantwortungsbewußt geschieht, ergeben sich gerade daraus wesentliche Impulse zur konkreten Unterstützuhg und Verbreiterung der Massenbewegung zur Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sauberkeit“ im Rahmen des „Mach-mit“ -Wettbewerbs. Daraus erwachsen für die Ausschüsse der Nationalen Front und die Schiedskommissionen zugleich vielfältige Möglichkeiten des Zusammenwirkens mit den ständigen Kommissionen der Volksvertretungen, der freiwilligen Feuerwehr, der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, dem Abschnittsbevollmächtigten, den freiwilligen Helfern der Volkspolizei und den Verkehrssicherheitsaktiven u. a.2 Es ist zur bewährten Praxis geworden, daß Schiedskommissionen über Ergebnisse und Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit vor den örtlichen Volksvertretungen und den jeweiligen Ausschüssen der Nationalen Front berichten (§ 17 GGG). Dabei soll nicht verschwiegen werden, daß diese wichtige und die Initiativen aller Beteiligten fördernde Methode des demokratischen Zusammenwirkens noch nicht allerorts zur ständigen Leitungspraxis zählt. Erforderlich ist auch, daß im Ergebnis solcher Informationen bzw. Berichte konkrete Schlußfolgerungen für die staatliche Leitungstätigkeit und die politisch-ideologische Überzeugungsarbeit der Ausschüsse der Nationalen Front abgeleitet werden. So können zusätzliche Kräfte zur Festigung der sozialistischen Rechtsordnung mobilisiert und Festlegungen getroffen werden, die der Erhöhung der Wirksamkeit der Tätigkeit der Schiedskomissionen dienen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - r; Die Aufgaben der Stellvertreter ergeben sich aus den Funktionen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit dem einzelnen, vor allem jedoch für begründete Entscheidungen über den Einsatz, die Erziehung und Befähigung sowie Förderung genutzt werden können.

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