Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 118

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 118 (NJ DDR 1979, S. 118); 118 Neue Justiz 3/79 Unser aktuelles Interview In Genf nahm am 12. Februar 1979 die 35. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission ihre Arbeit auf. Auf der Tagesordnung stehen erneut auch die groben und massenhaften Verletzungen der Menschenrechte durch das faschistische Terrorregime in Chile. Dr. Gerhard Steffens, Chefredakteur der „Neuen Justiz“, führte aus diesem Anlaß das nachfolgende Gespräch mit dem ehemaligen Minister für Justiz der Regierung der Unidad Populär, Sergio I n -s u n z a , dem jetzigen Präsidenten des Büros „Antifaschistisches Chile“ in der DDR. Genosse Präsident, die Solidarität mit dem tapferen Volk von Chile und die Verurteilung der Verbrechen der faschistischen Pinochet-Justiz ist weltweit. Welche Resonanz fand die Resolution der 33. UN-Vollversammlung vom Dezember vergangenen Jahres? Das war die fünfte offizielle Stellungnahme der UNO. 1974 wurde das faschistische Terrorregime durch dieses Weltforum erstmals entlarvt und angeklagt. Danach folgten jährlich Resolutionen, die Forderungen zur Gewährleistung der Menschenrechte enthielten. Besonders deutlich kam das in den Resolutionen von 1977 und 1978 im Hinblick auf die unverschämte Weigerung der Herrschenden in Chile zum Ausdruck, Rechenschaft über die große Zahl der aus politischen Gründen „verschwundenen“ Patrioten zu legen. Diese Resolutionen hatten und haben für unseren Befreiungskampf große moralische Bedeutung. Das chilenische Volk wird durch solche Resolutionen wie überhaupt durch alle Beweise der internationalen Solidarität ermutigt und gestärkt im Kampf gegen die peinigenden Unterdrücker. So nehmen die Aktionen um die Aufklärung über den Verbleib tausender Verhafteter, Verschleppter und nun seit Jahren Vermißter zu. Die demonstrativen Hungerstreiks von Angehörigen „verschwundener“ Demokraten und Proteste, die bei den Vereinten Nationen persönlich von Angehörigen dieser Verfolgten übergeben wurden, belegen die gewachsene Kampfentschlossenheit. Die weltweiten Proteste, die nahezu einmütige Verurteilung in der UN-Vollversammlung, führten aber auch bei Pinochet zu ungewöhnlichen Reaktionen. Nach der UN-Resolution von 1977 proklamierte er einen Volksentscheid. Das Volk von Chile sollte sich für Pinochet entscheiden und gegen die UN-Resolutionen, die angeblich chilenische Interessen und die Souveränität dieses Landes verletzen würden. Natürlich war dieser „Volksentscheid“ eine Maskerade, denn das Ergebnis täuschte über den wahren Volkswillen hinweg. Pinochet erschwindelte sich 70 Prozent der Stimmen. Der „Wahlgang“ war ein Hohn auf die Demokratie. Wahlregister gibt es in Chile nicht, denn Pinochet ließ sie unmittelbar nach seinem blutigen Putsch noch im Jahre 1973 vernichten. Unter Druck und Drohung mußten die Stimmen für ihn abgegeben werden. Die Stimmzettel waren so gefertigt, daß erkenntlich blieb, wer gegen die Junta stimmte. Die Auszählung erfolgte unter Ausschluß der Öffentlichkeit. So also zimmerten sich die faschistischen Machthaber ihre Legitimation. Sie glaubten die Weltöffentlichkeit damit zu beruhigen und hofften, die UNO würde das Blatt Chile nun endgültig aus dem Buch der Vollversammlungen herausreißen. Aber die Wahrheit läßt sich nicht totschweigen. Und so kam es, daß Pinochet 1978 nach jahrelanger Weigerung einer Arbeitsgruppe der UN-Menschenrechtskommission die Einreise gestatten mußte. Diese Kommission durfte nach dem Willen Pinochets nicht alles sehen, aber sie sah viel und sprach vor allem mit Verfolgten, mit Angehörigen „verschwundener“ Patrioten, mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und mit Juristen. Das Ergebnis wurde in einem Bericht, der einer Anklage über die massenhafte Verletzung der Menschenrechte durch die Justiz gleichkommt, der Vollversammlung im Dezember 1978 vorgelegt. Widerlegt ist inzwischen eindeutig das Abstimmungsergeb- nis aus dem sog. Volksentscheid. Die faschistische Junta wird vom Volk gehaßt und von der Weltöffentlichkeit angeklagt. Gefordert wird die Einstellung der Verletzung der elementaren Menschenrechte. Verlangt wird ein Leben in demokratischer Freiheit, die Aufklärung des Aufenthalts der „Verschwundenen“, die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für Chilenen aus dem Ausland in ihre Heimat usw. usw. Das antifaschistische Chile wird in seinem Kampf um Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit durch solche Erklärungen der Völker der Welt ermutigt. Wir sind dankbar dafür, insbesondere auch für die klare solidarische Haltung und für die Hilfe, die wir von den sozialistischen Staaten empfangen. Welche Rolle spielt das Recht im gegenwärtigen Chile des faschistischen Pinochet-Regimes? In Chile herrscht blutiger faschistischer Terror. Es ist also schwer, überhaupt von Recht zu reden. Es gibt keinerlei Recht und Schutz für die Personen, gegen die sich der Terror der Junta unmittelbar richtet. Alle Verbrechen des Regimes geschehen sogar unter Duldung oder Mitwirkung der Gerichte. Die DINA des Diktators Geheime Polizei verhaftet wann, wen und wo sie will. Sie gibt keine Auskunft und ist nach Meinung Pinochets selbst den Gerichten gegenüber nicht aussagepflichtig. Etwa 10 000 Gesuche von Angehörigen mit Hinweisen über die Verhaftung von Familienmitgliedern gingen bei den Gerichten ein, doch diese leiten keine Verfahren ein. Den Gerichten genügt die Auskunft des Innenministeriums, daß über eine Verhaftung der betreffenden Person nichts bekannt sei, um untätig zu bleiben. Das „Recht“ der Junta billigt ihren Bütteln und Handlangern die Aussageverweigerung zu. So einfach löst also dieses faschistische Regime ihm lästige Fälle. Da nur die für die Übergriffe Schuldigen selbst reden könnten, das aber nicht brauchen ja nicht einmal dürfen , werden Verfahren eben nicht eingeleitet. Eine Krönung besonderer Art zu seiner Auffassung vom Recht schaffte Pinochet mit der Amnestie vom März 1978. Nicht etwa die zu tausenden verhafteten Demokraten wurden amnestiert, sondern im Gegenteil! alle von der DINA begangenen Straftaten; hier wurden sie also;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 118 (NJ DDR 1979, S. 118) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 118 (NJ DDR 1979, S. 118)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

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