Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 114 (NJ DDR 1979, S. 114); 114 Neue Justiz 3/79 schungsstudium vom 29. Dezember 1978 [GBl. I 1979 Nr. 3 S. 26]). Nach der VO über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR vom 9. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 1 S. 1) erhalten die Bürger der DDR, die bei der Staatlichen Versicherung sozialversichert sind, im wesentlichen die gleichen erhöhten Leistungen, wie sie nach der SVO gewährt werden. Verbesserungen auf dem Gebiet der Renten- und Sozialfürsorgeleistungen 1 Bereits mit der VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung RentenVO vom 4. April 1974 (GBl. I Nr. 22 S. 201) und der dazu erlassenen 1. DB vom 4. April 1974 (GBl. I Nr. 22 S.215) i. d. F. der 2. DB vom 29. Juni 1978 (GBl. I Nr. 19 S. 236) waren Verbesserungen für Rentner wirksam geworden. Für Frauen, die an der Ausübung einer Berufstätigkeit gehindert waren, sowie bei Eintritt der Invalidität während des Schulbesuchs, der Lehrausbildung und des Direktstudiums wurde damit eine günstigere Rentenberechnung vorgesehen, und es wurde die ungekürzte Zahlung von Kriegsbeschädigtenrente neben dem Bezug von Blinden- oder Sonderpflegegeld, unabhängig von der Höhe des Einkommens, ermöglicht. Die Gewährung von Pflegegeld für Kinder, die ganztägig oder Tag und Nacht pflegebedürftig sind, wurde verbessert, und die Steigerungsbeträge zur Rentenberechnung für Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens wurden von bisher 1 Prozent auf 1,5 Prozent ihres jährlichen Durchschnittsverdienstes heraufgesetzt. Mit der 2. VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung RentenVO vom 29. Juli 1976 (GBl. I Nr. 28 S. 379) ergab sich für viele Rentner eine weitere spürbare Erhöhung ihrer Renten. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden die Mindestrenten für Alters- und Invalidenrentner sowie für Unfallrentner und Kriegsbeschädigte erhöht. Darüber hinaus wurde ein höherer Ehegattenzuschlag festgesetzt. Für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben und keinen Anspruch auf Altersund Invalidenrente aus versicherungspflichtiger Tätigkeit haben, wurden die Rentenzahlungen ebenfalls erhöht. Personen, die wegen Invalidität keine Berufstätigkeit aufnehmen konnten, erhalten ab Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls eine höhere Rente. Der Steigerungsbetrag zur Errechnung der Alters- und Invalidenrente wurde für alle Anspruchsberechtigten für jedes Jahr der versicherungspflichtigen Tätigkeit vor dem 1. Januar 1946 von 0,7 Prozent auf 1 Prozent heraufgesetzt. Das ist eine Maßnahme, die vielen Rentnern und solchen Bürgern, die in den nächsten Jahren Rente erhalten werden, eine wesentliche Rentenerhöhung bringt. Die Einkommensbegrenzung für den Anspruch auf volle Kriegsbeschädigtenrente wurde von 300 M auf 360 M angehoben. Waisenrente und Kinderzuschläge werden jetzt bis zur Beendigung des Studiums gezahlt. In den Jahren 1974 bis 1978 wurden mehr als 70Mrd. Mark für die Renten der Veteranen der Arbeit aufgewendet. Auf dem Gebiet der Sozialfürsorge wurden mit der VO vom 4. April 1974 (GBl. I Nr. 22 S. 224) diese Leistungen erstmalig als Rechtsanspruch ausgestaltet. Durch die 2. VO über die Leistungen der Sozialfürsorge Sozialfür-sorgeVO vom 29. Juli 1976 (GBl. I Nr. 28 S. 382) ist der Unterstützungssatz für Alleinstehende von 175 M auf 200 M und für Ehepaare von 250 M auf 300 M erhöht worden. Außerdem wurde der Satz für die Gesamtunterstützung auf 360 M angehoben. Gleichzeitig wurden auch die Leistungen für pflegebedürftige Kinder und die Mietbeihilfen erhöht. Zur weiteren Entlastung Werktätiger von familienrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen wurden die bis dahin geltenden Freibeträge für das Nettoeinkommen Unterhaltsverpflich- Bei anderen gelesen Auf Fragen der luxemburgischen Wochenzeitschrift „Revue" antwortete der luxemburgische Justizminister Robert Krieps, der von 1941 bis 1945 im KZ Dachau inhaftiert war, eine Verjährung von NS-Verbrechen „wäre einfach unanständig. Sie wäre ein Affront". Zur wohlwollenden Behandlung von NS-Verbrechern in der BRD äußerte er: „Der Gestapochef in Luxemburg und die deutschen Staatsanwälte waren nach dem Krieg von unseren Gerichten zum Tode verurteilt worden. 1948 wurden diese Leute begnadigt. Wenige Jahre später gewährte man ihnen -einen Urlaub auf Ehrenwort. Sie kehrten aber nicht ins Gefängnis zurück, sondern übernahmen in der BRD wieder dieselben Ämter, die sie schon unter Hitler bekleidet hatten Viele Tatverdächtige konnten sich nur deshalb einer Festnahme entziehen und ins Ausland flüchten, weil sie rechtzeitig von Staatsanwälten oder Polizisten gewarnt worden waren. Dies ist eine bewiesene Tatsache.“ Zu dem Einwand, daß die Rechtsordnung der BRD in Gefahr gerate, wenn die Verjährung nicht am 1. Januar 1980 in Kraft trete, sagte Krieps: „Ich sehe nicht, wie Rechtsstaotlichkeit in Gefahr geraten kann, wenn Verbrechen dieses Ausmaßes als unverjährbar erklärt werden und die Verfahren weitergehen können Wenn das Unrecht Ausmaße erreicht wie im Fall der NS-Verbrechen, so kann man sich nicht durch einen Taschenspielerkniff, durch eine technische Einrichtung wie die der Verjährung on der Ahndung dieser Verbrechen vorbeidrücken Gerade die Verdrängung unbewäitigter Probleme gereicht dem Rechtsstaat zum Nachteil. Daß die Rechtsstaatlichkeit immer noch auf wackligen Füßen steht, beweist übrigens der sogenannte Radikalenerlaß.“ - Dazu, daß die BRD bis heute nicht der UN-Konvention über die Nichtanwendbarkeit der Verjährung auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beigetreten ist, sagte der Justizminister: „Wer in die UNO will, sollte sich auch nicht zu schade sein, ihren Konventionen beizutreten, welche nur eine Erweiterung der Prinzipien darstellen, die bereits in der UNO-Charta eingeschrieben sind. Nach allen Prinzipien der Moral und des Rechts steht den Opfern der NS-Verbrechen zu, daß diese Verbrechen geahndet werden Wir (Luxemburger) haben das Problem bereits am 24. Dezember 1972 durch ein Gesetz gelöst, in dem es kurz und bündig heißt: Die Kriegsverbrechen sind von Natur aus unverjährbar.“ (Die Tat, Frankfurt am Main, vom 19. Januar 1979) teter von 750 M auf 900 M bzw. von 950 M auf 1100 M heraufgesetzt. * Diese ausgewählte Übersicht zeigt, daß durch eine Vielzahl von Maßnahmen die anspruchsvollen Aufgaben des sozialpolitischen Programms entsprechend den Beschlüssen des VIII. und IX. Parteitages der SED konsequent verwirklicht werden. So konnte auf der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED eingeschätzt werden, daß „dank der hervorragenden Leistungen der Arbeiterklasse, der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und aller Werktätigen Schritt für Schritt verwirklicht wird, was der IX. Parteitag beschloß. Die Volkswirtschaft unseres Landes entwickelt sich kontinuierlich und stabil. Auf ihrem sicheren Fundament setzt unsere Partei das sozialpolitische Programm planmäßig in die Tat um“.6 1 Vgl. hierzu auch die Gemeinsamen Beschlüsse des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB vom 2. September 1973 (ND vom 27. September 1973, S. 3) und vom 29. April 1974 (ND vom 30. April 1974, S. 3), die weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung des sozialpolitischen Programms der SED zum Inhalt haben. 2 Vgl. hierzu H. Rühl, „Neuregelung des Erholungsurlaubs“, NJ 1978, Heft 11. S. 481 ff., sowie Fragen und Antworten in NJ 1978, Heft 12, S. 544 und NJ 1979, Heft 1, S. 40. 3 Vgl. Fragen und Antworten in NJ 1978, Heft 1, S. 33. 4 ND vom 27. September 1973, S. 3. 5 Vgl. zu dieser AO J. Mandel in NJ 1975, Heft 12, S. 358. 6 Vgl. J. Herrmann, Aus dem Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1978, S. 24.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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