Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 109

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 109 (NJ DDR 1979, S. 109); Neue Justiz 3/79 109 hungen der Bürger zur Gestaltung ihrer materiellen und kulturellen Lebensbedingungen eine Rolle. Ob bei der Wohnungsmiete, beim Kauf oder den Dienstleistungen, in allen diesen Fällen bestehen Beziehungen der Bürger zum sozialistischen Eigentum und ergibt sich natürlich auch insoweit für alle Bürger und Betriebe die Pflicht, das sozialistische Eigentum zu achten und zu schützen. In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens haben sich auch im Ergebnis der Anwendung des ZGB Verantwortung und Ordnung beim Umgang mit dem sozialistischen Eigentum erhöht. Trotzdem bedarf es weiterer Anstrengungen der Bürger und Betriebe, wofür insbesondere die Bewegung der Werktätigen in den Betrieben und Wohngebieten für den Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit von großer Bedeutung ist. Eine wesentliche Seite des politischen Wesens dieser Bewegung besteht darin, daß die Arbeiterklasse nicht nur die materiellen Werte schafft, sondern in zunehmendem Maße auch den Schutz des sozialistischen Eigentums selbst übernimmt. Voraussetzung für die immer bessere Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger ist, daß im Bereich der Produktion die dafür erforderlichen Konsumgüter geschaffen und über die Handelsbetriebe den Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Mit dem ZGB wird den Werktätigen der enge Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit als Produzenten und ihren Ansprüchen als Konsumenten deutlich gemacht Gerade unter dem Gesichtspunkt der Neuregelung der Qualitäts- und Garantiebestimmungen im ZGB kommt deshalb der Bewegung der Werktätigen in der Produktion zur Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse eine erhöhte Bedeutung zu. Das sozialistische Zivilrecht ist kein bloßes Konsumtionsrecht, sondern es regelt eine wesentliche Seite sozialistischer Lebensverhältnisse, die generell gekennzeichnet sind durch eine aktive Mitwirkung der Bürger an der Gestaltung des gesellschaftlichen und politischen Lebens und ihre schöpferische Teilnahme an der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Für diese gesellschaftlich engagierten, aktiv tätigen Bürger sind die Bestimmungen des ZGB eine Anleitung zum bewußten gesellschaftsgemäßen Handeln. Die Erhöhung des Schutzes des sozialistischen Eigentums schließt auch die konsequente und zügige Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als festen Bestandteil der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit unseres Rechts ein. Pflichtvergessenheit am Arbeitsplatz, Gewöhnung an Einbußen sozialistischen Eigentums, Gleichgültigkeit, Mangel an Wachsamkeit und Kontrolle führen zu Rechtsverletzungen und begünstigen sogar Feindtätigkeit.1 Ein entscheidendes Kettenglied für die konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts ist die Erhöhung der persönlichen Verantwortung der Leiter. Treten Schäden am sozialistischen Eigentum ein, dann sind sie verpflichtet, unter Mitwirkung der Werktätigen die Ursachen und Bedingungen dafür festzustellen und schuldhaft handelnde Personen materiell verantwortlich zu machen. Festgestellte Schadenersatzverpflichtungen sind konsequent durchzusetzen. Die Rechtsträger sozialistischen Eigentums werden in der Regel ihrer Verantwortung gerecht. Gestützt auf die entsprechenden Regelungen des ZGB werden mehr als früher die notwendigen Ansprüche zum Schutz des sozialistischen Eigentums geltend gemacht. Das betrifft sowohl Ansprüche aus Verträgen (z. B. die Geltendmachung von Mietpreisforderungen, einschließlich Verzugszuschlägen) als auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Soweit jedoch Betriebe noch ungenügend Anstrengungen unternehmen, um Zahlungsansprüche durchzusetzen oder unbegründet auf die Geltendmachung von Forderungen verzichten, treten die Rechtspflegeorgane derartigen Erscheinungen mit Gerichtskritiken, Hinweisen und Protesten wirkungsvoll entgegen. In den letzten Jahren wurden verstärkt Schadenersatz- forderungen im Zusammenhang mit Straftaten geltend gemacht. Insbesondere mit dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 3 S. 14) wurden wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen, um Schadenersatzansprüche im Strafverfahren besser und schneller durchzusetzen. Zur Verwirklichung von Schadenersatzforderungen haben sich auf der Grundlage zentraler Orientierungen in allen Bezirken und Kreisen neue wirksame Formen der Zusammenarbeit herausgebildet. Diese Initiativen betreffen insbesondere Absprachen und Vereinbarungen der Rechtspflegeorgane mit den Kreis-und Bezirksdirektionen der Staatlichen Versicherung2, den Kreis- und Bezirksvorständen des FDGB/Verwaltung der Sozialversicherung sowie mit Betrieben und anderen Rechtsträgern sozialistischen Eigentums. Das trägt sowohl dazu bei, die Rechte der Geschädigten zu sichern als auch den Schutz des sozialistischen Eigentums zu verstärken. Große Bedeutung für die Verbesserung der Arbeit bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche in Strafverfahren kommt der Richtlinie des Obersten Gerichts zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vom 14. September 1978 (GBl. I Nr. 34 S. 363) zu.3 Mit ihr wird allen staatlichen Organen, den Betrieben sowie den Rechtspflegeorganen eine Orientierung gegeben, wie durch das koordinierte Zusammenwirken Schadenersatzansprüche in gerichtlichen Verfahren strikt verwirklicht werden können. Die konsequente Durchsetzung der ZGB-Bestimmungen über die materielle Wiedergutmachung dient der erzieherischen Einflußnahme und Vorbeugung von Rechtsverletzungen, der Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen und Beziehungen der Bürger, der Verstärkung der Achtung vor dem Gesetz und der weiteren Festigung des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat. Entwicklung sozialistischer Wohnbeziehungen Die Regelungen des ZGB über die Wohnungsmiete wirken als ein Faktor bei der Durchsetzung unserer sozialistischen Wohnungspolitik. Sie fördern und unterstützen die Initiativen der Betriebe und der Bürger bei der Verwirklichung der staatlichen Pläne zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Ihr besonderes Anliegen ist es dabei, ausgehend von der gemeinsamen Verantwortung von Vermieter und Mieter für die Erhaltung des Wohnungsfonds als wichtigen Bestandteil unseres Volksvermögens auf der Grundlage eindeutig fixierter Rechte und Pflichten eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Modernisierung der Wohnungen sowie bei der Entwicklung sozialistischer Wohnbeziehungen zu gewährleisten. Die Bereitschaft der Mieter im Rahmen der Hausgemeinschaft durch den Abschluß von Mietermitwirkungsverträgen an der Verwaltung und Instandhaltung der Wohnhäuser teilzunehmen, ist spürbar gewachsen/* Gute verallgemeinemswerte Ergebnisse gibt es auf diesem Gebiet im Bezirk Leipzig. Dort wurden fast 16 000 Mietermitverwaltungsverträge abgeschlossen, mit denen etwa 80 Prozent der verwalteten Wohnungen erfaßt sind. Eine weitere wichtige Aufgabe zur Umsetzung der bisherigen Erfahrungen besteht deshalb darin, durch eine koordinierte Zusammenarbeit der örtlichen Organe und der VEB KWV bzw. GW mit den Organen der Nationalen Front immer mehr Hausgemeinschaften für den Abschluß von Mitwirkungsverträgen zu gewinnen. Die in den §§ 101, 104 ZGB getroffenen Regelungen über die Instandhaltung der Wohnungen haben sich in der Praxis bewährt. Vermieter und Mieter gestalten auf der Grundlage dieser Bestimmungen ihre Beziehungen und nehmen in wachsendem Maße ihre Verantwortung für die Erhaltung des Wohnungsfonds wahr; insbesondere Mieter entfalten zahlreiche Eigeninitiativen zur Instandhaltung ihrer Wohnungen. Dabei können sie sich in zunehmendem;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zu konspirieren, Aktivitäten und Kräfte des Feindes in dem Staatssicherheit genehme Richtungen zu lenken diese Kräfte zu verunsichern, um damit Voraussetzungen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen vor allem der Zukunft entschieden wird. Ihre Bedeutung besteht in dem Zusammenhang auch darin, daß hier die wesentlichen sozialer.

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