Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 33. Jahrgang 1979 (NJ 33. Jg., Jan.-Dez. 1979, Ausg.-Nr. 1-12, S. 1-568)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 355 (NJ DDR 1979, S. 355); ?Neue Justiz 8/79 355 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Die Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnungen Prof. Dt. ELFRIEDE LEYMANN, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universitaet Berlin Vorbereitung, Beschlussfassung, Durchfuehrung und Kontrolle der Stadt- und Gemeindeordnungen1 bilden ebenso wie bei allen anderen staatlichen Entscheidungen einen einheitlichen Prozess. Vor allem in der Verwirklichung erweist sich die Realitaet der Ordnungen, ihre Wirksamkeit bei der Entwicklung und Gestaltung des sozialistischen Zusammenlebens im Territorium. Zur Durchsetzung der Ordnungen bedarf es der planmaessigen, systematischen Arbeit der oertlichen Volksvertretungen, ihrer staendigen Kommissionen und jedes Abgeordneten sowie vor allem des Rates und seiner Fachorgane. Dabei sind wie die bisherigen Erfahrungen zeigen folgende Schwerpunkte zu beachten: die umfassende, konkrete Einbeziehung der Buerger und der gesellschaftlichen Organisationen, die enge Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen sowie mit den nicht unterstellten Betrieben und Einrichtungen im Territorium, die staendige Vervollkommnung der Arbeit des Rates und seiner Fachorgane (einschliesslich Qualifizierung der Mitarbeiter), die systematische Kontrolle der Durchfuehrung der Stadt- und Gemeindeordnungen, verbunden mit ihrer Erlaeuterung, die konsequente Reaktion auf Verletzungen der Ordnungen, die Pruefung, ob und wann die Neufassung einer Ordnung erforderlich ist Mitwirkung der Buerger und gesellschaftlichen Organisationen Die umfassende und konkrete Einbeziehung der Buerger, ehrenamtlicher Gremien und gesellschaftlicher Organisationen, der Betriebe und Einrichtungen im Territorium in die Diskussion der Entwuerfe der Stadt- und Gemeindeordnungen sowie vor allem in die Verwirklichung und Kontrolle dieser Ordnungen ist die Grundlage dafuer, dass diese Dokumente als Bestandteil der sozialistischen Staatsund Rechtsordnung freiwillig und bewusst realisiert werden. Hierbei werden insbesondere von den Ausschuessen der Nationalen Front wesentliche ideologische wie organisatorische Aktivitaeten entwickelt. Das widerspiegelt sich z. B. darin, dass grundlegende Forderungen zur Durchsetzung der Ordnungen in die Wettbewerbsprogramme ?Schoener unsere Staedte und Gemeinden Mach mit!? aufgenommen werden, dass Mietergemeinschaften und einzelne Buerger vertraglich die Pflege von Gruenanlagen uebernehmen, dass sich FDJ-Kollektive von Schulen zur Sauberhaltung und Pflege des Schulgelaendes verpflichten u. a. m. Die Ordnungen setzen aber auch Ziele, die erst dann erreicht werden koennen, wenn entsprechende kommunalwirtschaftliche Betriebe geschaffen sind und wenn volkseigene Betriebe, Genossenschaften, z. B. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften, und die Buerger selbst weiter die erforderliche Unterstuetzung geben, etwa bei der Unterhaltung und Pflege von Erholungseinrichtungen, wie Kinderspielplaetze, Kleinsportanlagen usw. Die umfassende Einbeziehung gesellschaftlicher Kraefte in die kontinuierliche Verwirklichung der in den Ordnun- gen festgelegten Aufgaben traegt zugleich dazu bei, dass sich bei den Buergern in zunehmendem Masse die Bereitschaft entwickelt, das von ihnen selbst Geschaffene vor unueberlegter oder mutwilliger Beschaedigung oder Zerstoerung zu bewahren. Verletzungen der Stadt- und Gemeindeordnungen werden zunehmend nicht nur allgemein als eine Missachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit aufgefasst, sondern ganz unmittelbar als eine Negierung der Arbeit der Buerger und ihrer Kollektive begriffen. Die Kontrolle ueber die Einhaltung der Ordnungen ist soweit wie moeglich in die bestehenden Formen staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle einzubeziehen, in die Taetigkeit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, der Arbeiterkontrolleure der Gewerkschaften, der FDJ-Kontrollposten, der verschiedenen staatlichen Inspektionen (Hygieneinspektion, Handelsinspektion, Staatliche Bauaufsicht usw.), aber auch in die Kontrolltaetigkeit der Konsumgenossenschaften, der HO-Verkaufsstellenbeiraete u. a. m. Diese gesellschaftliche Kontrolle ist staendig zu entwickeln und auszubauen. Sie darf auch dann nicht vernachlaessigt werden, wenn wie das in einigen Stadtkreisen der Fall ist die operative Kontrolle ueber die Einhaltung der Stadtordnung weitgehend durch eine sog. Stadtaufsicht oder Stadtinspektion ausgeuebt wird. Ihr obliegt es, eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Kontrollorganen zu entfalten und die operative Taetigkeit zu koordinieren. Eine derartige Koordinierung ist auch deshalb erforderlich, damit alle an den Kontrollen beteiligten staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kraefte weiter an der Erlaeuterung der Ordnungen mitwirken. In der unmittelbaren Verallgemeinerung vorbildlicher Aktivitaeten zur Verwirklichung der Ordnungen sowie bei der Reaktion auf deren Verletzungen koennen Inhalt und Ziel dieser Dokumente am besten erlaeutert und begruendet werden.2 Aufgaben der Betriebe und Einrichtungen Die Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen muss Bestandteil kontinuierlicher Arbeit sein. ?Das trifft vor allem auf die Sauberkeit und Ordnung von Betrieben, Gebaeuden des Handels und anderen oeffentlichen Einrichtungen zu.?3 Die Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe (unabhaengig von ihrer Unterstellung) und der Kombinate bei der Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnungen leiten sich aus ihrer Pflicht zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Erhoehung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin sowie zur Zusammenarbeit mit den oertlichen Volksvertretungen auch auf dem Gebiet der sozialistischen Landeskultur und des Umweltschutzes ab. Die Betriebe und Kombinate sind verpflichtet, entsprechende Entscheidungen der oertlichen Volksvertretungen und ihrer Raete in den Plan aufzunehmen und zu verwirklichen (?? 7 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 VEB-VO). Daraus folgt, dass auch die in den Stadt- und Gemeindeordnungen getroffenen verbindlichen Verhaltensforderungen allen betrieblichen Prozessen zugrunde zu legen sind; sie sind fuer die einzelnen Arbeitsbereiche in der Betriebsordnung bzw. in anderen innerbetrieblichen Ordnungen umzusetzen (? 21 Abs. 3 VEB-VO). Das gilt gleichermassen fuer die Arbeitsanweisungen zur Durchfuehrung bestimmter Taetigkeiten im Betriebsgelaende (z. B. Laermminderung bei Produktionsprozessen) und auf oeffentlichen Strassen (z. B. Transport nichtfester Materialien usw.) einschliesslich der Erfuellung der Anliegerpflichten. Die Verwirklichung dieser Aufgabe kann dadurch unterstuetzt werden, dass die Grundregeln der Ordnungen auch in die Verpflichtungen der Arbeitskollektive im Kampf um die Anerkennung als ?Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit? ein-;
Dokument Seite 355 Dokument Seite 355

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X