Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 75

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 75 (NJ DDR 1978, S. 75); Neue Justiz 2/78 75 Wirkungsabsicht, die die Sendung verfolgt, den Betrieb oder Personenkreis sorgfältig auswählt, in dem die Aussprache stattfinden soll. Nach unseren Erfahrungen ist sie mit einem Personenkreis, dessen Tätigkeit die Sendung berührte, besonders effektiv. Die Aussprache sollte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaftsorganen vorbereitet werden, deren Vertreter oftmals selbst an den Aussprachen teilnehmen. Auch Redakteure der Betriebszeitungen legen großen Wert auf eine Teilnahme. Sie hilft ihnen, selbst über bestimmte Probleme des sozialistischen Rechts zu schreiben. Immer mehr erweisen sich auch die Justitiare als aktive Partner bei der Organisierung von Auswertungsveranstaltungen zur Femsehreihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“. Bewährt hat sich, bei bestimmten Themen der Sendereihe auch Vertreter anderer Organe mit in die Gesprächsrunde einzubeziehen z. B. zu Problemen des Arbeitsschutzes einen Arbeitsschutzinspektor oder zu Fragen der Wiedereingliederung aus der Strafhaft entlassener Bürger einen Vertreter der Abteilung Inneres des Rates des Kreises. Standen Probleme der Ehe und Familie im Mittelpunkt, nahmen auf dem Gebiet des Familienrechts tätige Rieht: teil. Solche Gesprächsteilnehmer bereichern mit ihren spezifischen Kenntnissen die Diskussion und können wertvolle praktische Hinweise geben. Im Kreis Freiberg nahm der an der Diskussion zur Sendung „Die Explosion“ beteiligte Arbeitsschutzinspektor die Hinweise der Arbeiter auf Unzulänglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz des Betriebs sofort zum Anlaß, um eine Überprüfung durchzuführen. In deren Ergebnis wurden konkrete Auflagen zur Beseitigung der festgestellten Mängel erteilt. Hinweise der Werktätigen auf Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit sind in diesen Aussprachen keine Einzelfälle. Es kann generell eingeschätzt werden, daß die Auswertungsveranstaltungen zugleich eine wichtige Informationsquelle des Staatsanwalts bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sind.* Die Auswertung der Sendungen vermittelt wichtige Impulse für den Kampf um eine vorbildliche Ordnung, Diszi- plin und Sicherheit. Die Diskussion über die 41. Folge „Ohne Ansehen der Person“, in der es um Probleme der Material- und Lagerwirtschaft ging, löste in zahlreichen Fällen neben Leitungsmaßnahmen zur Durchsetzung einer straffen Ordnung auf diesem Gebiet Initiativen der Brigaden im Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ aus. Das ist nur ein Beispiel von vielen, das die mobilisierende Rolle solcher Aussprachen verdeutlichen soll. Breiten Raum nehmen in den Diskussionen Art und Höhe der im Filmbeispiel ausgesprochenen Strafe ein. Solche Gespräche sind eine gute Grundlage, um die im sozialistischen Strafrecht geltenden Differenzierungsgrundsätze zu erläutern. Die Fernsehreihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“ ist sehr beliebt. Das wird nicht nur immer wieder in den organisierten Aussprachen betont, sondern zeigt sich auch darin, daß die einzelnen Folgen, insbesondere am Tage nach der Sendung, häufig Gesprächsstoff in den Arbeitspausen der Werktätigen sind. Wiederholt wurde von Kollektiven zum Ausdruck gebracht, daß die Aussprachen mit den Staatsanwälten, die oftmals weit über den Rahmen der Problematik der einzelnen Sendung hinausgehen, als eine wertvolle Bereicherung des Brigadelebens empfunden werden. Dadurch haben sich im Laufe der Zeit vielfach feste Kontakte zwischen Staatsanwälten und Produktionskollektiven entwickelt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß sich die organisierte Auswertung der einzelnen Sendungen zu einem festen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwälte im Bezirk Karl-Marx-Stadt entwickelt hat. Wir sehen darin einen Beitrag zur Verwirklichung der Forderung, das Wirken der Massenmedien noch enger mit der mündlichen Agitation und Propaganda zu verbinden, um die Effektivität der politischen Massenarbeit weiter zu erhöhen. Vgl. hierzu K. Rubitzsch/H. Ossowski. „Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts und Gesetzlichkeitsaufsicht auf dem Gebiet des Neuererrechts“, NJ 1976 S. 80 f. Staat und Recht im Imperialismus Der Contergan-Fall: Gesundheit und Profitinteressen Dr. RÜDIGER ROSENFELDT, wiss. Mitarbeiter am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Daß die menschliche Gesundheit in den Ländern des Kapitals Gegenstand des Profitinteresses ist, wurde wohl selten so deutlich wie an der Contergan-Katastrophe. Mehr als 15 Jahre lang beschäftigen sich Rechtsprechung und Gesetzgebung in der BRD mit dem Contergan-Fall und noch immer nicht sind die Ursachen, geschweige denn die Folgen dieser Katastrophe bewältigt.1 Bereits im Jahre 1959 wurden die ersten Fälle von Mißbildungen bei Neugeborenen bekannt, deren Mütter während der Schwangerschaft das thalidomidhaltige Schlaf -und Beruhigungsmittel Contergan eingenommen hatten. Seit 1961 war das Ausmaß der körperlichen Schädigungen im wesentlichen abzusehen. Etwa ein Jahrzehnt lang waren die Familien mit contergangeschädigten Kindern die Zahl der noch lebenden Kinder beträgt etwa 2 500 beim Ausgleich der finanziellen und materiellen Mehraufwendungen auf Leistungen der Krankenversicherungen und nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen, wobei sie zum Teil große Entbehrungen auf sich nehmen mußten. Ein großzügiges staatliches Hilfsprogramm blieb aus. Als dann die Contergan-Herstellerfirma Chemie-Grünenthal GmbH (BRD) im April 1970 mit einem Treuhänder zugunsten der Geschädigten einen 100-Millionen-DM-Vergleich schloß, um die Einstellung des gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Firma eingeleiteten Strafverfahrens zu erwirken, war bereits eine größere Anzahl der Opfer verstorben. Mit dem Vergleich wurde eine Regelung getroffen, die ein gefährliches Präjudiz für Parallelfälle von pharmazeutischen Massenschädigungen aus Profitsucht werden könnte. Alleiniger Gegenstand des Vergleichs waren die nach der Einnahme von Contergan aufgetretenen Mißbildungen an Kindern. Der Vergleich kam vor allem deshalb zustande, weil die Contergan-Herstellerfirma auf die Geschädigten mittelbar einen Druck ausübte, dem Entschädigungsangebot bedingungslos zuzustimmen oder eine fast endlose Kette von Zivilprozessen durch alle Instanzen mit der Gefahr beträchtlicher Prozeßkosten auf sich zu nehmen. Das Landgericht Aachen stellte das Strafverfahren durch Beschluß vom 18. Dezember 1970 erwartungsgemäß ein.2 Das Gericht bejahte zwar einen Kausalzusammenhang zwischen der Einnahme von Thalidomid und Nervenschä-den sowie Mißbildungen, sah jedoch das Verschulden jedes einzelnen Angeklagten „als insgesamt gering“ i. S. des § 153 Abs. 3 StPO der BRD an und verneinte ein öffentliches Interesse an der weiteren Strafverfolgung. Dabei;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 75 (NJ DDR 1978, S. 75) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 75 (NJ DDR 1978, S. 75)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme verhafteter Personen in die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit weitgehend minimiert und damit die Ziele der Untersuchungshaft wirksamer realisiert werden. Obwohl nachgewiesenermaßen die auch im Bereich der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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