Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 73 (NJ DDR 1978, S. 73); Neue Justiz 2/78 73 schaftlichen Gerichten einen Arbeitsaufwand erforderte, der weit über deren Möglichkeiten hinausgeht, insbesondere bei der Sachaufklärung. Die direkte Anrufung des Kreisgerichts dient hier also der zügigen Erledigung des Verfahrens und damit der schnelleren Durchsetzung der Rechte der Werktätigen. Durch die 1. DB zur ZPO sind entsprechende Festlegungen in der Richtlinie Nr. 28 des Plenums des Obersten Gerichts vom 24. März 1976 zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen (GBl.-Sdr. Nr. 871) gegenstandslos geworden. Deshalb wurden die Ziffern 2.2.5., 6.1.1. Satz 1 und 6.1.6. der Richtlinie durch Beschluß des Plenums vom 22. Dezember 1977 (NJ 1978 S. 37) mit Wirkung vom 1. Januar 1978 aufgehoben. Mit der 2. DB zur Zivilprozeßordnung Pfändbarkeit von Geldleistungen der Sozialversicherung vom 1. Dezember 1977 (GBl. I S. 427) werden Bestimmungen der ZPO an die Neuregelung der Zahlung von Geldleistungen der Sozialversicherung angepaßt. Durch die Einbeziehung des bisherigen Lohnausgleichs in das Krankengeld (§ 281 AGB) und die günstigere Berechnung der Geldleistungen mußte im Interesse der Gläubiger auch die Pfändungsfreigrenze gemäß § 97 Abs. 2 ZPO entsprechend festgesetzt werden: Von den Geldleistungen der Sozialversicherung, die anstelle von Arbeitseinkommen ausgezahlt werden, müssen im Falle der Pfändung dem Schuldner mindestens 10 M pro Arbeitstag verbleiben, wenn er mehr als 20 M täglich erhält. Die Pfändungsfreigrenze von 50 Prozent der Geldleistungen der Sozialversicherung gilt nur für die Fälle, in denen dem Schuldner eine Geldleistung bis zu 20 M pro Arbeitstag zusteht. Zu diesen Geldleistungen gehören das Krankengeld und andere Geldleistungen nach der SVO, die für Arbeitstage gezahlt werden. * Aus dem Bereich des Staatsrechts sind folgende drei Rechtsvorschriften hervorzuheben: Der Beschluß des Staatsrates, des Ministerrates und des Nationalen Verteidigungsrates zur Durchführung des Gesetzes über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen vom 16. Dezember 1977 (GBl. I S. 421) konkretisiert die Regelungen des genannten Gesetzes vom 7. April 1977 (GBl. I S. 106).6 Aus der Anlage zum Beschluß ergibt sich, welche Organe für die Verleihung der bereits gestifteten staatlichen Auszeichnungen zuständig sind. Der Ministerrat erhält das Recht, Festlegungen für die Auswahl von Auszeichnungsvorschlägen sowie für die Anzahl der Auszeichnungen und deren Aufgliederung auf die einzelnen Bereiche und die Bezirke zu treffen. Entsprechend haben die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke den ihnen unterstellten Organen Orientierungen zu geben. Über alle verliehenen staatlichen Auszeichnungen werden im jeweiligen Verantwortungsbereich Register geführt. Der Beschluß enthält u. a. detaillierte Festlegungen zum Antrag auf Verleihung staatlicher Auszeichnungen, zur öffentlichen Anbringung von Symbolen des Ehrenzeichens, zu den Geldzuwendungen bei Auszeichnungen (sie werden grundsätzlich als einmalige Prämie gewährt), zum Verfahren bei der Aberkennung staatlicher Auszeichnungen sowie zur Annahme von Auszeichnungen anderer Staaten. Neue Ordnungen über die Verleihung der bereits gestifteten staatlichen Auszeichnungen werden der Staatsrat, der Ministerrat und der Nationale Verteidigungsrat entsprechend ihrer Zuständigkeit erlassen. Die AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den Dienst in der Zivilverteidigung Dienstlauf-bahnordnung-ZV vom 1. November 1977 (GBl. I S. 365) legt fest, daß der Dienst in der Zivilverteidigung entsprechend § 25 des Gesetzes über die allgemeine Wehrpflicht Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1962 (GBl. I S. 2) als Wehrersatzdienst anerkannt wird. Die Angehörigen der Zivilverteidigung besitzen die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger nach der Verfassung der DDR; sie üben diese Rechte und Pflichten in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Landesverteidigung und der ständigen Gewährleistung einer hohen Einsatzbereitschaft aus. Die Anordnung regelt im einzelnen die Pflichten und Rechte der Angehörigen der Zivilverteidigung, die Einberufung und Entlassung aus dem Dienst in der Zivilverteidigung, die Arten des Dienstverhältnisses, die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Beförderung sowie Herabsetzung im Dienstgrad und in der Dienststellung und die Aberkennung des Dienstgrades. Sie enthält ferner Bestimmungen über die Auswahl und die Heranbildung von Unteroffizieren auf Zeit, Berufsunteroffizieren und Berufsoffizieren in der Zivüverteidigung. In Übereinstimmung mit den in den letzten Jahren erlassenen Statuten der Ministerien7 regelt das Statut des Ministeriums für Kultur Beschluß des Ministerrates vom 20. Oktober 1977 (GBl. I S. 360) Rechtsstellung, Aufgaben und Arbeitsweise dieses für die staatliche Leitung und Planung der Kultur und Kunst zuständigen Organs des Ministerrates. Das Ministerium hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Entwicklung und Nutzung aller kulturellen Einrichtungen im Interesse eines den steigenden Bedürfnissen der Werktätigen entsprechenden sozialistischen Kulturlebens zu sichern. Dazu hat es eng mit anderen zentralen Staatsorganen, dem FDGB, der Nationalen Front der DDR, der FDJ sowie den Verbänden der Künstler und dem Kulturbund der DDR zusammenzuarbeiten. Der Minister für Kultur hat in seinem Verantwortungsbereich die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu gewährleisten, wobei die einheitliche Anwendung des Arbeitsrechts besonders hervorgehoben wird. Die Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und der Prinzipien von Ordnung und Sicherheit sind Bestandteil der regelmäßigen Kontroll- und Inspektionstätigkeit auf dem Gebiet der Kultur und Kirnst, die der Minister zu sichern hat. Im Gesetzblatt Teil II sind u. a. die Bekanntmachung über die Ratifikation und das Inkrafttreten des Vertrages vom 8. September 1976 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit an der gemeinsamen Staatsgrenze und die gegenseitige Hilfe in Grenzangelegenheiten vom 30. September 1977 (GBl. II S. 341) sowie der Text dieses Vertrages veröffentlicht. Der Vertrag behandelt die Ernennung von Grenzbevollmächtigten und ihre Zuständigkeiten, Fragen der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze sowie Fragen des erlaubten Grenzübertritts, insbesondere bei Elementarkatastrophen, Havarien oder anderen Notsituationen. Mit der Bekanntmachung über die Ratifikation von Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. August 1977 (GBl. II S. 350) wird der Text des Übereinkommens 47 über die Verkürzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden wöchentlich vom 4. Juni 1935 und des Übereinkommens 140 über den bezahlten Bildungsurlaub vom 5. Juni 1974 veröffentlicht. Ausgearbeitet von Dr. SIGHART LÖRLER, Dr. NORBERT KÖNIG, KURT L1PPOLD und HEINZ MARTIN 1 1 ND vom 22. Dezember 1977, S. 3 f. 2 Vgl. hierzu G. Gömer/H. Wünsche, „Neues Seevölkerrecht muß zur internationalen Entspannung beitragen“, ln diesem Heft, 3 Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1976 S. 641. 4 Vgl. hierzu H. Püschel, „Die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten“, NJ 1977 S. 588 f. 5 Vgl. hierzu auch M. Rudloff, „Gesundheits- und Arbeitssiehutz“, in diesem Heft. 6 Vgl. hierzu die GesetzgebungsübersiCht ln NJ 1977 S. 444. 7 Vgl. z. B. die Gesetzgebungsübersichten in NJ 1975 S. 303 f., 451, 633 und NJ 1976 S. 73, 264, 456.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht länger geduldet werden, daß Leiter die Ergebnisse der Arbeit mit insgesamt vordergründig an quantitativen Kennziffern messen. Obwohl es in den letzten beiden Jahren besser gelang, die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die sind schöpferisch, entsprechend der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen. Darüber hinaus notwendige gesonderte Einschätzungen der Wirksamkeit der haben auf der Grundlage entsprechender Planfestlegungen zu erfolgen.

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