Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 7 (NJ DDR 1978, S. 7); Neue Justiz 1/78 7 diskussionen führen tagtäglich vor Augen, daß erlebbare sozialistische Demokratie auch und gerade im Arbeitsprozeß neue Impulse für die Mitgestaltung, für die Weiterbildung in ihrer Einheit von fachlichem und politischem Wissen, für eine bewußte Wahrnehmung aller anderen Rechte auslöst. Nicht von ungefähr wird das Recht auf Arbeit in Art. 24 Abs. 3 der Verfassung der DDR u. a. durch ständige Bildung und Weiterbildung der Bürger gewährleistet. Und nicht zufällig ist das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung in Art. 21 der Verfassung ausdrücklich auch für das wirtschaftliche Leben konzipiert worden. Dieser Regelung liegt eine Gesellschaftskonzeption zugrunde, die sich dazu bekennt, daß reale Freiheit und Menschenwürde ausschließlich auf dem Boden wirtschaftlicher und sozialer Befreiung existieren können. Als logische Konsequenz steht die bewußte und aktive Wahrnehmung der politischen Rechte durch die Werktätigen in engem Zusammenhang mit der Realisierung sozialökonomischer Rechte, also mit der zunehmenden Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse. Im sozialistischen Staat schreiben die Bürger ihr Recht selbst, erfüllen es durch verantwortungsbewußtes, aktives Handeln mit Leben und schaffen dadurch Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Rechts. Die sozialistische Demokratie verlagert den Schwerpunkt von der formalen Anerkennung der Rechte und Freiheiten auf ihre faktische Verwirklichung. Dies ist ein historischer Prozeß, in dem sich die in den sozialistischen Rechten und Pflichten verankerten Maximen der Arbeiter- klasse zum selbstverständlichen Sinn und Lebensinhalt eines jeden Bürgers ausprägen werden. 1 VgL dazu u. a. M. Cranston, What are Human Rights?, London 1973, S. 21; A. KhoL Der Menschenrechtskatalog, Wien 1968, S. 9; E. Kroker/T. Veiter, ReChtspositivisimus, Menschenrechte und Souveränitätslehre in verschiedenen Rechtskreisen, Wien 1976, S. 46 ff. 2 Vgl. dazu E. Weber, „Die antikommunistische Entstehung der Wirklichkeit in der DDR“, Marxistische Blätter (Frankfurt a. M.) 1976, Heft6, S. 38 ff. (insbes. S. 41). 3 Vgl. u. a. K. Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland, 4. AufL, Karlsruhe 1970, S. 116, 120 f.; dazu R. Jaroseh, „Zur Methode des verdeckten Grundrechtsabbaus in der BRD“, Staat und Recht 1976, Heft 1, S. 74 ff. 4 Aus dem Bericht des Parteivorstandes der DKP auf dem Bonner Parteitag (März 1876), ND vom 20./21. März 1976, S. 4. 5 Ebenda. 6 Vgl. K. Marx, „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 13, Berlin 1961, S. 8. 7 Vgl. K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1953, S. 392. 8 Vgl. analog dazu die Aussagen Lenins zum Klassencharakter der Demokratie, W. L Lenin, Werke, Bd. 28, S. 255 f. 9 Vgl. K. Marx, „Zur Judenfrage“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1958, S. 365. 10 W. I. Lenin, „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“, iiT: Werke, Bd. 22, Berlin 1960, S. 209 f. 11 W. I. Lenin, „Der Imperialismus und die Spaltung des Sozialismus“, in: Werke, Bd. 23, Berlin 1960, S. 103. 12 Vgl. D. Barth, „Recht auf Arbeit“, Beiträge zur Gesellschaftsund Bildungspolitik (Köln) 1976, Nr. 8, S. 32. 13 K. Marx, „Das Kapital. Erster Band“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962, S. 309. 14 K. Marx, a. a. O., S. 189 f. 15 W. I. Lenin, „Sitzung des Gesamtrussischen Zentralexekutiv-komitees, 4. (17.) November 1917“, in: Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 283. 16 VgL z. B. G. Zehm, „Menschenrechte was ist das eigentlich?“. Die Welt vom 16. April 1977. 17 Programm der SED, Berlin 1976, S. 41. 18 Vgl. hierzu „Das neue AGB - ein Gesetz der sozialen Sicherheit und Menschenwürde (Materialien von der Tagung der Volkskammer am 16. Juni 1977)“, NJ 1977 S. 382 ff. Zur Differenzierung strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Schuld bei Rückfalltätern Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Dozent Dr. sc. DIETMAR SEIDEL, Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Die differenzierte Behandlung von Rückfalltätern bzw. erneut straffällig werdenden Tätern ist eine strafpolitisch bedeutsame und sozialistischer Gerechtigkeit entsprechende Aufgabenstellung. Gerade die Rückfallkriminalität mit ihren vielfältigen Erscheinungsformen, ihrer unterschiedlichen Schwere und Ausprägung, dem nicht selten ungünstigen Zusammentreffen von labiler Persönlichkeit und den diese Labilität ungünstig beeinflussenden Faktoren der unmittelbaren sozialen Umwelt erfordert, daß die entscheidenden Einflußfaktoren aufgedeckt, bei der Prüfung und Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit berücksichtigt und geeignete Maßnahmen zur Erziehung dieser Täter angewandt werden. Auch für die Bekämpfung der Rückfallkriminalität gilt, was für die Kriminalitätsbekämpfung in der sozialistischen Gesellschaft generell zutrifft: Die Strafe ist eines der Mittel zur Verhütung von Straftaten, und zwar ein wichtiges, das bei der Kriminalitätsbekämpfung indessen nur eine Hilfsrolle spielt. Die Kriminalitätsbekämpfung und darin eingeschlossen die Bekämpfung der Rückfallkriminalität ordnet sich ein in die komplexe Lösung der ökonomischen, erzieherischen und rechtlichen Aufgaben überhaupt.1 Diesem Ziel dient vor allem auch das Gesetz über die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben Wiedereingliederungsgesetz vom 7. April 1977 (GBl. I S. 93).2 Aus dem Gesamtkomplex der Bekämpfung der Rückfallkriminalität sollen hier Probleme der Schuld und Verantwortlichkeit der Rückfalltäter und die richtige Differenzierung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit behandelt werden. Zum Begriff des Rückfalls In § 61 Abs. 2 StGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei der Strafzumessung insbesondere zu prüfen ist, inwieweit der Täter aus bereits erfolgten Bestrafungen richtige Lehren gezogen hat. Dabei ist gerade im Hinblick auf Differenzierung und Individualisierung der Strafen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von der Tatsache auszugehen, daß die Rückfall-kriminalität und auch die Rückfalltäter außerordentlich differenziert und unterschiedlich sind, daß jeder Schematismus fehlerhaft und schädlich ist. Bereits das äußere Bild zeigt, daß nach Art und Zahl der Vortaten und Vorstrafen sowie nach den Rückfall-intervallen oder nach der Einschlägigkeit große Unterschiede bestehen. Während der Begriff des Rückfalls im Sinne des StGB ausdrücklich nur auf die besonderen (strafverschärfenden) gesetzlichen Regelungen des Allgemeinen Teils (§§ 43, 44 StGB) und des Besonderen Teils (z. B. §§ 121 Abs. 2, 162, 181 StGB) bezogen ist, wollen wir im folgenden in Anlehnung an die Strafzumessungsregelung des § 61 Abs. 2 StGB als Rückfall im weitesten Sinne jede erneute, zur Verurteilung anstehende Straffälligkeit nach noch nicht getilgter gerichtlicher Bestrafung bezeichnen und erörtern.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 7 (NJ DDR 1978, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 7 (NJ DDR 1978, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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