Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 69 (NJ DDR 1978, S. 69); Neue Justiz 2/78 69 Festigung von Ordnung und Sicherheit im Gemeindeverband Thale Dt. HEINZ HORNBURG, Vorsitzender des Gemeindeverbandsrates Der Gemeindeverband Thale besteht seit dem 1. Juli 1973. Er ist einer der größten Gemeindeverbände im Bezirk Halle. In den sechs Orten des Gemeindeverbandes wohnen 26 000 Einwohner, darunter in der Stadt Thale allein rund 17 000. Die Struktur des Gemeindeverbandes wird vor allem durch den VEB Eisen- und Hüttenwerke mit über 7 000 Werktätigen, die sozialistische Landwirtschaft mit 22 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Kreises Quedlinburg und durch das Erholungswesen bestimmt. Die Konzentration der Produktivkräfte aus der Industrie und Landwirtschaft sowie die wachsende Besucherzahl von Touristen und Urlaubern verlangt sowohl vom Rat der Stadt Thale als auch vom Gemeindeverbandsrat eine zielstrebige und dynamische Leitungstätigkeit. Diese Leitungstätigkeit erfordert auch ein koordiniertes Vorgehen zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Der Gemeindeverband muß bei seiner Arbeit, die durch zunehmende Verflechtungen und Aktivitäten auf den verschiedensten Gebieten des gesellschaftlichen Lebens und der Volkswirtschaft gekennzeichnet ist, die politische, juristische, ökonomische und kulturelle Selbständigkeit der örtlichen Staatsorgane in den Städten und Gemeinden beachten. Das einheitliche Vorgehen bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik ist nicht nur für die Konzentration der Fonds und Kapazitäten, sondern auch im ideologisch-erzieherischen Bereich notwendig. Die Volksvertretungen nehmen daibei ihre Verantwortung für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Territorium wahr. Auch die örtlichen Staatsorgane gestalten ihre Arbeit auf diesem Gebiet gemäß § 68 GöV und bemühen sich um die komplexe territoriale Leitung. Der Gemeindeverbandsrat entwickelt dabei unter Wahrung der Selbständigkeit und Verantwortung der Gemeindevertretungen ein enges gesellschaftliches Zusammenwirken zwischen den Volksvertretungen. Auf diese Weise haben wir erreicht, daß der Rat des Bezirks alle Orte des Gemeindeverbandes als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ anerkannt hat. Der Gemeindeverbandsrat, der monatlich einmal tagt, beschäftigt sich in der Regel einmal im Quartal mit der sozialistischen Rechtspropaganda und -erziehung sowie mit dem Stand von Ordnung und Sicherheit. Dabei werden die regelmäßigen Straßen- und Wohnbezirksbegehungen ausgewertet und der Stand der Rechtspropaganda sowie der Sicherheit und Ordnung in den einzelnen Orten und Betrieben differenziert, eingeschätzt. Im Gemeindeverband wird einmal im Jahr eine Sicherheitskonferenz durchgeführt, die von allen Volksvertretungen und ihren Räten sowie von den Ständigen Kommissionen Ordnung und Sicherheit vorbereitet wird. Auf diesen Sicherheitskonferenzen werden vor allem die Erfahrungen der einzelnen Volksvertretungen und ihrer Organe sowie der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane vermittelt. Zum Teilnehmerkreis gehören Mitglieder der Schiedskommissionen, der Jugendhilfekommissionen und der Erziehungsberatungsgruppen sowie Schöffen, Abgeordnete, Vertreter der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front und VP-Helfer. Diese Sicherheitskonferenzen führen wir nun schon seit über fünf Jahren durch. Sie haben sich bewährt und unsere Arbeit auf dem Gebiet von Sicherheit und Ordnung wirksamer gemacht In der Stadt Thale werden außerdem differenzierte Sicherheitskonferenzen in den Stadtteilen durchgeführt, um hier die konkrete Situation einzuschätzen. Die kommunalpolitische Öffentlichkeitsarbeit trägt dazu bei, mit Hilfe des sozialistischen Rechts erzieherischen Einfluß auf das Bewußtsein der Bürger auszuüben. Dabei kommt es auf eine kontinuierliche und beständige Wahrnehmung der komplexen staatlichen Leitung an, denn eine ressortmäßige und damit einseitige Behandlung von Aufgaben wirkt sich immer negativ aus. Rechtserziehung ist für uns in erster Linie ein politisches Anliegen. In der Stadt Thale und in den anderen Orten des Gemeindeverbandes bestehen Programme zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, die in den vergangenen Jahren immer wieder vervollkommnet wurden. Sie spielen bei Einschätzungen und Analysen audi jetzt noch eine große Rolle. Wir möchten uns deshalb nach wie vor für solche langfristigen Programme aussprechen, die natürlich immer aktualisiert werden müssen. Im Gemeindeverband Thale besteht neben Arbeitsgruppen, die sich mit der Planung, dem Haushalt und der Werterhaltung beschäftigen, auch eine Arbeitsgruppe Ordnung und Sicherheit. Diese wird vom Stadtrat für Inneres beim Rat der Stadt Thale geleitet. Ihr gehören die Ratsmitglieder für Inneres aus den Gemeinden des Gemeindeverbandes an. Diese Arbeitsgruppe ist ein Hilfsorgan des Gemeindeverbandsrates. Sie arbeitet eng mit den Ständigen Kommissionen für Ordnung und Sicherheit der sechs Orte zusammen. Die Arbeitsgruppe hat sich insbesondere bei der Ausarbeitung einer neuen Ortssatzung zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene bewährt. Über ein Jahr lang hat der Gemeindeverbandsrat unter aktiver Mitwirkung der Arbeitsgruppe und in Abstimmung mit anderen staatlichen Organen (wie z. B. dem Volkspolizeikreisamt und den Fachabteilungen des Rates des Kreises) den Entwurf der Ortssatzung ausgearbeitet, der nunmehr allen Volksvertretungen der Gemeinden zur Verabschiedung vorliegt. Die Ortssatzung ist nur in den Grundsätzen für alle Gemeinden einheitlich und verbindlich. In Wahrnehmung ihrer politischen, rechtlichen, ökonomischen und kulturellen Selbständigkeit haben die Gemeindevertretungen das Recht, die Ortssatzung entsprechend den territorialen Bedingungen und Besonderheiten zu ergänzen bzw. zu konkretisieren. Diese Art des Zustandekommens einer Ortssatzung hat sich aus der zielgerichteten Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der Ordnung und Sicherheit ergeben. In einigen Orten des Gemeindeverbandes gab es bis dahin noch Satzungen, die mit den gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. dem Landeskulturgesetz und den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen, nicht mehr übereinstimmen. Bei der Ausarbeitung der neuen Ortssatzung werden die Erfahrungen der Gemeinden ausgewertet und die Leitungsmethoden der Volksvertretungen weiter qualifiziert. Bewährt hat sich auch die gute Zusammenarbeit mit einer Reihe von Ausschüssen der Nationalen Front und mit anderen gesellschaftlichen Organisationen wie z. B. dem DFD und dem FDGB. Die Arbeit an der neuen Ortssatzung hat dazu beigetragen, die sozialistische Demokratie in den Städten und Gemeinden weiterzuentwickeln und noch mehr Bürger an die Tätigkeit in den ständigen Kommissionen der Volksvertretungen heranzuführen. Mit der Ausarbeitung der Satzung wurden zugleich auch die Grundsätze des sozialistischen Rechts erläutert und weitere Initiativen zur Durchsetzung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit entwickelt. Auch das Zusammenwirken mit den Justiz- und Sicherheitsorganen wurde vertieft. Hier hat sich bewährt, daß der Kreisstaatsanwalt und der Direktor des Kreisgerichts im Gemeindeverband im Rahmen der Weiterbildung zu den Abgeordneten über die Verwirklichung des;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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