Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 68 (NJ DDR 1978, S. 68); 68 Neue Justiz 2/78 GöV). Sie orientieren inhaltlich auf Hauptkettenglieder zur Festigung der Gesetzlichkeit im Territorium entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen und dienen der Entfaltung örtlicher Initiativen. Zugleich verstärken sie die Komplexität der verbindlichen und empfehlenden Orientierungen für die unterstellten und nicht unterstellten Betriebe und Einrichtungen sowie die nachgeordneten Organe. Ein weiteres Merkmal der neuen Beschlüsse besteht also darin, daß sie die Leitungstätigkeit und die gesellschaftliche Aktivität auf solche Aufgaben zur Festigung der Gesetzlichkeit orientieren, die unter den örtlichen Bedingungen eine konsequentere und wirksamere Verwirklichung der Rechtsvorschriften der Republik erfordern und gewährleisten. Die Beschlüsse folgen der konkreten Orientierung aus § 48 Abs. 1 GöV. Die örtlich unterschiedlichen Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt der Arbeit, denn es geht darum, die Kräfte zu konzentrieren und sie nicht zu zersplittern. Je gründlicher die Analyse der örtlichen Bedingungen und Erfordernisse ist, desto besser entsprechen ihnen die Beschlüsse. So dienen sie der Durchführung der Gesetze und beugen wirksam Verletzungen der Gesetzlichkeit vor. Damit werden bedeutende gesellschaftliche Potenzen wirksam. Ausgehend von der Rolle der örtlichen Volksvertretungen bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit7 werden weitere Fragen des notwendigen Inhalts der Beschlüsse und der sich aus ihnen ergebenden konkreten Verantwortungen zu klären sein. Für die Arbeit mit dem Beschluß ist es wichtig, „daß im Zuge der schrittweisen Lösung der Aufgaben im Beschluß weiter geklärt wird, worin die konkrete Verantwortung der verschiedenen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe besteht, die im Kampf für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit Zusammenwirken müssen“.8 Die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Territorium ist sowohl prinzipiell (vgl. § 2 Abs. 6 GöV) als auch differenziert entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus, der Sicherung der einheitlichen komplexen Entwicklung des Territoriums und der Verbindung von Territorial- und Zweigleitung geregelt. Deshalb ist bei der Beantwortung noch offener Fragen u. E. von folgenden Grundsätzen auszugehen: 1. Als gewählte Machtorgane tragen die örtlichen Volksvertretungen eine hohe Verantwortung für die breite Entfaltung der sozialistischen Demokratie bei der strikten Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Territorium. Ihre Aufgabe ist es vor allem, die gesellschaftlichen Aktivitäten im Territorium für die Einhaltung und Verwirklichung der Rechtsvorschriften zu mobilisieren. Dazu haben sie auf der Grundlage eingehender Analysen die Schwerpunkte für die Entwicklung und Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin in ihrer Komplexität zu erarbeiten und verbindlich festzulegen. Sie nehmen damit auch ihre Verantwortung für die territoriale Koordinierung auf diesem Gebiet wahr und haben hinsichtlich der Einhaltung der Gesetzlichkeit auch umfassende Kontrollbefugnisse. 2. Die wirtschaftsleitenden Organe sowie die nicht unterstellten Betriebe und Einrichtungen tragen selbst die volle Verantwortung für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin in ihrem Bereich. Ihre Verantwortung ist ausdrücklich in Rechtsvorschriften geregelt.9 Die Regelung der Verantwortung entspricht vor allem den Erfordernissen der vollen Entfaltung des Zweig- und Territorialprinzips und gewährleistet, daß die mit den zweigspezifischen Produktionsbedingungen verbundenen Fragen der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit von den Organen der Zweigleitung eigenverantwortlich wahrgenommen, geleitet und gelöst werden. Die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen ersetzt somit in keiner Weise die Verantwortung der Zweigleitung auf diesem Gebiet. 3. Die örtlichen Organe sind berechtigt und verpflichtet, gegenüber den nicht unterstellten Betrieben und Einrichtungen spezielle Maßnahmen zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit zu treffen, soweit dies ausdrücklich in Rechtsvorschriften vorgesehen ist (Planabrechnung, Bilanzentscheidung, Arbeitskräfte, Umweltschutz, Hygiene usw.). Notwendige Zusammenarbeit der örtlichen Organe mit den Justiz- und Sicherheitsorganen Die weitere Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages erfordert, die Einheit der sozialistischen Staatsmacht in der Praxis vor allem dadurch zu festigen, daß die Zusammenarbeit von örtlichen Volksvertretungen, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Sicherheitsorganen im Rahmen der gesetzlichen Kompetenzen qualifizierter und wirksamer gestaltet wird. Notwendig ist es vor allem, eine aktive, qualifizierte und gezielte Informationstätigkeit im Sinne des § 48 Abs. 4 GöV zu entwickeln und die Informationen der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und der Sicherheitsorgane stärker für die Entscheidungsprozesse der örtlichen Organe zu verwerten. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte sollten ihr Recht, Auskünfte und Informationen zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu fordern, planmäßiger und vor allem zur Vorbereitung bestimmter Tagungen und Beschlüsse gezielter ausüben. Auch die Auswertung von Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte für die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen bietet sich sowohl nach ihrem sachlichen Inhalt als auch unter dem Aspekt der Einheit von Demokratie und Gesetzlichkeit als ein weiteres Element der Qualifizierung der Zusammenarbeit an. Schließlich sollte die Berichterstattung der von der Volksvertretung gewählten Richter entsprechend ihrer Spezifik ebenfalls mehr für den Entscheidungsprozeß genutzt werden. Das betrifft insbesondere die Auswertung der gesetzlich geforderten Aussagen zur Wirksamkeit der Rechtsprechung. Untersuchungen zeigen, daß der Wert von Informationen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte für die örtlichen Volksvertretungen dort gestiegen ist, wo diese nicht nur vorrangig Fragen der Kriminalität betrafen, sondern auch andere Rechtsgebiete und Erfahrungen (z. B. aus dem Arbeitsrecht und aus der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht). Es bewähren sich auch Informationen komplexen Charakters, z. B. über den rechtlichen Schutz des sozialistischen Eigentums oder zur Verletzung der Gesetzlichkeit in bestimmten Bereichen. Die Zusammenarbeit entwickelt sich also sichtbar in einer Richtung, in der dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Prozesse und des in sie eingeschlossenen Kampfes gegen Rechtsverletzungen besser Rechnung getragen wird. * IX. 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 113. 2 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 33, Berlin 1963, S. 349 fl. 3 W. I. Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 251. 4 W. I. Lenin, Werke, Bd. 33, a. a. O., S. 350. 5 Vgl. K. Sorgenicht, Staat, Recht und Demokratie nach dem IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 140 ff. 6 Vgl. S. Heger/H. Wostry, „Mit Zeitzer Maß!“, NJ 1977 S. 622 ff.; vgl. auch E. Bergmann und S. Heger, „Weitere Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kreis Zeitz“, NJ 1977 S. 438 ff., und K.-H. Ewert, „Langfristige Maßnahmen des Kreistags Hagenow zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit“, NJ 1977 S. 539 ff. 7 Vgl. Lehrbuch des Staatsrechts der DDR, Berlin 1977, S. 399 f., 424 fl. 8 S. Heger in NJ 1977 S. 441. 9 Vgl. i 7 VEB-VO vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129) i. d. F. der ÄndVO vom 27. August 1973 (GBl. I S. 405); Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBL I S. 313) sowie Art. 3, § 32 StGB, Wiedereingliederungsgesetz und VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung krimineU gefährdeter Bürger vom 19. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 130).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 68 (NJ DDR 1978, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 68 (NJ DDR 1978, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane zu desorientieren und durch Vortäuschen von Straftaten zu beschäftigen sowie staatliche Organe, Betriebe und fortschrittliche Bürger zu verleumden und einzuschüchtern.

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