Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 58

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 58 (NJ DDR 1978, S. 58); 58 Neue Justiz 2/78 Sekretäre der Kreisgerichte festigen das Vertrauensverhältnis der Bürger zur sozialistischen Justiz ERNST-GÜNTER SEVERIN, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz GERDA MÖRTL, wiss. Mitarbeiterin im Ministerium der Justiz Die Sekretäre der Kreisgerichte haben für die Rechtsverwirklichung eine hohe Verantwortung. Gemäß § 27 GVG nehmen sie die ihnen durch Gesetz und andere Rechtsvorschriften zugewiesenen gerichtlichen Aufgaben wahr. Damit ist ihnen aufgetragen, auf ihrem Tätigkeitsgebiet mit ihren spezifischen Mitteln beizutragen zum Schutz unserer Staats- und Gesellschaftsordnung, zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Gewährleistung der Rechtssicherheit, zum Schutz des sozialistischen Eigentums und zur Wahrung der gesetzlich geschützten Rechte und Interessen der Bürger. Ihre dabei zu leistende Tätigkeit wird wesentlich durch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen und durch die Ordnung über die Arbeitsweise der Bezirks- und Kreisgerichte bestimmt. Die insbesondere auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts neu erlassenen Rechtsvorschriften übertragen den Sekretären Entscheidungsbefugnisse, die über den Rahmen ihrer früheren Tätigkeit hinausgehen. Sie stellen deshalb auch hohe Anforderungen an ihre politische und fachliche Befähigung und ständige Qualifizierung.1 So ist ihnen z. B. eigenverantwortlich die Durchführung von Todeserklä-rungs- (§§ 136 ff. ZPO) und Aufgebotsverfahren (§§ 144 ff. ZPO) übertragen worden. Mit diesen Verfahren helfen die Sekretäre, Rechtsverhältnisse der Bürger zu klären und gesetzlich geschützte Rechte und Interessen der Bürger durchzusetzen. Zu den Aufgaben, die es den Sekretären ermöglichen, in kürzester Frist Rechtskonflikte zu lösen und Rechte von Bürgern durchsetzen zu helfen, gehört der Erlaß gerichtlicher Zahlungsaufforderungen auf Antrag eines Gläubigers bei fälligen Geldzahlungen, wenn ein Schuldner trotz Aufforderung weder zahlt noch Einwendungen gegen den Anspruch erhebt (§ 14 ZPO). Verantwortungsbewußte Arbeit in den Rechtsantragstellen Eine große Verantwortung obliegt den Sekretären gegenüber rechtsuchenden Bürgern, die sich vertrauensvoll an das Gericht wenden, um Rat und Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten zu finden. Hier bestimmt maßgeblich das Auftreten der Sekretäre, ihr Können und Wissen, ihre sachliche Behandlung und Erörterung der Anliegen der Bürger und ihr Einfühlungsvermögen den Eindruck, den die Bürger von einem sozialistischen Gericht erhalten. Der Sekretär in der Rechtsantragstelle ist abgesehen von der richterlichen Rechtsberatung der Bürger der Mitarbeiter des Gerichts, mit dem der rechtsuchende Bürger zuerst zusammentrifft. Bereits hier im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens leisten die Sekretäre rechtserzieherische Arbeit und helfen damit, eines der wichtigsten Anliegen der neuen Zivilgesetze durchzusetzen, sozialistische Verhaltensweisen und Beziehungen im Zusammenleben der Bürger zu fördern und auf die außergerichtliche Lösung von Konflikten Einfluß zu nehmen. Das Anliegen der rechtsuchenden Bürger und die gesellschaftliche Bedeutung des vorgebrachten Sachverhalts richtig zu erfassen2 und sachkundig einzuschätzen ist eine entscheidende Voraussetzung für die Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Beilegung eines aufgetretenen Konflikts. Beispielhafte Initiativen haben die Sekretäre der Kreisgerichte Zwickau-Stadt und Plauen-Stadt zur Lösung von Rechtskonflikten zwischen Bürgern im Vorfeld gerichtlicher Verfahren entwickelt. Mit den Bürgern, die die Rechtsantragstelle aufsuchen, weil sie vom Gericht Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte erwarten, erörtert der Sekretär gründlich den ihm vorgetragenen Sachverhalt und erläutert die Rechtslage. Nicht selten kommt es vor, daß Bürger, die die Durchsetzung eines vermeintlichen Rechts anstreben, in der Aussprache erkennen, daß ihnen die beanspruchten Rechte nicht zustehen, und deshalb von einer Klageerhebung absehen. Manchmal äußern Rechtsuchende auch den Wunsch, daß der Sekretär einem anderen Bürger seine Rechtspflichten erläutert, um ihn außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zur freiwilligen Einhaltung des Rechts zu veranlassen und so einer gerichtlichen Klage vorzubeugen. Solchen Wünschen entsprechen die Sekretäre in denjenigen Fällen, in denen sich nach dem vorgetragenen Sachverhalt eine klare Rechtslage ergibt. Sie bitten den anderen Bürger zu einer gemeinsamen Aussprache. In dieser Aussprache erläutern sie die gegenseitigen Rechte und Pflichten und weisen auf die Konsequenzen der Nichterfüllung von Rechtspflichten hin. Im Ergebnis wird vielfach erreicht, daß beide Seiten ihre Rechte und Pflichten erkennen und sich bereitfinden, sie freiwillig zu erfüllen, so daß es keiner gerichtlichen Klage bedarf. In einigen solcher Fälle machen die Bürger auch auf Hinweis des Sekretärs von der im allgemeinen noch zu wenig angewandten Möglichkeit des §47 ZPO Gebrauch, daß der Richter außerhalb eines anhängigen Verfahrens eine Einigung durch Protokollierung bestätigt. Beim Kreisgericht Zwickau-Stadt sind die zu einer Aussprache gebetenen Bürger bisher ausnahmslos erschienen. In mehr als der Hälfte derjenigen Fälle, in denen Bürger gebeten hatten, solche Aussprachen zu vermitteln, waren nach der Aussprache beide Seiten bereit, freiwillig die ihnen erläuterten Rechte und Pflichten einzuhalten. In den geeigneten Fällen so zu verfahren entspricht dem rechtspolitischen Anliegen der Zivilgesetze. Sind Klagen und Anträge aufzunehmen, dann beeinflussen die Sekretäre bereits in dieser frühen Phase der Inanspruchnahme des Gerichts durch die Qualität der abzufassenden Klageschriften und anderen Rechtsanträge den Gang und die Wirksamkeit des gesamten gerichtlichen Verfahrens. Die klare Formulierung eindeutiger Rechtsanträge und ihre exakte Begründung durch eine objektive und verständliche Darstellung des vom Bürger vorgetragenen Sachverhalts sowie durch konkrete und sachdienliche Beweisangebote schaffen günstige Voraussetzungen für eine gut vorbereitete und überzeugend geführte Verhandlung und erleichtern dem Gericht die Entscheidung. Eine solche qualifizierte Arbeit der Sekretäre sichert, daß die Mehrzahl der Verfahren zügig und möglichst in einem Termin abgeschlossen werden kann, und wird dem Anliegen der Bürger gerecht, die alsbaldige und umfassende Lösung des gesamten Konflikts zu erreichen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 58 (NJ DDR 1978, S. 58) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 58 (NJ DDR 1978, S. 58)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten unter Berücksichtigung ihres konkreten Informationsgehaltes der vernehmungstaktischen Gesamtsituation und derpsychischen Verfassung des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Beweismittolvorlage zu analysieren.

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