Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 54 (NJ DDR 1978, S. 54); 54 Neue Justiz 2/78 teten sozialpolitischen Maßnahmen sind einerseits Voraussetzungen und Bedingungen für eine wirksame Arbeit der Jugendhilfeorgane, andererseits erwachsen daraus höhere Ansprüche an unsere Tätigkeit, gilt es, Jugendihilfe auf sozialistische Art zu leisten, entsprechend den Anforderungen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Wir können heute von gesicherten Positionen ausgehen bei der Verwirklichung der Aufgabenstellung des VIII. und IX. Parteitages, den Beitrag der Jugendhilfeorgane bei der kommunistischen Erziehung der Jugend zu erhöhen. Politischer Auftrag und Zielstellung der Jugendhilfe Der politische Auftrag für die Jugendhilfe ergibt sich aus der schulpolitischen Zielstellung, günstige Bedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder und Jugendlichen zu schaffen, keinen zurückzulassen und besondere Hilfe und Unterstützung den jungen Menschen zu gewähren, die ihrer bedürfen. Das ist der wesentliche Inhalt unserer Arbeit, das bestimmt ihren zutiefst humanistischen Charakter, daraus erwächst zugleich der Maßstab und das Kontrollkriterium für das, was wir tun. Zur Erfüllung dieses Auftrags richtet sich die Aufmerksamkeit der Jugendhilfeorgane in erster Linie auf die Erziehungsbedingungen in der Familie. Ausgehend von der wachsenden Bedeutung der Familienerziehung und den uns durch das Familiengesetz übertragenen Vollmachten werden wir zur Unterstützung der Familienerziehung wirksam, und zwar in den Fällen, in denen die Entwicklung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gefährdet sind oder sie ihre Eltern verloren haben. Jugendhilfe ist also in diesem Sinne auch Familienhilfe, und zwar insofern und insoweit, als sie zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen erforderlich ist. Unterstützung der Familienerziehung ist zu verstehen als Hilfe für die Eltern bei der Erziehung der Kinder in ihrer Familie oder gegebenenfalls Gewährleistung der Erziehung der Kinder in einer anderen Familie. Heimerziehung dient entweder der Wiederherstellung günstiger Erziehungsbedingungen in der Familie, oder sie tritt bis zur Volljährigkeit an die Stelle der Familie. Das ist Jugendhilfe aus der Sicht ihres politischen Auftrags und ihrer Zielstellung: Sie dient der kommunistischen Erziehung der Jugend, indem sie die erzieherische Wirksamkeit der Familie für die Kinder und Jugendlichen unterstützt bzw. sichert, deren Persönlichkeitsentwicklung gefährdet ist oder die außerhalb ihrer eigenen Familie aufwachsen. Zur Funktion der Jugendhilfeorgane im Erziehungsprozeß Wir gehen davon aus, daß die Erziehung und Umerziehung der Kinder und Jugendlichen in den Kollektiven erfolgt und von den Gemeinschaften getragen wird, in denen sie leben, lernen und arbeiten. Das sind die Familie, das politisch organisierte Schülerkollektiv, das Lehrlings- oder Arbeitskollektiv im Betrieb und auch Gemeinschaften, in denen die Kinder und Jugendlichen in organisierter Weise ihre Freizeit verbringen. In diesen Gemeinschaften vollzieht sich der erzieherische Einfluß. Sie tragen die Verantwortung für die Erziehung und Umerziehung der Kinder. Ohne sie und ohne ihre Bereitschaft und Aktivität können günstige Bedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung nicht erwartet werden. Andererseits ist es in den Fällen, mit denen wir als Jugendhilfe täglich zu tun haben, so, daß bei diesem erzieherischen Einfluß durch die Kollektive bestimmte Probleme und Schwierigkeiten auftre-ten. Der Erziehungsprozeß bedarf also der Anleitung und Unterstützung. Daraus ergibt sich für die Jugendhdlfeor-gane, daß sie weder den Kollektiven die Verantwortung für die Erziehung und Umerziehung der Kinder und Jugendlichen abnehmen wollen oder können, noch diese ohne Unterstützung und Hilfe lassen dürfen. Unsere Mitwirkung muß sich konkret darauf beziehen, daß wir stets ausgehend von der Aufgabenstellung des Parteitages, die kommunistische Erziehung der Mädchen und Jungen weiter 'zu vervollkommnen 1. die Bereitschaft der Eltern und der Erziehungskollektive wecken und fördern und dafür sorgen, daß sie sich um die betreffenden Kinder und Jugendlichen kümmern; 2. gemeinsam mit den Eltern und den anderen beteiligten Erwachsenen und auch mit Jugendfunktionären darüber beraten und uns darüber verständigen, wie das Kind erzogen und umerzogen werden soll und wie die Erziehungssituation günstiger gestaltet werden muß; 3. den Prozeß der Erziehung und Umerziehung und der Verbesserung der Erziehungsbedingungen verfolgen und kontrollieren, durch Beratung helfen, Rechenschaft fordern und dadurch die kontinuierliche Erziehung und Betreuung entsprechend der festgelegten Zielstellung sichern. Damit ist die Funktion der Jugendhilfeorgane im Erziehungsprozeß gekennzeichnet. Wir übernehmen nicht die Erziehung und Umerziehung anstelle der Kollektive, wir appellieren andererseits nicht nur an die Verantwortung der anderen und halten uns sozusagen heraus, sondern wir wirken in spezifischer Weise mit. Diese Positionen zur Aufgabenstellung und Wirksamkeit der Jugendhilfeorgane gelten für die Erziehungshilfe, sinngemäß aber auch für das Vormundschaftswesen und den Rechtsschutz. Die ehrenamtliche Mitarbeit weiter fördern Die Hauptrichtung, in der .sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt, ist die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Diese Feststellung des IX. Parteitages zeigt sich eindrucksvoll auch in der Entwicklung auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Heute arbeiten in 3 900 Jugendhilfekommissionen rund 25 000 Mitglieder. Außerdem sind in Gemeinden ohne Jugendhilfekommissionen weitere 4 300 Jugendhelfer tätig. Uber 3 200 ehrenamtliche Mitarbeiter arbeiten in Jugendhilfeausschüssen und Vormundschaftsräten der Räte der Kreise. Weit über 10 000 Vormünder und Pfleger bemühen sich um die Entwicklung elternloser und familiengelöster Kinder und Jugendlicher. Jährlich werden für rund 25 000 Kinder und Jugendliche durch die Organe der Jugendhilfe Maßnahmen auf der Grundlage des § 50 FGB getroffen. Dazu kommen Entscheidungen auf dem Gebiet des Vormundschaftswesens und des Rechtsschutzes. An fast allen diesen Aktivitäten sind die Jugendhilfekommissionen beteiligt, über zwei Drittel der Erziehungshilfeentscheidungen werden ausschließlich von ihnen bearbeitet. Seit etwa einem Jahrzehnt stützen wir uns auf eine „Armee“ von etwa 40 000 bis 50 000 ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese demokratische Mitwirkung der Bürger auf einem solch komplizierten Gebiet wie dem der Jugendhilfe ist für uns zur Selbstverständlichkeit geworden. Sie ist fester Bestandteil unserer Arbeit. Ohne die ehrenamtlichen Mitarbeiter wäre die Lösung der Jugendhilfeaufgaben nicht möglich. Diesen unseren Mitstreitern aus der Bevölkerung gebührt unser Dank. Eine wichtige Aufgabe bei der Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages besteht darin, die ehrenamtliche Mitarbeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe weiter zu entwickeln und zu qualifizieren. Es geht insbesondere darum, die Jugendhilfekommissionen stärker als Organe der Räte und Gemeinden zu verstehen und darauf Einfluß zu nehmen, daß Jugendhilfearbeit zunehmend in die komplexe Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte einbezogen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 54 (NJ DDR 1978, S. 54) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 54 (NJ DDR 1978, S. 54)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verum wortungsbereich und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen.

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