Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 536

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 536 (NJ DDR 1978, S. 536); 536 Neue Justiz 12/78 Eiaer baldigen Lösung bedarf die im Zusammenhang mit der gewachsenen gesellschaftlichen Aktivität herangereifte und für die weitere Entwicklung des Rechtsbewußtseins und der Einsatzbereitschaft der Bürger bedeutsame Frage der gesellschaftlichen (ideellen und materiellen) Anerkennung vorbildlicher initiativen und Aktivitäten bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie der Arbeit mit Rechtsverletzern und Gefährdeten. 4. Im Kampf gegen die Kriminalität kommt der Verhütung gesellschaftswidriger Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen besondere Bedeutung zu. Die individuelle Arbeit mit gefährdeten Minderjährigen erfordert unter Beachtung der psychologischen Besonderheiten Jugendlicher stärkste Aufmerksamkeit. Gleichzeitig wächst die Eigenverantwortung der Jugendverbände für die erzieherische Arbeit mit gestrauchelten oder in ihrer gesellschaftlichen Entwicklung zurückbleibenden Jugendlichen. Der Kongreß vermittelte Erfahrungen, wie die sozialistischen Jugendorganisationen in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Staatsorganen diese Aufgaben zu bewältigen suchen. So werden in der Volksrepublik Polen „schwierige“ Jugendliche in Lager für Arbeit und Erholung aufgenommen, wo auf sie differenziert erzieherisch eingewirkt wird. Sie werden in „normale“ Jugendkollektive eingeordnet, die selbst am Erziehungsprozeß aktiv mitwirken. 5. Innerhalb der Kriminalitätsvorbeugung nimmt die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins einen wichtigen Platz ein. Aus allen Ländern wurde über umfangreiche und vielfältige Aktivitäten auf dem Gebiet der Rechtspropaganda berichtet. Die angewandten Methoden sind naturgemäß so vielfältig wie die nationalen Bedingungen selbst. Nicht überall sind beispielsweise wie in der DDR diese Aufgaben Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit. Großes Interesse fanden die Erfahrungen unseres Landes bei der Nutzung der Massenmedien Funk und Fernsehen für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda und für das gezielte Vorgehen gegen konkrete Ursachen und Bedingungen von Straftaten. 6. Einen spezifischen Faktor der erzieherischen und vorbeugenden Einwirkung auf Rechtsverletzer bilden die Justiz- und Sicherheitsorgane. Die Justiz- und Sicherheitsorgane demonstrieren durch ihre Tätigkeit die Entschlossenheit des sozialistischen Staates, Verletzungen der Rechtsordnung nicht zuzulassen. Für die Wirksamkeit gesellschaftlicher Aktivitäten zur Kriminalitätsvorbeugung ist das eine wesentliche Bedingung. Der Kongreß machte deutlich: Nur in der sozialistischen Gesellschaft kann es eine demokratische Mitwirkung der Bürger am Strafverfahren geben. Ohne diese demokratische Mitwirkung der Werktätigen kann das Strafverfahren seine gesellschaftliche Funktion nicht verwirklichen. Höhere gesellschaftliche Wirksamkeit des Strafverfahrens ist daher nur zu erreichen, wenn die Teilnahme der Werktätigen an der Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen, an gerechter Bemessung, Ausgestaltung und Realisierung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einschließlich der Wiedereingliederung Strafentlassener weiter ausgebaut und qualitativ verstärkt wird. Für die erzieherische Wirksamkeit von Strafen ohne Freiheitsentzug ist die aktive Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte am Strafverfahren eine maßgebliche Bedingung. In diesem Zusammenhang fanden die Erfahrungen der DDR bei der differenzierten Mitwirkung der Arbeitskollektive am Strafverfahren starke Beachtung. Die Übernahme einer Bürgschaft, die Beauftragung von Kollektivvertretern, gesellschaftlichen Anklägern oder gesellschaftlichen Verteidigern erweisen sich als zuverlässige Garanten höherer gesellschaftlicher Wirksamkeit des Strafverfahrens. Sie entsprechen in spezifischer Weise der wachsenden Rolle der Arbeitskollektive in der sozialistischen Gesellschaft. 71. In den sozialistischen Ländern gibt es vielseitige Anstrengungen, um zu Freiheitsentzug verurteilte Bürger nach ihrer Strafentlassung voll in das Leben der sozialistischen Gesellschaft einzugliedern. Die Lösung dieser Aufgabe erschöpft sich nicht darin, den Strafentlassenen so elementare staatsbürgerliche Rechte wie die auf Arbeit oder auf Wohnraum zu sichern. Immer größeres Gewicht erlangt z. B. die stabile Verwurzelung des Strafentlassenen in einem gesunden sozialen Milieu. Grpße Möglichkeiten haben dabei die Arbeitskollektive, die sowohl beratend und helfend als auch er-zieherisch-kontrollierend auf ihre Mitglieder einwirken können. Ihre zielgerichtete Teilnahme an der Wiedereingliederung schon lange vor dem vorgesehenen Entlassungstermin ist daher eine wesentliche Erfolgsbedingung. Die Erfahrung zeigt, daß die Wiedereingliederung als wichtige Vorbeugungsaufgabe eine einfühlsame und psychologische Arbeit mit dem früheren Straftäter erfordert. In der Volksrepublik Ungarn wird bereits fünf Monate vor der Haftentlassung planmäßig mit der Vorbereitung der Wiedereingliederung begonnen. Positive Erfahrungen mit Kuratoren bei der Wiedereingliederung ehemaliger Straftäter gibt es in der Volksrepublik Polen. Kuratoren sind ehrenamtlich tätige Bürger, die durch die Gerichte bestellt werden und den Auftrag haben, die Wiedereingliederung der ihnen zugewiesenen Strafentlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben zu organisieren, zu unterstützen und zu kontrollieren. Die Kuratoren finden vielfach eher Zugang zu den persönlichen Fragen, Sorgen und Einstellungen des Strafentlassenen als Mitarbeiter einer Behörde. Wichtig ist aber neben der aufgabenspezifischen Qualifizierung der Kuratoren (z. B. auf rechtlichem, psychologischem und organisatorischem Gebiet), daß sie nicht durch zu viele „Fälle“ von vornherein in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden. 8. Es wächst die Bedeutung der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit als Form der unmittelbaren Teilnahme der Werktätigen an der Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen. Die differenzierten Erfahrungen der beteiligten Länder mit diesen Einrichtungen fanden großes Interesse. So haben in der Sowjetunion die Kameradschaftsgerichte als Foren der gesellschaftlichen Erziehung von Rechtsverletzern längst ihren festen Platz gefunden. Das gilt auch für die Konflikt- und Schiedskommissionen in der DDR. Der Entwicklung gesellschaftlicher Gerichte wird u. a. auch in der Volksrepublik Polen und in der Sozialistischen Republik Rumänien stärkere Aufmerksamkeit gewidmet, jedoch wirken diese dort noch nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen, und sie sind auch noch kein allgemeiner Bestandteil des Gerichtssystems. Die weitere Erforschung der Bedingungen für eine hohe Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte als Faktor der Kriminalitätsvorbeugung in der sozialistischen Gesellschaft sowie die wissenschaftliche Verallgemeinerung der gesammelten Erfahrungen bleibt eine ständige Aufgabe. Als bedeutsamstes Ergebnis des Kongresses erweist sich erneut die weitgehende prinzipielle Gemeinsamkeit der Bruderländer auch im Herangehen an die Lösung der aktuellen Aufgaben der Kriminalitätsvorbeugung. Das Wissen um diese Gemeinsamkeit bestärkt uns in den eigenen Anstrengungen und macht sie noch zielsicherer. Die Grundwahrheit ist unumstößlich: Allein der real existierende Sozialismus ist fähig, dauerhafte Erfolge im Kampf gegen die Kriminalität zu erringen. Auch das zeugt von seiner historischen Überlegenheit, von der wahrhaft menschlichen Natur der sozialistischen Ordnung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 536 (NJ DDR 1978, S. 536) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 536 (NJ DDR 1978, S. 536)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie Untersuchung vorzunehmen ist, in Wahrnehmung von Bef ragungsbefugnis sen aus dem Gesetz über die. Auf gaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, insbesondere zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feind-lich-neqativer Einstellungen und Handlungen. In der vollzieht sich - wie in anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft - die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor.

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