Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 531

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 531 (NJ DDR 1978, S. 531); Neue Justiz 12/78 531 angehen an die Interessen der Werktätigen, die sich an die Beratungsstelle wenden, die sorgfältige Erläuterung der Gesetze und die erteilten Ratschläge der Rechtsanwälte, die zur Lösung von Wohnungs-, Familien- und Arbeitskonflikten beitragen, werden von den Bürgern begrüßt. In den Zweigstellen Moskaus haben die Rechtsanwälte alle Voraussetzungen, um der Bevölkerung qualifizierte rechtliche Hilfe zu gewähren. Beim Präsidium des Kollegiums arbeitet eine Kodifikationsabteilung, in der die Rechtsanwälte jederzeit neue Normativakte und Neuerscheinungen der Fachpresse einsehen können. Einige dieser Materialien werden in die Zweigstellen verteilt. In vielen Zweigstellen gibt es Schautafeln mit der Rubrik „Neues in der Gesetzgebung“. Regelmäßig werden Seminare zur Qualifizierung der Rechtsanwälte durchgeführt. In ihrer Beratungsarbeit werden die Rechtsanwälte durch die methodischen Räte zur Koordinierung der Rechtspropaganda unterstützt. Ihnen gehören qualifizierte Juristen an. In jeder Zweigstelle wurden Brigaden der Rechtsanwälte geschaffen. Brigadeleiter ist jeweils ein erfahrener Rechtsanwalt, der vor allem jungen Rechtsanwälten Hilfe und Unterstützung gewährt, wenn diese komplizierte Beratungsfälle zu bearbeiten haben. Alle Karteikarten, auf denen die erteilten Auskünfte registriert werden, sowie die von den Rechtsanwälten angefertigten Dokumente werden vom Brigadeleiter geprüft und mit einer Einschätzung versehen, um so auf die Qualität der Arbeit Einfluß zu nehmen. Auch die Leiter der Zweigstellen und das Präsidium des Kollegiums schätzen die Rechtsberatungsarbeit ein, wenn sie ihre regelmäßigen Überprüfungen durchführen. Vor allem aber bildet die persönliche Verantwortung jedes Rechtsanwalts die Garantie für eine qualifizierte Unterstützung der Bevölkerung in rechtlichen Angelegenheiten. (Übersetzung aus „Sowjetskaja justizija“ 1978, Heft 12, S. 15 von Heinz Wostry, Berlin; gekürzte und redaktionell bearbeitete Fassung.) Die Erziehung der jungen Rechtsanwälte M. BYKOW, Vorsitzender des Präsidiums des Moskauer Gebietskollegiums der Rechtsanwälte Durch die Maßnahmen, die in letzter Zeit zur Erweiterung der juristischen Bildung im Lande beschlossen worden sind, kommen jetzt mehr junge Hochschulkader in die Kollegien der Rechtsanwälte, als das in den vergangenen Jahren der Fall war. Den positiven Erfahrungen des Moskauer Stadtkollegiums der Rechtsanwälte folgend, werden auch bei uns die Absolventen einmal im Jahr als Praktikanten in das Kollegium aufgenommen. Dadurch ist es möglich, ihre Ausbildung konsequent zu organisieren. Eine solche Maßnahme ist deshalb zweckmäßig, weil nach unserer Ansicht die Studenten mit der Ausbildung an den Hochschulen nicht ausreichend auf die Arbeit in der Rechtsanwaltschaft vorbereitet werden. Gerade deshalb sind Fragen der Vorbereitung und Erziehung der jungen Kader unmittelbar in den Kollegien der Rechtsanwälte von besonderer Bedeutung. Das Ministerium der Justiz der UdSSR und das Ministerium der Justiz der RSFSR haben in den letzten Jahren eine Reihe von Dokumenten herausgegeben, die eine bessere Ausbildung der Hochschulabsolventen in der Praxis zum Ziel haben. Dazu gehört auch die Musterinstruktion über die Arbeit mit den Praktikanten in den Kollegien der Rechtsanwälte, die im Jahre 1973 vom Ministerium der Justiz der UdSSR bestätigt wurde. Eine Aufgabe ersten Ranges bei der Erziehung der Absolventen ist die weitere Erhöhung ihres ideologischpolitischen Niveaus. Die Präsidien der Kollegien der Rechtsanwälte erhielten deshalb spezielle Informationsbriefe zur politisch-ideologischen Erziehung der Kader und zur Verbesserung ihrer beruflichen Ausbildung, in denen die Aufgaben der Kollegien der Rechtsanwälte exakt bestimmt wurden. Alle Praktikanten und jungen Rechtsanwälte besuchen regelmäßig die Seminare zur marxistischen Theorie für selbständig Studierende, die innerhalb des Parteilehrjahrs durchgeführt werden. Das Präsidium des Moskauer Gebietskollegiums schätzt in seinen Sitzungen regelmäßig ein, wie mit Hilfe dieser Seminare das politisch-ideologische Niveau der Rechtsanwälte erhöht wird. Da die jungen Kader noch keine praktischen Arbeitserfahrungen besitzen, organisierte das Präsidium des Kollegiums in den letzten Jahren zu ihrer beruflichen Ausbildung neben den empfohlenen Formen (Patenschaften, praktische Arbeit in den Zweigstellen u. ä.) ein monatliches Spezialseminar. Das Ziel dieses Seminars besteht darin, den Absolventen bis zum Beginn des Praktikums in der Zweigstelle Kenntnisse über die allgemeinen Prinzipien der vielseitigen Tätigkeit des Rechtsanwalts sowie über die Methoden und Arten der Verteidigung der Rechte und gesetzlichen Interessen der Bürger und juristischen Personen zu vermitteln. Darüber hinaus nehmen alle Praktikanten und jungen Rechtsanwälte (mit einer Dienstzeit in der Rechtsanwaltschaft bis zu drei Jahren) monatlich an einem Qualifizierungsseminar teil, das schon seit vielen Jahren durchgeführt wird. Besonders hervorzuheben sind noch die praktischen Übungen, die im Moskauer Gebietsgericht stattfinden. Die Praktikanten beschäftigen sich vorher mit einigen Berufungssachen. Sie nehmen dann an der Verhandlung teil, hören sich die Ausführungen des Verteidigers an und diskutieren danach in seinem Beisein seine Position in der Sache, sein Plädoyer u. ä. Wir halten diese Form für sehr effektiv. Indem sie am konkreten Fall lernen, erwerben sich die jungen Kader die Fertigkeiten, die sie brauchen, um als Anwalt einen Prozeß führen zu können. Derartige praktische -Übungen wechseln sich ab mit dem theoretischen Studium der Probleme der rechtsanwalt-schaftlichen Tätigkeit. Um die Kontrolle über den Verlauf der Praktikantenzeit zu sichern, schätzt das Präsidium des Kollegiums die Arbeit der Praktikanten mindestens zweimal während des Praktikums ein. Dazu werden die Kontrollakten vom Präsidium unter Teilnahme des Praktikanten, des Ausbildungsleiters und des Leiters der Zweigstelle, in der das Praktikum geleistet wird, erörtert. Die Abschlußüberprüfung der Arbeit des Praktikanten wird mit einer wissenschaftlich-praktischen Konferenz der Praktikanten verbunden. Jeder Praktikant fertigt ein Referat zu einer speziellen Frage und trägt es auf der Konferenz vor. Die Arbeit der Praktikanten bewertet eine vom Präsidium bestimmte Kommission, die ihre Meinung über die Fähigkeit des Praktikanten zur selbständigen Arbeit dem Präsidium zur Beratung darlegt. Mit dem System der beruflichen Ausbildung allein sind jedoch nicht alle Aufgaben zur Entwicklung der jungen Genossen auch in moralischer und kultureller Hinsicht erfüllt. Einzelne Lektionen über die Berufsethik des Rechtsanwalts entsprechen noch nicht voll den Anforderungen obwohl sie notwendig sind und bei uns in ausreichendem Maße qualifiziert gehalten werden. Deshalb haben wir beschlossen, in unserem Kollegium den Rat der jungen Rechtsanwälte zu schaffen, der nicht nur zur Erhöhung des beruflichen, sondern auch des moralischen und kulturellen Niveaus der jungen Rechtsanwälte beitragen soll. Das Präsidium erweist dem Rat die notwendige Hilfe. Im Bulletin des Kollegiums wird ihm eine spezielle Rubrik gewidmet. (Übersetzung aus „Sowjetskaja justizija“ 1978, Heft 10, S. 26 f. von Heinz Wostry, Berlin; gekürzte und redaktionell bearbeitete Fassung.);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 531 (NJ DDR 1978, S. 531) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 531 (NJ DDR 1978, S. 531)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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