Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 530

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 530 (NJ DDR 1978, S. 530); 530 Neue Justiz 12/78 Die Beseitigung der festgestellten Ursachen und begünstigenden Faktoren für Arbeitsunfälle und Havarien ist Aufgabe der jeweiligen leitenden Mitarbeiter. Kommen diese dem berechtigten Verlangen des Sicherheitsinspektors nicht nach, veranlaßt er die erforderlichen Weisungen des Betriebsleiters. Nach den Rechtsvorschriften steht dem Sicherheitsinspektor grundsätzlich kein Weisungsrecht gegenüber den leitenden Mitarbeitern zu; Ausnahmen können gemäß § 82 Abs. 1 AGB nur in der Arbeitsordnung des Betriebes festgelegt werden. Festigung der Gesetzlichkeit im Gesundheits- und Arbeitsschutz Große Bedeutung kommt den Pflichten des Sicherheitsinspektors bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu. Hervorzuheben ist hier, daß der Sicherheitsinspektor eine umfassende und gewissenhafte Arbeit zu leisten hat, um zu gewährleisten, daß sich die leitenden Mitarbeiter konkrete Rechtskenntnisse aneignen und daß die Rechtsvorschriften entsprechend den spezifischen Erfordernissen des Betriebes durch betriebliche Regelungen konkretisiert werden. Diese Verpflichtung des Sicherheitsinspektors entbindet den Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter jedoch nicht von ihrer Pflicht, sich über die ihre Bereiche betreffenden Bestimmungen ständig zu informieren (§ 213 Abs. 1 AGB). Dadurch wird auch nicht die persönliche Rechtspflicht des Betriebsleiters aufgehoben, gemäß § 202 Abs. 2 AGB betriebliche Regelungen zu erlassen. Nach § 7 Abs. 2 der 2. DB zur ASVO ist der Sicherheitsinspektor verpflichtet, in den Fällen, in denen seine Hinweise auf die notwendige Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder der unmittelbaren Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung der Werktätigen vom Betriebsleiter unbeachtet bleiben, den Leiter des übergeordneten Organs, die zuständige Arbeitsschutzinspektion und die gemäß § 30 Abs. 1 ASVO für die Kontrolle, Anleitung und Überwachung auf speziellen Gebieten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zuständigen staatlichen Organe zu informieren. Verantwortlichkeit des Sicherheitsinspektors bei Verletzung seiner Rechtspflichten Das Präsidium des Obersten Gerichts hat in Ziff. 5 seines Beschlusses vom 13. September 1978 klargestellt, daß die gemäß § 204 AGB in den Betrieben zur Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes einzusetzenden Sicherheitsinspektoren grundsätzlich nicht leitende Mitarbeiter sind. Den Sicherheitsinspektoren sind in § 204 AGB, §§ 25 bis 27 ASVO und in der 2. DB zur ASVO besondere Rechtspflichten zur Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes übertragen worden, für deren Erfüllung sie gegenüber der Gesellschaft auch eine besondere Verantwortung tragen. Daraus ergibt sich, daß der Sicherheitsinspektor der Gesellschaft gegenüber verantwortlich ist, wenn er seine für Leben und Gesundheit von Menschen so bedeutsamen Pflichten schuldhaft nicht erfüllt. Verletzt der Sicherheitsinspektor vorsätzlich oder fahrlässig ihm auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes durch Rechtsvorschriften oder betriebliche Regelungen übertragene Pflichten oder handelt er den Auflagen der Arbeitsschutzinspektoren bzw. der Beauftragten staatlicher Organe mit Befugnissen zur Kontrolle, Anleitung und Überwachung auf speziellen Gebieten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zuwider, kann er gemäß § 32 ASVO ordnungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Verursacht der Sicherheitsinspektor durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der ihm obliegenden Rechtspflichten schuldhaft eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder eine erhebliche unmittelbare Gefahr für die Gesundheit, einen erheblichen Gesundheitsschaden oder den Tod von Menschen, ist er nach § 193 StGB strafrechtlich verantwortlich. Damit ist aber die mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters oder der leitenden Mitarbeiter für die gleichen eingetretenen Folgen nicht ausgeschlossen (vgl. Ziff. 5 und 19 des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 13. September 1978). Aus anderen sozialistischen Ländern Die Rechtsberatung durch Rechtsanwälte J. BOBROWA, Mitglied des Präsidiums des Moskauer Stadtkollegiums der Rechtsanwälte Gemäß Art. 161 der Verfassung der UdSSR bestehen zur juristischen Hilfe für Bürger und Organisationen Rechtsanwaltskollegien. Den Bürgern ihre Rechte und Pflichten zu erläutern, ihnen praktische Hinweise zur Verwirklichung ihrer gesetzlich verankerten Rechte zu erteilen, zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen beizutragen, ist ein wichtiger Aspekt der moralischen Erziehung, deren Bedeutung auf dem XXV. Parteitag der KPdSU unterstrichen wurde. Die Arbeit zur Rechtserziehung der Bürger setzt ein hohes Verantwortungsbewußtsein der Rechtsanwälte voraus. Jede Beratung durch einen Rechtsanwalt ist individuelle Erläuterung der Normen des sowjetischen Rechts, die zur Erweiterung der Rechtskenntnisse der Werktätigen beiträgt. Von 500 000 Bürgern, die die Zweigstellen der Rechtsanwälte in Moskau aufsuchten, begehrten 450 000 eine juristische Beratung und die Abfassung von Dokumenten. Daraus ergeben sich unsere unmittelbaren Aufgaben: Gewährleistung der Rechtsberatung, eine gute und kulturvolle Organisation der Sprechstunden für die Bürger so- wie die Sicherung einer hohen Qualität der Rechtsberatung. Die Moskauer Rechtsanwälte leisten umfangreiche ehrenamtliche Beratungsarbeit. Jährlich werden mehr als 200 000 kostenlose Konsultationen gewährt und etwa 6 000 Dokumente unentgeltlich abgefaßt. Die Rechtsanwälte organisieren Sprechstunden für die Bevölkerung in Wohnungsverwaltungen, örtlichen Stützpunkten, in Zeitungsredaktionen und in Betrieben. Sie unterstützen die Deputierten bei Rechtsfragen und schreiben Artikel für Fachzeitschriften. Der Hauptanteil der Beratungstätigkeit wird unmittelbar in den Zweigstellen geleistet. Das Präsidium des Moskauer Stadtkollegiums der Rechtsanwälte schenkt deshalb einer exakten Organisation der Sprechstunden große Aufmerksamkeit. Wir bemühen uns, daß jeder Bürger, der zur Rechtsberatung kommt, innerhalb kurzer Zeit Auskunft erhält. In den Besucherzimmern der Zweigstellen wurden Übersichten über die Arbeit der Rechtsanwälte, die Gebührenordnung und andere Informationen angebracht. In der Regel erteilen jeweils mehrere Rechtsanwälte Auskünfte. Das ermöglicht es, lange Wartezeiten zu vermeiden. Die präzise Organisation der Sprechstunden für die Bürger ist ein sehr wichtiger Aspekt für die gute rechtliche Betreuung der Bevölkerung. Das einfühlsame Her-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 530 (NJ DDR 1978, S. 530) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 530 (NJ DDR 1978, S. 530)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleistenÄcßfß die In-lensivierung als Hauptweg zur weiteren Qualifizierung der Ätb.eifemit den jis Jlui konsequent durchgesetzt wird. Die Vorgabe langfristiger Orientierungen und Aiifgäbenstellungen.

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