Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 53 (NJ DDR 1978, S. 53); Neue Justiz 2/78 53 tisch die Möglichkeit für den Kiüstenstaat ausschließen, die Erkundung lebender und mineralischer Ressourcen in seiner ökonomischen Zone bzw. auf seinem Festlandsockel zu kontrollieren. Selbstverständlich wird auch im neuen Verhandlungstext das Recht aller Staaten auf freie wissenschaftliche Forschung im offenen Meer bestätigt System der friedlichen Streitbeilegung Der jetzige Entwurf sieht in Art. 279 ff. ein breit gefächertes System der Beilegung von Streitfällen vor, die sich aus der Auslegung oder Anwendung der Seerechtskonvention ergeben können. Insbesondere ist zunächst die Forderung der sozialistischen Staaten wie der Mehrzahl der Entwicklungsländer berücksichtigt worden, wonach alle Staaten verpfichtet sind, im Zusammenhang mit der Anwendung oder Auslegung der Konvention entstehende Streitigkeiten ausschließlich mit friedlichen Mitteln zu lösen. Wichtig ist dabei Art. 280, der vorsieht, daß alle Staaten unabhängig von den in diesem Teil festgelegten Prozeduren die freie Wahl der Mittel haben, d. h. durch Vereinbarung selbst darüber entscheiden können, in welcher Form zwischen ihnen bestehende Streitigkeiten friedlich geregelt werden. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine Reihe von Institutionen zur Lösung von Streitigkeiten vor. Das ist einmal die Form des Vergleichs. Danach können an einem Streit beteiligte Staaten vereinbaren, diesen Fall von einer Vergleichskommission behandeln zu lassen, deren Mitglieder von ihnen auf gleichberechtigter Grundlage aus einer Kandidatenliste ausgewählt werden, die beim Generalsekretär der Vereinten Nationen auf Vorschlag der Teilnehmerstaaten geführt wird. Eine weitere Möglichkeit, Streitfälle zu bereinigen, ist die Schaffung von Schiedsgerichten. Die Richter dieses Gerichts werden ebenfalls von den Streitparteien aus einer beim UNO-Generalsekretär deponierten Liste gewählt. Als ständiges Organ der Streitbeilegung soll ein Internationaler Seegerichtshof gebildet werden, der aus 21 Richtern besteht. Dieser Gerichtshof bildet spezielle Kammern, wobei eine besondere Kammer für Streitigkeiten geschaffen wird, die im Zusammenhang mit der Erforschung und Ausbeutung des Meeresgrundes und -Untergrundes jenseits des Festlandsockels entstehen. Die 11 Mitglieder dieser Kammer sollen aus der Mitte der 21 Richter durch die Versammlung der Meeresbodenbehörde gewählt werden. Darüber hinaus haben die Staaten die Möglichkeit, beim Beitritt zur Konvention zu erklären, daß sie bestimmte Streitigkeiten in einem Spezialverfahren vor gesonderten Streitschlichtungskommissionen beilegen wollen. Dazu gehören Fragen der Fischerei, des Schutzes und der Erhaltung der Meeresumwelt, der wissenschaftlichen Meeresforschung und Fragen der Schiffehrt. Die Listen der Experten werden auf Vorschlag der Staaten bei den Vereinten Nationen oder entsprechenden internationalen staatlichen Organisationen deponiert. Ungeachtet der Tatsache, daß auch in diesem Bereich noch eine ganze Reihe von Fragen offen sind, bietet dieses breite System der friedlichen Streitbeilegung insgesamt die Möglichkeit, in einer von den Streitparteien zu entscheidenden Form alle Streitigkeiten mit ausschließlich friedlichen Mitteln izu regeln. Dieser Überblick macht deutlich, daß nach wie vor wichtige Fragen einer für alle Staaten annehmbaren Seerechtskonvention ungelöst sind. Wie der Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, E. Moldt, hervorhob, ist und bleibt die entscheidende Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorankommen der III. Seerechtskonferenz „die Notwendigkeit, Kompromißgeist zu zeigen und die Grundinteressen aller Staatengruppen und Länder in Betracht zu ziehen“.® Was die DDR betrifft, so wird sie wie bisher gemeinsam mit den sozialistischen Bruderländem und im Bündnis mit den Entwicklungsländern alles daran setzen, damit die Weltmeere zu einer Sphäre der internationalen friedlichen Zusammenarbeit werden, die vollständig in den Entspannungsprozeß einbezogen ist und deren bedeutende Reichtümer und Gebiete zu friedlichen Zwecken und zum Wöhle der Menschheit genutzt werden. * III. 1 Zum Verlauf und zu den Ergebnissen der 1. bis 3. Session der III. UNO-Seerechtskonferenz vgl. G. Gömer/H. Wünsche, „Entwicklungstendenzen bei der Kodtflzierung des Seevölkerrechts“, NJ 1975 S. 673 ff.; zur 4. und 5. Session vgl. dieselben, „Neues Seerecht muß den Interessen aller Staaten Rechnung tragen“, horizont 1976, Nr. 52, S. 20 f. 2 Der „Informelle zusammengesetzte Verhandlungstext“ ist im UNO-Dokument A/CONF. 62/WP. 10 veröffentlicht 3 Das erläuternde Memorandum des Präsidenten der Konferenz ist lm UNO-Dokument A/CONF. 62/WP. 10 Add. l veröffentlicht 4 Vgl. Bekanntmachung vom 25. Juni 1974 über den Beitritt der DDR zu dieser Konvention (GBl. n S. 465). 5 Der Text vom 6. Mai 1976 trägt die Dokumenten-Nr. A/CONF. 62/WP. 8/Rev. l/Part n. 6 „Auf dem Wege zu einer neuen Seeredhtskonventdon“, Interview mit E. Moldt über die 6. Session der UNO-Seerechtskonferenz, horizont 1977, Nr. 45, S. 18. Aufgaben der Jugendhilfeorgane auf dem Gebiet der Erziehungshilfe Prof. Dr. habil. EBERHARD MANNSCHATZ, Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin Auf dem IX. Parteitag hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands die Richtung der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung in unserer Republik gekennzeichnet. Der Parteitag hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung der kommunistischen Erziehung der jungen Generation hervorgehoben. Damit hat er den Pädagogen und Schulfunktionären der DDR große, verantwortungsvolle Aufgaben gestellt. Bei ihrer Verwirklichung sind wir schon gut vorangekommen. Das betrifft auch die Jugendhilfe. Die Hilfe, die wir den Familien leisten, die mit der Erziehung ihrer Kinder nicht zurecht kommen, ist wirksamer geworden. Für die Arbeitsweise der Jugendhilfeorgane ist charakteristisch, daß sie von Anfang an eng mit den Kollektiven Zusammenarbeiten, in denen die Kinder leben und lernen. Sie verbünden sich mit den Arbeits- kollektiven, um deren positiven Einfluß auf die Lebensweise der betreffenden Eltern zu nutzen. Die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen zur Veränderung der Lebensveihältnisse in den Familien hat sich wesentlich verbessert. Die Fähigkeit hat sich entwickelt, solche individuellen Erziehungsprogramme auszuarbeiten, die für die Beteiligten eine echte Hilfe sind und das komplexe Zusammenwirken von der einheitlichen Zielstellung her stimulieren und aufeinander abstimmen. Wir sind uns dessen bewußt, daß diese Fortschritte eng mit der Verwirklichung der Politik des VIII. Parteitages Zusammenhängen. Die mit der Verwirklichung der Hauptaufgabe verbundene Entwicklung der sozialistischen Lebensweise, der sozialistischen Demokratie, die Erhöhung des Bildungs- und Kultumiveaus der Bevölkerung sowie die auf die Stabilisierung der Familienverhältnisse gerich-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 53 (NJ DDR 1978, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 53 (NJ DDR 1978, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Auswirkungen der in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit -? Grundorientier tragen für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind. Ebenso konnte auf eine umfassende kriminologische Analyse der Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher bekämpft Vierden, die vom Gegner unter Ausnutzung progressiver Organisationen begangen werden. Dazu ist die Alternative des Absatzes die sich eine gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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