Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 527

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 527 (NJ DDR 1978, S. 527); Neue Justiz 12/78 527 tan wurde , auch die Fragen der Festigung der Gesetzlichkeit, der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Territorium komplex zu erfassen, voll in die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben einzuordnen und ebenfalls langfristig zu planen. Entsprechend seiner Verantwortung zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur Festigung von Ordnung und Sicherheit (§ 34 Abs. 1 GöV) verallgemeinerten der Bezirkstag und der Rat des Bezirks Halle zielgerichtet die beispielhafte Arbeit des Kreistags Zeitz. Der Beschluß des Bezirkstags vom 30. März 1978 orientiert deshalb alle örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, ausgehend von jeweils eigenen Analysen der gesellschaftlichen Prozesse bei der Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED im Territorium, langfristige Konzeptionen auf der Grundlage der Erfahrungen des Kreistags Zeitz zu erarbeiten bzw. vorhandene Beschlüsse zu überarbeiten. Zum Inhalt längerfristiger Pläne in den Kreisen Im Gegensatz zu den früheren Vorbeugungsprogrammen wird zum Ausgangspunkt der neuen Beschlüsse nicht die Entwicklung der Kriminalität gewählt.3 Entsprechend dem Anliegen der Beschlüsse, im gegenwärtigen Planzeitraum systematisch real beeinflußbare Faktoren in den Blickpunkt aller Leitungsorgane und der Werktätigen des Territoriums zu rücken, enthalten sie Orientierungen auf Zusammenhänge, die sich aus den sozialen Beziehungen der Menschen unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Leitung und Planung dieser Prozesse in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft- abzeichnen; das Wirksamwerden des sozialistischen Rechts bei der Durchsetzung der sozialistischen Rationalisierung; das Wirken von Ordnung und Sicherheit als Intensivierungsfaktor; die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts und die Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der sozialistischen Landwirtschaft, besonders unter den Bedingungen der Herausbildung industrieller Produktionsmethoden ; neue Probleme, die in den sozialistischen ■ Wohngebieten, insbesondere in Neubaugebieten, zur verbesserten Versorgung der Bevölkerung entstehen. Inzwischen haben es bereits die Volksvertreter von elf Kreisen, darunter die aus Bitterfeld, Merseburg, Wittenberg und Quedlinburg, sowie aus den Städten Halle und Dessau4 ausgezeichnet verstanden, die Zeitzer Erfahrungen und bezirklichen Hinweise schöpferisch in difterenzierter und gezielter Form umzusetzen. Die von ihnen gefaßten Beschlüsse orientieren auf die jeweiligen volkswirtschaftlichen Schwerpunkte, sie enthalten klare Verantwortlichkeiten, sind kontrollfähig und abrechenbar. Am Beispiel des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Halle läßt sich die inhaltliche Seite verdeutlichen: Im ersten Abschnitt wird auf die Weiterentwicklung und Vertiefung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins aller Bürger orientiert. Dazu sind neben grundsätzlichen Hinweisen konkrete Maßnahmen festgelegt. Die Betriebsakademien und andere betriebliche Bildungseinrichtungen der halleschen Pumpenwerke, des Me-talleichtbaukombinats und der Bezirksbaumechanik Halle werden beauftragt, langfristige Programme zur Rechtspropaganda zu erarbeiten. Maßnahmen zur Rechtserziehung der Jugend sind darauf gerichtet, gezielt und differenziert Rechtspropaganda an den Schulen und Einrichtungen der Volksbildung sowie der Berufsbildung zu organisieren. Das soll durch die wirksamere Nutzung der Elternakademie im „Haus des Lehrers“, die Durchführung pädagogischer Foren zur Befähigung von Lehrern und Erziehern, durch Einbeziehung außerschulischer Arbeitsgemeinschaften in die Rechtserziehung und durch die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Junger Juristen“ in einer Schule als Beispiel in jedem Stadtbezirk erreicht werden. Ausgehend von der bezirklichen Orientierung über die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ sind in einem weiteren Abschnitt Grundsätze für die Führung des Kampfes enthalten und wie diese in Abstimmung mit dem Kreisvorstand des FDGB und dem Stadtausschuß der Nationalen Front in der Stadt Halle konkret zu verwirklichen sind. Hier wurde auch festgelegt, wie die Erfahrungen der Besten schnell zu verallgemeinern sind. Zu diesem Zweck wurden u. a. Leitbetriebe für territoriale Interessengemeinschaften in den Stadtbezirken Ost, West und Süd gebildet. Andere Betriebe sind für die Schaffung von Konsultationsstützpunkten für bestimmte Industriezweige bzw. Bereiche verantwortlich (z. B. Betriebe des Maschinenbaus, der Versorgungswirtschaft, der Reichsbahn, Verkehrsbetriebe, Handelsbetriebe, Gaststätten, das Bezirkskrankenhaus, die Kreisfiliale der Staatsbank). Die Bildung derartiger Stützpunkte soll vor allem der schnellen Übertragung von Erfahrungen auf mittlere und kleinere Betriebe dienen. Dieser Abschnitt stellt auch Aufgaben zur weiteren wirksameren Durchsetzung des Wiedereingliederungsgesetzes und der Gefährdetenverordnung. Solche Festlegungen sind gut geeignet, breite Initiativen zur vorbildlichen Verwirklichung der Gesetze auszulösen und die abrechenbare Verantwortlichkeit auch der Betriebsleiter im Territorium in diesen Fragen gegenüber der Volksvertretung und deren Organen konkret auszugestalten (§ 48 Abs. 2 GöV). Ein weiterer Abschnitt enthält Aufgaben zur Qualifizierung der staatlichen Leitungstätigkeit. Dazu zählen Maßnahmen zur Weiterbildung, Unterstützung und Qualifizierung der Abgeordneten. Das ist bezogen auf die Fragen der Gesetzlichkeit von besonderer Bedeutung. Konkret kommen so die Räte und ihre Fachorgane ihren Pflichten aus §16 Abs. 4 GöV nach; sie befähigen die Volksvertreter auch auf diese Weise, ihre Abgeordnetentätigkeit bei der Beschlußverwirklichung wirksamer zu gestalten (§ 17 Abs. 1 GöV). Längerfristige Planung auch auf Bezirksebene Die Arbeitsperiode des Bezirkstags Halle war auch in den zurückliegenden Jahren auf dem Gebiet des Rechts für die Abgeordneten stets von einer konkreten Aufgabenstellung gekennzeichnet. Eine wesentliche Rolle zur Mobilisierung und Koordinierung der gesellschaftlichen Initiativen und Verantwortlichkeiten in Organen, Betrieben und Einrichtungen spielte der Bezirkstagsbeschluß vom 22. November 1967 „Programm für die Entwicklung der komplexen Leitungstätigkeit aller staats- und wirtschaftsleitenden Organe zur Organisierung der Kriminalitätsvorbeugung im Bezirk Halle“. Was zu den gewachsenen neuen gesellschaftlichen Bedingungen auf der Kreisebene gesagt wurde, traf natürlich gleichermaßen auf die Leitungsebene des Bezirks zu. Der bisherige Beschluß mit seiner eingeengten Aufgabenstellung konnte nicht mehr anleitend und orientierend wirken. Das aber muß ein derartiges Dokument, will es die in der inhaltlichen Breite des § 34 GöV enthaltene Pflicht des Bezirkstags in Realität umsetzen und vor allem die Vielfalt gesellschaftlicher Aktivitäten im Kampf um vorbildliche Ordnung und Sicherheit effektiv fördern und lenken. Der alte Beschluß war also aufzuheben. In dem eingangs erwähnten neuen Beschluß hatte der Bezirkstag nicht etwa nur eine Zusammenfassung oder Verallgemeinerung der bis dahin vorliegenden perspektivisch angelegten Kreistagsbeschlüsse vorzunehmen. Es ging vielmehr darum, aus der Sicht und Verantwortung des Bezirkstags und seiner Organe für eine längere Arbeitsperiode jene Schwerpunkte zu bestimmen, durch deren zielgerichtete Erfüllung weitere Erfolge im Kampf um;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 527 (NJ DDR 1978, S. 527) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 527 (NJ DDR 1978, S. 527)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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