Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 518

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 518 (NJ DDR 1978, S. 518); 518 Neue Justiz 12/78 die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts darin besteht, welchen Beitrag das Recht zur Verwirklichung der Ziele des sozialistischen Staates und der ihnen zugrunde liegenden gesellschaftlichen Erfordernisse tatsächlich leistet. Hiermit ist auch das Verhältnis von Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit verbunden, das in Theorie und Praxis in dieser oder jener Gestalt immer wieder als Problem auftaucht.8 Für den Bereich der Rechtsverwirklichung ist davon auszugehen, daß das sozialistische Recht der Durchsetzung der objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten dient, daß es grundsätzlich die diesen entsprechenden Erfordernisse in sich aufgenommen hat und daß deshalb die Zweckmäßigkeit dem Recht innewohnt. Daraus ergeben sich klare Leitsätze für das Verhältnis von Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit. So ist es nicht dem einzelnen überlassen, darüber zu entscheiden, ob es im konkreten Fall zweckmäßig ist, Rechtsnormen einzuhalten bzw. anzuwenden. Bestehende Pflichten sind zu erfüllen. Gesetztes Recht gilt für das staatliche Organ wie für den Bürger. Die Aufhebung einer Rechtsnorm steht nur dem Organ zu, das die betreffende Norm erlassen hat. Wenn sich die Zwecke der Rechtsnorm mit dem Fortschreiten der Gesellschaftsverhältnisse ändern, ist es im Interesse der einheitlichen Verwirklichung der Gesetzlichkeit auch dann nicht dem einzelnen überlassen, ihr andere Zielstellungen beizugeben. Die Rechtsnorm ist verbindlich bis zu ihrer Aufhebung. Um den Anforderungen, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt zur Realisierung der Einheit von Gesetzlichkeit und Zweckmäßigkeit an die Rechtssetzung stellt, gerecht zu werden, ist vor allem die Wirksamkeit der geltenden Rechtsvorschriften bei der Verwirklichung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts konkret zu untersuchen. Ausgehend von den Erfordernissen und Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sind u. a. folgende Fragen zu stellen: Fördern die Rechtsnormen verantwortungsbewußte Risikobereitschaft ? Stimulieren sie hohe Leistungen bei der Erlangung neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse und ihrer Überführung in die Produktion mit höchster Effektivität? Sind die Betriebe hinreichend zur Einführung der modernsten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik stimuliert? Welche Wirkungen hat die arbeitsrechtliche Ausgestaltung des Delegierungsvertrages für Uberleitungskollektive? Werden die Leistungen der Erfinder hinreichend gewürdigt (auch öffentlich) ? Ist der Geheimnisschutz ausreichend geregelt? Das Hauptproblem besteht dabei darin, Methoden zu entwickeln, die verläßliche Aussagen hierzu ermöglichen. Auf dem Gebiet der rechtlichen Regelung der technischen und Sicherheitserfordernisse (der wissenschaftlich-technischen Parameter) treten in der Praxis eine Reihe von Problemen aut Sie ergeben sich aus dem schnellen Vorwärtsschreiten der wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse. Deshalb sind auf diesem Gebiet Regeln zu erlassen, die der dynamischen Entwicklung besser gerecht werden und von den Verantwortlichen die Nutzung und Anwendung der fortgeschrittensten Verfahren und der sichersten Bedingungen verlangen. Die Herausgabe von Standards z. B. muß die notwendige Beweglichkeit gewährleisten, um höchsten Sicherheitserfordernissen zu entsprechen. Initiative und Entscheidungsmut stehen als gesellschaftliche Forderungen nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens. Sie müssen vom rechtlichen Rahmen selbst umfaßt werden, also Bestandteil sozialistischer Gesetzlichkeit sein. In der Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan wird verstärkt auf die Übereinstimmung der niveaubestimmenden Kennwerte der Standards mit den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die zielgerichtete Arbeit mit Materialverbrauchsnormen und die gesamte betriebliche Normenarbeit hingewiesen und darauf orientiert, daß „neue Ideen, effektivitätsträchtige Erfindungen, ökonomisch interessante wissenschaftlich-technische Lösungen in kurzen Entwicklungszeiten erschlossen und unverzüglich ökonomisch verwertet werden“ .9 Schöpferisches und diszipliniertes Handeln der am wissenschaftlich-technischen Fortschritt Beteiligten zu stimulieren und zu sichern sowie die Leitung dieses Prozesses allseitig zu gewährleisten ist eine Aufgabe des sozialistischen Rechts. Damit wächst die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Das setzt vor allem voraus: 1. Die tiefere Durchdringung der objektiven Gesetzmäßigkeiten und ihrer Wirkungsbedingungen, ihrer Komplexität und Abhängigkeiten im Rechtssetzungsprozeß; s 2. die Erweiterung des Spielraums für schöpferisches Handeln zur Erfüllung der staatlichen Planaufgaben durch rechtliche Entscheidungsfelder und die Fixierung entsprechender Rechte und Pflichten; 3. die Gestaltung der Rechtsnormen unter Berücksichtigung der Interessenlage der Normadressaten und einer entsprechenden Stimulierung ihres Handelns zur Durchsetzung der gesellschaftlichen Interessen; 4. die unbedingte Gewährleistung des Schutzes der Interessen des Staates und der Rechte der Gemeinschaften, Kollektive und Werktätigen. 1 2 3 4 5 * 7 8 9 1 Vgl. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 20, 24, 27; E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 72 fl. j E. HoneCker, Die Aufgaben der Partei bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1978, S. 31 ff. 2 Vgl. z. B. V. R. Rossochin/G. Felge, „Fragen der staatlichen Leitung und des Rechts bei der Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion in der UdSSR und der DDR“, in: Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, Heft 184, Babelsberg 1978; G. Bley/D. Seidel, „Verantwortung, Verantwortlichkeit und wissenschaftlich-technischer Fortschritt“, Staat und Recht 1977, Heft 9, S. 933 ff.; E. Winklbauer, „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und Schutz-rechtsarbeit“, NJ 1978, Heft 6, S. 242 ff.; D. Seidel, „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und rechtliche Mittel der Stimulierung“, Arbeit und Arbeitsrecht 1977, Heft 21, S. 699 ff.; G. Bley/ D. Seidel, „Probleme der Gestaltung und Feststellung der individuellen Verantwortlichkeit der Bürger unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“, Staat und Recht 1977, Heft 12, S. 1218 ff. 3 Vgl. M. Edler/D. Seidel, „Rechtliche Probleme der Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts!“, Staat und ReCht 1977, Heft 9, S. 980. 4 Vgl. z. B. u.-J. Heuer, „Zum ideologischen Gehalt des Wirtschaftsrechts“, Staat und Recht 1977, Heft 11, S. 1127 ff.; H. Bade-stein/W. Panzer, „Rechtliche Probleme des volkswirtschaftlichen Konzentratlonsprozessies“, Staat und Recht 1978, Heft 6, S. 482 ff.; M. Edler/D. Seidel, a. a. O., S. 977 ff. 5 Vgl. S. W. Polenina, „Das System der Gesetzgebung im entwickelten Sozialismus“, Staat und Recht 1978, Heft 1, S. 63 ff. 8 Vgl. E. HoneCker, Die Aufgaben der Partei bei der weiteren Verwirklichung des Beschlusses des IX. Parteitages der SED, a. a. O., S. 32 ff. 7 Vgl. H. Pompoes, „Rechtsprechung zur Vorbeugung von Havarien und Bränden sowie von Verletzungen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes“, NJ 1978, Heft 7, S. 288 ff.; G. Bley/F. Müller, „Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für die Durchsetzung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit“, NJ 1978, Heft 2, S. 67 ff. 8 Vgl. dazu J. A. LukasChewa, „Die sozialistische Gesetzlichkeit in der Periode des kommunistischen Aufbaus“, in: Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, Heft 63, Bd. H, Babelsberg 1970, S. 59. 9 H. Sindermann, Direktive des IX. Parteitages zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976-1980, Berlin 1976, S. 38 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 518 (NJ DDR 1978, S. 518) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 518 (NJ DDR 1978, S. 518)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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