Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 514

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 514 (NJ DDR 1978, S. 514); 514 Neue Justiz 12/78 Umfang der jeweils zu vermittelnden Fähigkeiten und Fertigkeiten genauer zu bestimmen. In diesem Zusammenhang sollte der von vielen Seiten unterbreitete Vorsdilag geprüft werden, eine Assistentenzeit auch für die Wirtschaftsjuristen einzuführen. Es ist Aufgabe der Hochschulausbildung, praxisbezogene wissenschaftliche Grundlagen zu vermitteln. Dies bedarf der Ergänzung durch eine spezifisch berufs- bzw. tätigkeitsorientierte Vorbereitung, die besonders erfolgreich ist, wenn sie als planmäßige Einarbeitungsphase gestaltet wird, wie das in der Assistentenzeit der Richter und Staatsanwälte bereits geschieht. Die juristische Ausbildung ist ihrem Wesen nach sehr praktisch orientiert. Wichtig ist und zwar sowohl für die Ausbildung als auch für die Berufsorientierung , daß die Studenten eine möglichst anschauliche, praktische Vorstellung davon erhalten, wie das sozialistische Recht in der Praxis der Justiz- und Sicherheitsorgane, der Betriebe, staatlichen Organe und anderen Einrichtungen wirkt, wie der sozialistische Jurist der Justitiar, der Richter, der Notar, der Staatsanwalt, der Rechtsanwalt praktisch arbeitet. Hierbei helfen die Praktika sehr, besonders wenn sie gemäß der Praktikumsordnung zielstrebig als planmäßige Ausbildungsphase durchgeführt und an die Studenten hohe Anforderungen gestellt werden. Praxisorientiertheit der juristischen Ausbildung heißt schließlich auch, solche Eigenschaften und Fähigkeiten ausprägen zu helfen, die einen sozialistischen Juristen auszeichnen und derer er zur Erfüllung seiner Aufgaben bedarf, wie Verantwortungsbewußtsein und Diszipliniertheit, Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit, politische Wachsamkeit, Zuverlässigkeit und Standhaftigkeit, Entscheidungsfreude und Einsatzbereitschaft und nicht zuletzt die Fähigkeit, mit Menschen so zu arbeiten, daß das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat immer enger wird. Gerade der sozialistische Jurist muß als politischer Funktionär gesellschaftlich wirksam werden. Deshalb bleibt die Festlegung im Studienplan, daß die aktive gesellschaftspolitische Tätigkeit des Jurastudenten notwendiger Bestandteil der Ausbildung ist, eine noch konsequenter und qualifizierter zu erfüllende Aufgabenstellung. Zum Stand der juristischen Fachausbildung in einigen Disziplinen In der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie konnten in Auswertung des VIII. und IX. Parteitages der SED, insbesondere ihrer gesellschafts- und staatstheoretischen Inhalte, durch verstärkte Nutzung der Sowjetwissenschaft besonders im Zusammenhang mit der neuen Verfassung der Sowjetunion sowie durch die fruchtbare Zusammenarbeit mit der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR und dem Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR wesentliche Fortschritte erzielt werden. Ein sichtbarer Ausdruck dessen ist die Herausgabe des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ (Berlin 1975). Für die staats- und rechtstheoretische Ausbildung der Studenten hat sich weiter positiv ausgewirkt, daß im 4. Studienjahr gestützt auf die staats- und rechtstheoretische Grundausbildung im 1. Studienjahr und die nahezu abgeschlossene Ausbildung in den einzelnen Rechtszweigen vertiefende staats- und rechtstheoretische Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. In gleichem Sinne wirken auch die ebenfalls im 4. Studienjahr abgehaltenen Lehrveranstaltungen zur Geschichte der staats- und rechtstheoretischen Anschauungen, die auf die Vermittlung der historisch-gesetzmäßigen Herausbildung der Lehren von Marx, Engels und Lenin über Staat und Recht und ihre Weiterentwicklung in den Dokumenten der marxistisch-leninistischen Parteien gerichtet sind. Sie schließen die ideologische Auseinandersetzung mit nichtmarxistischen Positionen, insbesondere mit aktuellen imperialistischen, revisionistischen und trotzkistischen und anderen antikommunistischen „Theorien“ ein. In diesem Zusammenhang messen wir der weiteren Entwicklung des Lehrgebiets Staats- und Rechtsgeschichte große Bedeutung bei. Sosehr wir auch weiterhin auf einer Ausbildung in der gesamten allgemeinen und deutschen Staats- und Rechtsgeschichte bestehen und die Ausarbeitung eines Lehrbuchs der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte fordern, so hat doch der wissenschaftliche Ausbau der Geschichte des Staates und des Rechts der DDR besonderen Vorrang. Unter Nutzung des 'historischen Konzepts und der geschichtlichen Sichtweise des Abrisses „Geschichte der SED“ (Berlin 1977) steht das Kollektiv der Rechtshistoriker vor der dringlichen Aufgabe, im Zusammenwirken mit Fachvertretern die Ausbildung auf diesem Gebiet in der Lehre wie auch durch ein Lehrbuch so abzusichern, daß sie den Erwartungen und Anforderungen unserer Zeit, dem 30jährigen Bestehen unserer Republik, entspricht. Die staatsrechtlichen Disziplinen, in deren Zentrum das Staatsrecht der DDR steht, haben durch die Einführung des Studienplans nicht nur an Breite und Differenziertheit gewonnen. Sie konnten auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung unserer Republik und einer großen gesetzgeberischen Aktivität unserer Volkskammer auf staatsrechtlichem Gebiet sowie unter Nutzung der Ergebnisse der neuen sowjetischen Verfassung ihr theoretisches Fundament erkennbar ausbauen, insbesondere zu Fragen der Volkssouveränität, der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, der Rolle der Volksvertretungen, der Grund- und Menschenrechte. Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin 1977) vermittelt ein theoretisch gesichertes, praxisorientiertes, geschlossenes Bild dieser Materie. Neu eingeführt Und z. T. noch in der Entwicklung begriffen sind die Lehrgebiete Staatsrecht der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten, Staatsrecht imperialistischer Staaten sowie Staatsrecht junger Nationalstaaten. In den Studienplan wurde auch das Verwaltungsrecht wieder aufgenommen. In anerkennenswerter Arbeit konnte das Lehrprogramm fertiggestellt und die Ausbildung gesichert werden. Namentlich für die justizorientierten Sektionen ist das sehr differenzierte Lehrgebiet Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft auch angesichts des neuen Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 7. April 1977 nicht nur von praxisrelevanter spezifischer Bedeutung, sondern auch eine Wissenschaftsaufgabe, die besonders im Zusammenwirken mit den verfahrensrechtlichen Disziplinen manches neu zu durchdenken Verlangt. In den wirtschaftsrechtlichen Disziplinen, die wissenschaftlich vor allem von den Sektionen in Halle und Leipzig getragen werden, gelang es auf Grund langjähriger und zielstrebiger Forschungsarbeit zunehmend besser, den Studenten die Rolle des sozialistischen Rechts als Instrument der staatlichen Leitung der Volkswirtschaft bei der ständig wachsenden Dynamik, Komplexität und Kompliziertheit der ökonomischen Prozesse sowie die Notwendigkeit einer optimalen Verbindung von zentraler staatlicher Leitung und Eigenverantwortung der Wirtschaftseinheiten nahezubringen und sie damit auf die Erfordernisse und Probleme der Praxis theoretisch vorzubereiten. Fortschritte wurden auch bei der marxistisch-leninistischen Durchdringung der wirtschaftsrechtlichen Disziplinen sowie dabei erzielt, die Erfahrungen, Probleme und Bedürfnisse der Wirtschaftspraxis zum festen Bestandteil der Ausbildung zu machen. Die Studenten müssen befähigt werden, die Zusammenhänge zwischen Plan, Bilanz und Wirtschaftsvertrag sowie den rechtlichen Funktionsmechanismus der betreffenden Regelungen noch besser zu erfassen. Damit sind zugleich auch Anforderungen an eine;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit darüber hinaus bei der sowie bei der Bewertung der Ergebnisse durchgeführter Einzslmaßnahmen sowie der operativen Bearbeitungsergebnisse als Ganzes. Insbesondere die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind der Verhaftete und seine von ihm mitgeführten Gegenstände zu durchsuchen. Die körperliche Durchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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