Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 512

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 512 (NJ DDR 1978, S. 512); 512 Neue Justiz 12/78 siges und schlagkräftiges Instrument unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht erwiesen hat. In dem Schreiben hieß es wörtlich: „Durch die unnachsichtige Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen half sie mit, die Schuldigen an diesen Verbrechen der gerechten Strafe zuzuführen und durch die Bekämpfung von Kriegshetze, Revanchismus, Nazipropaganda, Rassen- und Völkerhaß eine stabile Friedensordnung in der Deutschen Demokratischen Republik herbeizuführen und das internationale Ansehen unseres Staates zu heben.“4 Zusammenfassung: In der Periode zwischen dem VII. und dem VIII. Parteitag haben die Rechtspflegeorgane bei der Durchführung der Beschlüsse des VII. Parteitages hervorragende Ergebnisse erzielt und einen beachtlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR, bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Gestaltung des sozialistischen Rechts geleistet. Durch eine wissenschaftlich fundierte Rechtsprechung und konsequente Gesetzlichkeitsaufsicht konnte die Wirksamkeit des Rechts wesentlich erhöht werden. Das war im besonderen auch auf die Überwindung noch bestehender mechanischer Vorstellungen von der Entwicklung des Rechts und der Umsetzung seiner Normen in der gesellschaftlichen Praxis zurückzuführen. Einen wesentlichen Beitrag haben die Rechtspflegeorgane bei der Volksaussprache über den Entwurf unserer neuen Verfassung und bei der öffentlichen Diskussion wichtiger Gesetze geleistet. Die Volksaussprache über die Verfassung und die öffentliche Diskussion wichtiger Gesetze hatten große Bedeutung für die Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger. Großen Aufschwung erreichte die von den Werktätigen getragene Bewegung, im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs für eine hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu kämpfen. In den Arbeitskollektiven bildeten sich im Rahmen dieser Bewegung neue sozialistische Eigenschaften der Werktätigen heraus, und es festigten sich die Beziehungen der Freundschaft und der gegenseitigen Hilfe. Zusehends wuchs die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sowohl des einzelnen gegenüber dem Kollektiv als auch des Kollektivs gegenüber dem einzelnen. In den Rechtspflegeorganen wurde die große Bedeutung der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit von Anfang an erkannt und die Kollektive der Werktätigen wurden außer-ordenlich unterstützt. Sie betrachteten die Aktivitäten der Kollektive als einen echten Zuwachs an Potenz bei der Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sowie bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Besonders die Staatsanwälte der Kreise stellten dabei enge Beziehungen zu den Arbeitskollektiven her und tauschen seitdem mit ihnen regelmäßig Erfahrungen aus. Ein beachtlicher Fortschritt wurde von den Rechtspflegeorganen in der Öffentlichkeitsarbeit erzielt. Immer besser ist es ihnen gelungen, die Rechtspropaganda auf die Rechtserziehung zu orientieren und dabei neue Wege zu beschreiten. (wird fortgesetzt) * 1 Die vorangegangenen Beiträge wurden veröffentlicht in NJ 1978, Heft 6, S. 238 ff.; Heft 7, S. 282 ff.; Heft 9, S. 370 ff.; Heft 10, S. 414 ff. 1 Vgl. Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1978, S. 496. 2 Vgl. Das Programm des Sozialismus und die gesChlcäitlicäie Aufgabe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1963, S. 358. 8 Vgl. NJ 1968, Heft 1, S. 2. 4 Vgl. NJ 1970, Heft 1, S. 1 f. Probleme der juristischen Ausbildung Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen veranstaltete am 17\ und 18. November 1978 eine wissenschaftlichmethodische Konferenz zum Thema „Erfahrungen und Aufgaben in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung an den Universitäten der DDR“. Ziel dieser Beratung war es, eine erste Bilanz zu ziehen, wie sich der am 1. September 1974 eingeführte „Studienplan für die Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft"* als einheitliches Führungsinstrument für die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung an den staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena in der Praxis bewährt hat. Zugleich wurden wissenschaftliche und methodische Aufgaben behandelt, die auf eine weitere Erhöhung der Qualität der Ausbildung und klassenmäßigen Erziehung sozialistischer Juristen abzielen. In sieben Arbeitsgruppen wurden Fragen des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums, der rechtswissenschaftlichen Fachausbildung, der schöpferischen Tätigkeit der Studenten, der Praxiswirksamkeit der Ausbildung, der Weiterbildung und des Fernstudiums, der Rechtsausbildung an nichtjuristischen Einrichtungen sowie der Arbeit mit Lehrbüchern, Lehr- und Lernmitteln erörtert. Aus dem Referat „Erfahrungen und Aufgaben in der Erziehung und Ausbildung sozialistischer Juristen an den Universitäten der DDR“, das Prof. Buchholz als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Staats- und Rechtswissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen hielt, veröffentlichen wir nachstehend einen Auszug. D. Red. Vier Jahre Arbeit mit dem Studienplan für die Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft bestätigen, daß die in diesem Plan vorgegebene Einheit von marxistisch-leninistischer und spezifischer Fachausbildung in ihrer Ausrichtung auf die Praxis des revolutionären Kampfes der Arbeiterklasse und aller Werktätigen und auf die Vermittlung kommunistischer Überzeugungen die Kernfrage für die weitere Erhöhung des Niveaus der Ausbildung und Erziehung an den rechtswissenschaftlichen Sektionen ist und bleibt. In den vergangenen Jahren wurden junge Juristen erzogen und ausgebildet, die sich durch feste Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und deren marxistisch-leninistischer Partei, mit dem sozialistischen Staat der DDR und mit der Sowjetunion, durch gesellschaftliche Aktivität und Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewußtsein und Diszipliniertheit auszeichnen. Sie besitzen eine wissenschaftlich fundierte, marxistisch-leninistische Weltanschauung, Grundkenntnisse in der marxistisch-leninistischen Staatsund Rechtstheorie und in den wichtigsten juristischen Fachdisziplinen sowie Spezialkenntnisse, die sie in die Lage versetzen, den Anforderungen der Praxis zunehmend besser gerecht zu werden. Diese Richtung der Ausbildung und Erziehung sozialistischer Juristen gilt es auch in Zukunft entsprechend den jeweils höheren gesellschaftlichen Anforderungen konsequent und zielstrebig weiterzuführen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 512 (NJ DDR 1978, S. 512) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 512 (NJ DDR 1978, S. 512)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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