Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 511

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 511 (NJ DDR 1978, S. 511); Neue Justiz 12/78 511 Rechtspflegeorgane der DDR haben sich als Organe der sozialistischen Staatsmacht bewährt Auf einige Faktoren, die zu dieser guten Entwicklung geführt haben, soll etwas näher eingegangen werden: Erstens war das wissenschaftliche Niveau der Justizkader gewachsen. Durch ein wohldurchdachtes umfangreiches Fortbildungssystem war es gelungen, die juristischen und gesellschaftswissenschaftlichen Kenntnisse der Richter und Staatsanwälte auf einen hohen Stand zu bringen. Die Lehrgänge für leitende Kader, die Kurse für Spezialisten an unserer Bildungsstätte, die im Jahresrhythmus in den Bezirken durchgeführten Wochenlehrgänge sowie andere differenzierte Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen haben sich in jeder Hinsicht bewährt. In diesem Zusammenhang dürfen auch die Leistungen der Wissenschaftler nicht unerwähnt bleiben. Durch ein hohes Niveau in der Forschung und Lehre haben sie bei der Aus- und Weiterbildung unserer Kader einen beachtlichen Beitrag geleistet. Erwähnenswert sind auch eine Reihe guter Lehrbücher und andere Schriften, die in jenen Jahren geschrieben wurden und mit denen wesentliche Lücken geschlossen werden konnten. Ein wertvoller Beitrag war z. B. das Buch „Sozialistische Kriminologie“ von Buchholz/Hartmann/Lekschas. Mit dieser Arbeit wurden grundsätzliche Probleme geklärt, und auf noch umstrittene Fragen wurde eine umfassende Antwort gegeben. Zweitens war die Zusammenarbeit der Justizorgane mit anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und mit den Kollektiven der Werktätigen wesentlich verstärkt worden. Das hatte zur Folge, daß die Juristen sich zunehmend von den Resten einer immer wieder kritisierten formaljuristischen Betrachtung gesellschaftlicher Prozesse zu lösen vermochten. Das wiederum brachte es mit sich, daß die Entscheidungen der Rechtspflegeorgane von den Bürgern besser verstanden wurden und damit ihr erzieherischer Wert stieg. Drittens war es den Leitungsgremien der Justizorgane gelungen, bei der vom VII. Parteitag geforderten wissenschaftlich fundierten Organisation staatlicher Leitungstätigkeit ein gutes Stück voranzukommen und die besonders in der Justiz zählebigen Reste überkommener Leitungsmethoden zu überwinden. Durch die neuen Formen unmittelbarer politischer und fachlicher Anleitung von oben nach unten konnten auftretende Probleme schnell geklärt und auf gestellte Fragen konnte in kürzester Frist eine verbindliche Antwort gegeben werden. Dadurch wurden bei der einheitlichen Durchsetzung des sozialistischen Rechts gute Ergebnisse erzielt, und die sozialistische Gesetzlichkeit festigte sich. Viertens kann gesagt werden, daß die erzielten Fortschritte in der Tätigkeit der Justizorgane maßgeblich auch durch eine engere Zusammenarbeit zwischen diesen Organen selbst erreicht wurden. Besonders im Kampf gegen die Kriminalität hat sich die Verständigung über die jeweiligen Schwerpunkte dieses Kampfes ausgezeichnet bewährt. Mit der gemeinsamen Ausarbeitung der jeweiligen Hauptaufgaben durch die zentralen Organe wurde von oben nach unten ein einheitliches Vorgehen gesichert, ohne daß damit die Verantwortung des einzelnen Organs geschmälert wurde. Bedeutsame Gesetze vervollständigen die sozialistische Rechtsordnung Am 12. Januar 1968 nahm die Volkskammer der DDR ein bedeutsames komplexes Gesetzeswerk an: das neue Strafgesetzbuch, die neue Strafprozeßordnung, das Gesetz über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug und über die Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben u. a. Das herausragendste Gesetz in diesem umfangreichen Komplex war das Strafgesetzbuch, mit dem erstmalig in der Geschichte unseres Volkes ein umfassendes sozialistisches Strafrecht geschaffen wurde. Wie der Abgeordnete P. V e r n e r, Sprecher der Fraktion der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in der Volkskammer, sagte, schützen wir mit dem neuen Strafrecht, „was uns allen am Herzen liegt und teuer ist: die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik und die sozialistischen Errungenschaften, das friedliche Leben und die schöpferische Arbeit des Menschen, die freie Entwicklung und die Rechte und Pflichten jedes Bürgers“. Das neue Strafgesetzbuch war das Ergebnis einer jahrelangen Vorbereitungsarbeit. Es basierte auf breiter wissenschaftlicher Arbeit und einer tiefgründigen Verallgemeinerung von Erkenntnissen und Erfahrungen der Strafrechtsprechung. So konnte z. B. H. B e n j a m i n in der 6. Sitzung des Staatsrates am 7. Dezember 1967 darauf hin-weisen, daß das Oberste Gericht in seiner Rechtsprechung „viele Erscheinungsformen der Verbrechen gegen unseren Staat so-charakterisierte, daß hieraus wichtige Erfahrungen für die Fassung der gesetzlichen Tatbestände abgeleitet werden konnten. Diese Linie zieht sich vom DCGG-Prozeß im Jahre 1950 über die Verfahren gegen die Angehörigen der sog. Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit und anderer westlicher Untergrund- und Spionageorganisationen bis zu den Verfahren gegen Oberländer, Globke und Latinsky“.3 Ein herausragendes Ereignis war der Volksentscheid vom 6. April 1968 über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, in der die grundlegenden Bestimmungen für die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft enthalten sind. Auf der 9. Tagung der Volkskammer am 11. Juni 1968 wurde ein weiteres bedeutsames Gesetz für die Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege angenommen: das „Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik“. Dieses Gesetz bedeutete eine hohe Würdigung und Anerkennung des umfangreichen erzieherischen Wirkens der Konflikt- und Schiedskommissionen, die nach fünfzehn-bzw. fünfjähriger Tätigkeit nunmehr als gesellschaftliche Gerichte voll an der Rechtsprechung beteiligt wurden. Von den Feinden einer fortschrittlichen Rechtspflege seit ihrem Entstehen verleumdet, von den Werktätigen in Stadt und Land sehr geschätzt, sind die gesellschaftlichen Gerichte aus der Rechtspflege unseres Staates nicht mehr wegzudenken. Angesichts der rapide anwachsenden Gefahr des Neonazismus in Westdeutschland und der mit Methode betriebenen Begünstigung der Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher durch die Gerichte der BRD fand am 28. und 29. Januar 1969 eine bedeutsame Konferenz der Generalstaatsanwälte sozialistischer Länder in Berlin statt, an der auch führende Persönlichkeiten aus Regierungskommissionen zur Verfolgung von Naziverbrechen teilnahmen. In einer von den Konferenzteilnehmern angenommenen Resolution wurde zum Ausdruck gebracht, daß Maßnahmen notwendig sind, um die Pläne der BRD zu durchkreuzen, mit denen schwerbelasteten Nazi- und Kriegsverbrechern volle Straffreiheit gewährt werden sollte. Diese Beratung diente der Vorbereitung eines Kongresses Ende März 1969 in Moskau, an dem Juristen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus vielen Ländern teilnahmen. Ihr Anliegen war es, auf die Notwendigkeit der Verfolgung und Bestrafung der Naziverbrecher hinzuweisen und auf die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Verfolgung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechern zu dringen. Am 8. Dezember 1969 beging die Staatsanwaltschaft den 20. Jahrestag der Gründung der Obersten Staatsanwaltschaft. In dem Glückwunschschreiben des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wurde zum Ausdruck gebracht, daß sich die Staatsanwaltschaft Ansehen und Anerkennung erworben und stets als zuverläs-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte verhindernde operative Maßnahmen durchzusetzen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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