Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 50 (NJ DDR 1978, S. 50); 50 Neue Justiz 2/78 Die sorgfältige und lückenlose Beweisermittlung und die richtige Wertung der Beweise ist die notwendige Grundlage für die gerichtlichen Entscheidungen auch in Verkehrsstrafsachen. * Die Rechtsprechung der Gerichte in Verkehrsstrafsachen ist Bestandteil des Kampfes gegen Havarien und Unfälle auf den Transportwegen, der Durchsetzung der Vorschriften über das Verhalten im Straßenverkehr sowie der Maßnahmen der ganzen Gesellschaft zur komplexen Verkehrsunfallverhütung. Über die Durchführung der Verfahren hinaus unterstützen die Gerichte in mannigfaltiger Weise die staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Die öffentliche Auswertung der Verkehrsstrafsachen und die Durchführung von Verfahren vor erweiterter Öffentlichkeit, insbesondere vor Kollektiven von Kraftfahrern, haben sich ebenso bewährt wie die unmittelbare Auswertung von Strafsachen im Zusammenhang mit speziellen Verkehrsteilnehmerschulungen. Die Initiativen vieler Richter und Schöffen, die aus der Rechtsprechung gewonnenen Erfahrungen vor allem den Schulkindern zu vermitteln, sind begrüßenswert. Noch stärker sollten die Gerichte mit den Mitteln der Gerichtskritik und der Hinweise arbeiten, um damit Einfluß auf die Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Verkehrsunfällen zu nehmen. Die verkehrserzieherische Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte hat sich einzugliedern in die staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten zur Erziehung verantwortungsbewußter, disziplinierter, aufmerksamer, hilfsbereiter und qualifizierter Verkehrsteilnehmer. ' Neues Seevölkerrecht muß zur internationalen Entspannung beitragen Dr. GUNTER GÖRNER, Berlin Prof. Dr. sc. HARRY WÜNSQHE, Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Seit Dezember 1973 haben sechs Sessionen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen stattgefunden1, und am 28. März 1978 wird die 7. Session beginnen. Grundlage der Erörterungen auf dieser Session wird der „informelle zusammengesetzte Verhandlungstext“ sein, der vom Präsidenten der Konferenz gemeinsam mit den Vorsitzenden der drei Hauptkomitees im Ergebnis der 6. Session (23. Mai bis 15. Juli 1977, New York) ausgearbeitet wurde.2 Dieser Text umfaßt 303 Artikel zu allen Fragen des Seerechts. Ihm sind sieben Anlagen beigefügt, die u. a. Regelungen über die grundlegenden Bedingungen der Erforschung und Ausbeutung des Meeresgrundes, über ein Statut eines internationalen Förderbetriebes sowie Regeln zur friedlichen Beilegung von Streitfällen aus der Seerechtskonvention enthalten. Im neuen Text wurden nicht nur die Formulierungen der bisherigen vier verschiedenen Teiltexte koordiniert, die im Ergebnis der vorangegangenen Sessionen von den Vorsitzenden der Hauptkomitees erarbeitet worden waren, sowie Widersprüche zwischen einzelnen Bestimmungen ausgeglichen und Wiederholungen vermieden. Darüber hinaus haben die Verfasser inhaltliche Veränderungen vorgenommen, wenn sie zu der Auffassung gelangten, daß der Verhandlungsverlauf der 6. Session dies rechtfertige. Der Präsident der Konferenz hat in einem erläuternden Memorandum darauf hingewiesen, daß Textveränderungen sogar zu solchen Sachfragen vorgenommen wurden, bei denen die Verhandlungen nicht zu einer substantiellen Übereinkunft geführt haben, diese Veränderungen jedoch nach Meinung der Verfasser eine generelle Übereinkunft erleichtern würden.3 Auch der „informelle zusammengesetzte Verhandlungstext“ trägt wie die Texte der vorangegangenen Sessionen lediglich prozeduralen Charakter. Er hat noch nicht den Status eines offiziellen Konventionsentwurfs, wie dies z. B. bei dem Text der Fall war, der, von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen der II. Genfer Seerechtskonferenz im Jahre 1958 vorgelegt worden war. Der Entwurf von 1958 stellte einen Grundvorschlag dar, der nur mit der Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der Konferenzteilnehmer abgeändert werden konnte. Zu dem „informellen zusammengesetzten Verhandlungstext“ vom 15. Juli 1977 hat jede Delegation das Recht, Abänderungsvorschläge einzubringen. Im folgenden sollen die wesentlichen Bestimmungen des neuen Verhandlungstextes analysiert werden. Gewährleistung der Freiheit der Schiffahrt In den neuen Verhandlungstext sind zahlreiche grundlegende Bestimmungen, deren Haupttrends Sich bereits während der 2. Session gezeigt hatten und die im Ver-handlungstext der 3. Session formuliert worden waren, im wesentlichen unverändert übernommen worden. Dazu gehören die Regelungen, wonach der Küstenstaat seine Territorialgewässer auf maximal 12 Seemeilen Breite ausdehnen darf (Art. 3), sowie das Rechtsregime in diesen Gewässern, in denen der Küstenstaat bis auf eine wesentliche Ausnahme die gleichen Souveränitätsrechte wie auf seinem Landgebiet innehat. Diese Ausnahme stellt das Recht ausländischer Schiffe auf friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer dar (Art. 17). Im neuen Text wird “wiederum der Völkerrechtsgrundsatz bestätigt, wonach in Meerengen alle Schiffe und Flugzeuge das Recht der Transit-Durchfahrt haben, die nicht behindert werden darf“ (Art. 38). Diese Bestimmung ist für alle schiffahrttreibenden Staaten von außerordentlicher Bedeutung nicht zuletzt auch für die DDR, deren Schiffe 900 Häfen in aller Welt anlaufen. Gleichzeitig trägt der neue Text den Rechten der Anliegerstaaten von Meerengen auf Gewährleistung ihrer nationalen Sicherheit, auf Reinhaltung der Meeresumwelt, auf Nutzung der Meeresressourcen und ihren anderen legitimen Interessen und Rechten in vollem Umfang Rechnung (Art. 39 ff.). Im Interesse der Anliegerstaaten von Archipel-Meerengen, z. B. der Malakka-Straße, die jährlich von Tausenden von Schiffen, darunter zahlreichen Großtankem, befahren werden, wurden auch die Bestimmungen über Archipele und deren Passage präzisiert (Art. 47 ff.). Bestimmungen über die ökonomische Zone Obgleich von zahlreichen Staaten während der 6. Session detaillierte Vorschläge zur Veränderung der Artikel über das Rechtsregime in den ökonomischen Zonen unterbreitet wurden, sieht auch der neue Verhandlungstext vor, daß allein der Küstenstaat darüber entscheiden soll, welchen anderen Staaten er Zugang zu den Fischressourcen in seiner 200 Seemeilen breiten ökonomischen Zone gewährt, falls er nicht in der Lage ist, das jährliche Fischaufkommen in dieser ökonomischen Zone selbst abzufischen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 50 (NJ DDR 1978, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 50 (NJ DDR 1978, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - der Anleitung der leitenden Kader zur weiteren Verbesserung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit mit dem Ziel, einen hohen Stand bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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