Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 499

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 499 (NJ DDR 1978, S. 499); Neue Justiz 11/78 499 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts § 9 StVO; § 4 Abs. 1 der ABAO 361/2 Straßenfahrzeuge sowie Instandhaltungsanlagen für Kraftfahrzeuge vom 2. Februar 1970 (GBl.-Sdr. Nr. 657).* Zur Pflicht der für den Einsatz von Kraftfahrzeugen Verantwortlichen, für den Verkehrs- und betriebssicheren Zustand der Fahrzeuge Sorge zu tragen. Protest des Staatsanwalts der Stadt Dresden vom 17. März 1978 - 133 - 24/78. Durch seine Mitwirkung in einem Arbeitsrechtsverfahren erhielt der Staatsanwalt Kenntnis davon, daß der am 1. Juli 1977 an einem Lastkraftwagen W 50 des VEB T. festgestellte Schaden auf unvorschriftsmäßig montierte Zwillingsräder zurückzuführen war. Durch Weglassen der inneren Kugelfederringe sind in der Folgezeit die Felgen, Radbolzen und Radmuttem unbrauchbar geworden. Die für den ordnungsgemäßen Zustand des Lkw Verantwortlichen des Betriebes hatten sich leichtfertig über die vorgeschriebene Beschaffenheit der Radbefestigung hinweggesetzt und entsprechende Unterweisungs- und Kontroll-pflichten unterlassen. Gemäß § 31 Abs. 1 StAG legte der Staatsanwalt der Stadt beim Direktor des Betriebes wegen Verletzung von Rechtsvorschriften über die Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen Protest ein. Aus der Begründung: Für den sicheren Betrieb eines Kraftfahrzeugs sind die ordnungsgemäße Montage und die ständige sichere Befestigung der Räder unerläßlich. Deshalb bestimmt § 8 Abs. 1 StVO, daß die Fahrzeugführer die einwandfreie Funktion der für die Verkehrssicherheit wichtigen Teile vor Antritt der Fahrt zu kontrollieren haben. Nach §9 StVO und §4 Abs. 1 der ABAO 361/2 -Straßenfahrzeuge sowie Instandhaltungsanlagen für Kraftfahrzeuge vom 2. Februar 1970 (GBl.-Sdr. Nr. 657) sind die vom Kraftfahrzeughalter beauftragten Vertreter für den Fahrzeugeinsatz (z. B. Verkehrsmeister, Fahrdienstleiter) verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Beschaffenheit und Ausrüstung ihrer Fahrzeuge Sorge zu tragen und darüber zu wachen, daß nur mit betriebs- und verkehrssicheren Fahrzeugen des Betriebes gefahren wird. Diese Rechtspflicht wurde hinsichtlich der Anleitung und Kontrolle der Montage bei Zwillingsrädern der Lkw W 50 verletzt. Entgegen der eindeutigen Werksvorschrift für diesen Fahrzeugtyp, nach der die Montage der Zwillingsräder in der Reihenfolge: Kugelfederring Scheibenrad Scheibenrad Kugelfederring Radmutter durchzuführen ist, wurde der Verzicht auf innere Kugelfederringe zugelassen. Die Unterlassung ist durch den Verkehrsmeister F. ausdrücklich gebilligt worden. Er unternahm nichts, um unterschiedliche Auffassungen im Betrieb über die Notwendigkeit dieses technischen Details zu klären, sondern verließ sich allein auf seine Kenntnisse und Erfahrungen. In dem Gutachten der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt, das im arbeitsrechtlichen Verfahren eingeholt wurde und dem Betrieb vorliegt, wird hingegen überzeugend nachgewiesen, daß durch das Fehlen des inneren bzw. hinteren Kugelfederringes das innere Zwillingsrad nicht zentriert wird. Dadurch entsteht ein Höhenschlag des Rades und eine Unwucht, so daß es zum Wandern des inneren Zwillings kommen kann. Das bewirkt, daß die Bohrungen des Scheibenrades ausgeschlagen und die Radbolzen unbrauchbar werden. Weiterhin wird im Gutachten dargelegt, daß .mit fortschreitendem Verschleiß an Radbolzen und Scheibenrädern sich die Gefahr des Lösens der Radmuttem vergrößert. Durch das Gutachten ist erwiesen, daß der Verkehrsmeister F. schuldhaft die ihm obliegende Arbeitspflicht verletzte, die Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge selbst sorgfältig zu beachten und konsequent für ihre genaue Einhaltung durch die Reparaturkräfte und Kraftfahrer zu sorgen, um Gefahren und Schadensfällen vorzubeugen. Der Leiter des Betriebes ist gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 VEB-VO verpflichtet, ein Höchstmaß an Sicherheit und Ordnung im Fährbetrieb zu gewährleisten. Es ist deshalb folgendes notwendig: 1. Uber das Gutachten der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt ist eine aktenkundige Belehrung der verantwortlichen Leiter für den Einsatz von Kraftfahrzeugen durchzuführen. Sie sind zu beauflagen, unverzüglich alle Lkw-Fahrer, Maschinisten und Kraftfahrzeugschlosser des Betriebes nachweispflichtig darüber zu belehren. 2. Den ordnungsgemäßen technischen Zustand der im Betrieb eingesetzten Kraftfahrzeuge mit Zwillingsrädern zu prüfen. 3. Die betrieblichen Regelungen über die Montage der Räder für Lkw und die dazu durchzuführenden technischen Dienste sind auf Übereinstimmung mit den genannten Rechtsvorschriften zu überprüfen und erforderlichenfalls zu konkretisieren. Zugleich ist es gemäß § 32 Abs. 1 StAG erforderlich, gegen den Verkehrsmeister F. wegen schuldhafter Verletzung seiner Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge ein Disziplinarverfahren durchzuführen. Anmerkung: Der Leiter des Betriebes hat den Protest anerkannt. Die Forderungen des Staatsanwalts wurden unverzüglich realisiert. Gegen den Verkehrsmeister F. wurde ein Verweis ausgesprochen. Bereits bei der Auswertung des Protestes im Leitungskollektiv des Betriebes, an der der Staatsanwalt teilnahm, konnte festgestellt werden, daß die zu der Aufsichtsmaßnahme, ergangenen Weisungen des Betriebsdirektors gewissenhaft erfüllt worden sind. Sie haben dazu beigetragen, Fehlhaltungen zu den Grundregeln über das Verhalten im Straßenverkehr zu überwinden. Insbesondere wurden die Belehrungen über das Gutachten der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt genutzt, um zu verdeutlichen, daß keiner selbst entscheiden kann, ob im konkreten Fall die geltende Vorschrift verbindlich ist oder nicht, und daß zu einem regelgerechten Verhalten auch gehört, sich selbst in der Kenntnis der Regeln zu prüfen, und das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Die Kontrolle der anderen Lastkraftwagen ergab, daß hier die Zwillingsräder vorschriftsmäßig montiert waren. Ausgehend von seiner Verantwortlichkeit für die Verkehrssicherheit legte der Betriebsdirektor fest, daß die Verkehrsmeister des Betriebes in die monatliche Berichterstattung zur Planerfüllung die Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge umfassend einzubeziehen haben. RUDOLF WOHLRAB, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Dresden Diese ABAO wurde aufgehoben durch die ABAO 361/3 Straßenfahrzeuge und deren Instandhaltung vom 15. Dezember 1977 (GBl.-Sdr. Nr. 943), die am 10. März 1978 ln Kraft getreten Ist. - D. Red.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 499 (NJ DDR 1978, S. 499) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 499 (NJ DDR 1978, S. 499)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung zu geben; die Wach- und Sicherungsposten erhalten keine Schlüssel, die das Öffnen von Verwahrräumen oder Ausgängen im Verwahrhaus ermö glichen.

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