Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 497

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 497 (NJ DDR 1978, S. 497); Neue Justiz 11/78 497 Funkanlage betreibe, die zur Störung anderer beim Rundfunk- und Fernsehempfang führe, außerdem in seinem Zimmer häufig Jugendliche empfange, mit denen er unter Alkoholeinfluß unzüchtige Handlungen vornehme. In dem Vorgang befand sich eine Erklärung, daß der Betroffene freiwillig dem Werkschutz zum Zwecke ,der Beweisführung in einem Ermittlungsverfahren* die in seinem Besitz befindlichen Räume ,zur Besichtigung anbiete*. Er erklärte sich außerdem .freiwillig* mit der Sicherstellung evtl. Vorgefundenen Werks- oder Firmeneigentums bis zur Klärung des Sachverhalts einverstanden Das Vernehmungsprotokoll begann mit dem Satz: ,Die nachstehende Aussage beim Werkschutz mache ich wahrheitsgemäß im Rahmen meiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung* Nach weiteren Vorhalten erteilte der Beschuldigte durch Unterschrift sein Einverständnis damit, daß wie es wörtlich heißt während ,der freiwillig gestatteten Wohnungsbesichtigung zahlreiche Gegenstände zum Zwecke der Beweisführung in diesem Ermittlungsverfahren sichergestellt* wurden Im Zuge der weiteren Ermittlungen mußte der Betroffene seine Sparkassenbücher zur Verfügung stellen, um Feststellungen darüber zu ermöglichen, ob er von seinen .Kunden* erpreßt worden sei.“23 Auch darüber, welche Methoden der Werkschutz gegenüber Zeugen anwendet, vermittelt der Vorgang interessante Einblicke. So hielt der Werkschutzleiter einem Zeugen vor, es seien in der Wohnung des „Beschuldigten“ Filme gefunden worden, die den Zeugen mit dem „Beschuldigten“ bei homosexuellen Handlungen zeigten. Tatsächlich existierte aber ein solcher Film gar nicht. Darüber hinaus wurde auch in der BRD die Strafbarkeit der sog. einfachen Homosexualität durch das 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) beseitigt; bei dem Zeugen mußte jedoch der Eindruck entstehen, als seien derartige Handlungen noch mit Strafe bedroht. Diese Vemehmungsmethode des Werkschutzleiters war unzulässig, denn nach §§69 Abs. 3, 136 a StPO der BRD ist es ausdrücklich verboten, bei der Zeugenvernehmung Täuschungen anzuwenden. Generell ist festzuhalten, daß die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, die Beschuldigten- und die Zeugenvernehmung sowie die Durchsuchung und Beschlagnahme Maßnahmen strafprozessualen Charakters sind, die nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen überhaupt zulässig sind. Keinesfalls gehören sie zu den Aufgaben des Werkschutzes. Ausbau und Stoßrichtung des Werkschutzes Der Ausbau des Werkschutzes wird in der BRD staatli-cherseits nicht nur toleriert, sondern sogar gefördert. So gelangte der Leitende Kriminaldirektor H. Schäfer zu der Einschätzung: „Der vermehrte Personalaufwand für Sicherungskräfte, d. h. für Werkschutzpersonal, wird immer mehr zu einem wichtigen Posten in der Rechnung des vernünftig kalkulierenden Kaufmanns Nur ein gut ausgebildeter, speziell trainierter Werkschutz wird in der Lage sein, eine .präventive Notwehr* zu leisten.“ Aufschlußreich ist Schäfers Eingeständnis, daß das Personal des Werkschutzes „den beiden größten Präventivorganisationen der Bundesrepublik entstammt, nämlich der Bundeswehr und (dem) Bundesgrenzschutz“, wodurch gewährleistet sei, „daß die von dort kommenden Männer nicht nur ihre Lebensreife ein (bringen), sondern auf diesen Grundlagen eine weiterreichende Bereitschaft zum Einsatz für Rechtsprinzipien, auf denen unser Staat aufbaut“ Damit wird schon die eigentliche Stoßrichtung des Werkschutzes angedeutet, die O. Liesenborghs als Münchner BMW-Werkschutzverantwortlicher zweifellos ein Kenner der Praxis offen ausspricht: Er analysiert „aus der Sicht der .Werksicherheit*“ die Betriebskriminalität und erfaßt darunter auch alle „politischen Auszeichnungen Für langjährige hervorragende Leistungen bei der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege wurden Prof. Dr. Hildegard Bluhm, Leiter der Abt. Fernstudium an der Humboldt-Universität Berlin, Walter Gaebler, ehern, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz, Prof. Dr. Richard Hartmann, em. Professor an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, Walter Neubert, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Dresden, mit der Medaille für „Verdienste in der Rechtspflege“ in Gold ausgezeichnet. In Würdigung hervorragender Leistungen bei der sozialistischen Erziehung der Jugend erhielt Dr. Günter Wolf, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin, die Artur-Becker-Medaille in Gold. Aktivitäten“ von Mitarbeitern „linksextremer Gruppen“.25 Die politische Praxis in der BRD zeigt, daß die herrschende Klasse alle ihr nicht ins Konzept passenden Äußerungen und Aktionen progressiver, demokratischer Kräfte als „linksextrem“ verunglimpft. Auch Liesenborghs erwähnt als Beispiele für „linksextreme politische Aktivitäten“ u. a. Flugblätter und Zeitungen oder „Wortmeldungen in den Betriebsversammlungen“. Vorsorglich denunziert er Äußerungen linksstehender Kräfte, die sich auf das in Art. 5 des Gründgesetzes der BRD verbriefte Grundrecht der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit stützen, als „Verleumdungen, Verunglimpfungen in Wort, Schrift und Bild“. Als Schutzmaßnahmen hiergegen preist er u. a. an: „Aufbau eines Ermittlungsdienstes, der ebenfalls, aber in Zivil, Kontrollen und Beobachtungen durchführt, sich um die Ermittlungen einschlägiger Vorfälle und die Befragung der damit im Zusammenhang stehenden Personen befaßt. ; ‘,26 Dies bestätigt die marxistisch-leninistische Einschätzung, daß es dem Werkschutz in der BRD neben seiner „offiziellen Zuständigkeit“ speziell um die Verfolgung von Kommunisten und aktiven Gewerkschaftlern geht. „Diese Aufgabe obliegt vor allem dem Werkschutz-Ermittlungsdienst. Er fertigt .schwarze* bzw. ,rote Listen* über progressive Betriebsangehörige an, ergänzt sie und tauscht sie mit anderen Unternehmern aus.“27 Darüber hinaus besteht auf Grund der Erfahrungen des Klassenkampfes nicht der geringste Zweifel, daß in entsprechenden Situationen die Monopole nicht zögern, ihren bewaffneten Werkschutz als private Bürgerkriegstruppe gegen streikende oder demonstrierende Werktätige einzusetzen. Und so überrascht es nicht, daß der BRD-Publizist G. Wallraff, der sich bei Großbetrieben an Rhein und Ruhr als „Ministerialrat Kröver vom Zivilschutzausschuß beim Bundesinnenministerium“ nach dem Ausbau des Werkschutzes erkundigte, von verschiedenen Firmen erfuhr, daß sie ihren Werkschutz bewaffnet und zum Einsatz gegen Streikende geschult haben.28 Betriebsjustiz als Ausdrude der Krise des bürgerlichen Staates Angesichts dieser Entwicklung der Betriebsjustiz und des Werkschutzes haben in der BRD progressive Wissenschaftler besorgt auf die sich ausweitende Atmosphäre der Bespitzelung, der Ächtung Andersdenkender und der „gemeinschaftsideologisch verbrämten Ahndung von Abweichungen in Betriebsgemeinschaften“ hingewiesen.29 Ihre Mahnungen, Prinzipien des BRD-Grundgesetzes nicht län-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 497 (NJ DDR 1978, S. 497) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 497 (NJ DDR 1978, S. 497)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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