Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 487

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 487 (NJ DDR 1978, S. 487); Neue Justiz 11/78 487 barer mit der Verletzung wesentlicher Versorgungspflichten verbunden worden. Zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben haben Groß-und Einzelhandelsbetriebe auch gemeinsame Kontrollen durchzuführen, über deren Ergebnisse die übergeordneten Organe sowie die Abteilungen Handel und Versorgung der zuständigen örtlichen Räte und die Bezirksvertragsgerichte zu informieren sind. Leiten sich aus den Kontrollen notwendige Entscheidungen ab, so sind diese von den übergeordneten Organen bzw. den Abteilungen Handel und Versorgung der zuständigen örtlichen Räte herbeizuführen. Die besondere Verantwortung der Abteilungen Handel und Versorgung wird dadurch unterstrichen, daß sie das Recht haben, die Durchführung eines Schiedsverfahrens über die Verpflichtung zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion beim Staatlichen Vertragsgericht anzuregen, wenn Groß- und Einzelhandelsbetriebe ihre Verpflichtungen zur planmäßigen Versorgung der Bevölkerung gröblich verletzen. Mit der 2. VO zur Änderung der 4. DVO zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Sicherung des Exports und des Imports vom 27. Juli 1978 (GBl. I Nr. 25 S. 283) wird festgelegt, daß wirtschaftsleitende Organe, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, und Betriebe zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion verpflichtet werden können, wenn sie volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigte Importe beantragen, bestätigen, genehmigen, planen oder durchführen. Nach der AO über die Sicherung der Zulieferungen und Leistungen für den Anlagenexport vom 13. Juli 1978 (GBl. I Nr. 20 S. 241) sind derartige Zulieferungen und Leistungen vorrangig in die Pläne und Bilanzen einzuordnen. Zur Gewährleistung der vorrangigen Planung, Bilanzierung und Realisierung der für den Anlagenexport erforderlichen Lieferungen und Leistungen legt die Staatliche Plankommission Auftragsnummem fest. Diese sind von den Generallieferanten und deren Auftragnehmern bei allen Verbraucher- und lieferseitigen Planinformationen und sonstigen Bedarfsinformationen sowie bei Bestellungen bzw. Vertragsabschlüssen anzugeben. Bei der Beurteilung der Planentwürfe und der Bewertung der Ergebnisse der Planerfüllung der Betriebe und Kombinate auf allen Ebenen der Leitung und Planung ist die Kennziffer „Zulieferungen für den Anlagenexport zu IAP“ den staatlichen Plankennziffern für den direkten Export gleichgestellt. Die 1. DB zur VO über den Standard des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Planung, Ausarbeitung, Bestätigung und Einführung von RGW-Standards vom 30. April 1978 (GBl. I Nr. 19 S. 233) dient der einheitlichen Leitung und Planung der Standardisierungsarbeiten auf diesem Gebiet. Die Planung der Aufgaben zur Ausarbeitung von RGW-Standards hat mit dem Ziel zu erfolgen, eine effektive Gestaltung der internationalen Spezialisie-rungs- und Kooperationsbeziehungen zu gewährleisten. Die Einführung von RGW-Standards in der DDR erfolgt in zwei Stufen: In der ersten Stufe wird der RGW-Stan-dard für die verbindliche Anwendung in der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der DDR mit den anderen Mitgliedsländern des RGW in Kraft gesetzt; die zweite Stufe ist die verbindliche Anwendung des RGW-Standards innerhalb der Volkswirtschaft der DDR. Die rechtsverbindliche Einführung von RGW-Standards in der DDR erfolgt in beiden Fällen durch Anordnung des Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung im Gesetzblatt. Durch die AO Nr. 3 über das planmäßige Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von metallischen Sekundärrohstoffen und metallurgisch sowie für die Feuerfest-Industrie verwertbaren Industrierückständen Sekundärrohstoffanordnung (M) vom 11. August 1978 (GBl. I Nr. 29 S. 320) wird dem Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali die Funktion des staatlichen Beauftragten für metallische Sekundärrohstoffe übertragen. Dazu untersteht ihm die Staatliche Inspektion für metallische Sekundärrohstoffe, deren Statut in der Anlage zur AO Nr. 3 für verbindlich erklärt wird. Die Inspektion als das zentrale staatliche Kontrollorgan zur Gewährleistung der Erfassung und Nutzbarmachung von metallischen Sekundärrohstoffen im Bereich der gesamten Volkswirtschaft ist berechtigt, in den kontrollierten Einrichtungen Einblick in alle Unterlagen zu nehmen, die sich auf die Leitung und Planung der metallischen Sekundärrohstoffwirtschaft beziehen. Werden Pflichtverletzungen festgestellt, ist die Inspektion zur Erteilung schriftlicher Auflagen mit Terminstellung berechtigt. Bei groben Pflichtverletzungen kann sie die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen anregen. Zur effektiveren Ausnutzung von Transportraumkapazitäten soll die 2. VO über die Leitung, Planung und Zusammenarbeit beim Gütertransport Transportverordnung (TVO) - vom 6. April 1978 (GBl. I Nr. 24 S. 267) beitragen. Sie schafft die rechtliche Grundlage für die Bildung von Belade- und Entladegemeinschaften sowie Transportgemeinschaften bzw. Werkfahrgemeinschaften zur rationelleren Nutzung der Werkfuhrparks, der Umschlagtechnik und des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens. Neugefaßt wurden die 1. DB zur TVO Bestimmungen für den Bereich Eisenbahn und Allgemeine Leistungsbedingungen für Transportverträge mit der Deutschen Reichsbahn sowie die 2. DB zur TVO Bestimmungen für den Bereich Binnenschiffahrt und Allgemeine Leistungsbedingungen für Transportverträge mit dem VEB Binnenreederei , beide vom 19. Juli 1978 (GBl. I Nr. 24 S. 267 und S. 275). Sie werden ergänzt durch die 6. DB zur TVO Änderung der 5. DB zur TVO vom 19. Juli 1978 (GBl. I Nr. 24 S. 281). Mit ihnen werden die im Herbst-/ Winterverkehr 1977/78 erprobten Maßnahmen zur Beschleunigung des Umlaufs von Güterwagen, Containern und Paletten für dauernd festgelegt. Es sind insbesondere geregelt worden die Besenreinheit der Güterwagen, Container und Paletten, die Zahlung von Wiederbeladungsgeld bei Überschreitung der Tauschmenge im Palettenaustausch, die Vertragsstrafe für Minderinanspruchnahme von Transportraum, die Überwachung des Aufenthalts der im internationalen Verkehr eingesetzten Großcontainer. In Ergänzung der genannten Regelungen werden mit Wirkung vom 1. September 1978 das Weiterabfertigungsgeld, das Reinigungsgeld, das Verzögerungsgeld für die Überschreitung der Rückgabefristen für bahneigene Kleincontainer und Paletten oder für Austauschpaletten im Stückgut-, Wagenladungs-, Großcontainerverkehr und in der Binnenschiffahrt, das Wagenstandgeld für bestimmte Güterwagen und die Vertragsstrafen bei nicht genehmigter Beladung von bestimmten Güterwagen der Eisenbahnen erhöht. Die Veröffentlichungen dazu sowie zu einer Reihe von Einzelregelungen erfolgen im Tarif- und Verkehrsanzeiger des Ministeriums für Verkehrswesen bzw. im Deutschen Eisenbahn-Gütertarif. Erfahrungen in der Praxis haben dazu geführt, in die neugefaßte 2. DB zur Straßenverordnung Sperrordnung vom 28. Juli 1978 (GBL I Nr. 29 S. 317) präzisierte Regelungen zur Anmeldung von geplanten Einschränkungen der Nutzung von Straßen, zur Antragstellung und zu den Pflichten desjenigen, der die Einschränkung der Straßennutzung veranlaßt, sowie zu den Pflichten der bauausführenden Betriebe aufzunehmen. Ferner wurden Maßnahmen zur Sicherung der Einhaltung genehmigter Sperrzeiten festgelegt: Bei erkennbarer Überschreitung der Sperrzeiten haben die Veranlasser der Sperrungen unverzüglich Anträge auf Neufestsetzung der Fristen zu stellen. Werden die Fristen überschritten, so hat der Veranlasser Gebühren gemäß § 15 Abs. 3 der StraßenVO - vom 22. August 1974 (GBl. I Nr. 57 S. 515) zu zahlen. Die Gebüh-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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