Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 486

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 486 (NJ DDR 1978, S. 486); 486 Neue Justiz 11/78 staatlichen Gutachterstellen, wie das Einspruchsrecht und das Auflagenrecht, eingeführt. Damit sollen die Gutachterstellen in die Lage versetzt werden, noch wirksamer auf eine hohe Effektivität der Investitionsvorhaben Einfluß zu nehmen. Im Zusammenhang mit der rationelleren Vorbereitung erhöht sich die Verantwortung der Investitionsauftraggeber und ihrer übergeordneten Organe bei der Ermittlung der Notwendigkeit der Investitionen sowie für die Ausarbeitung und die Vorgabe qualifizierter Zielstellungen für die Vorbereitung und für das zu erreichende wissenschaftlich-technische und ökonomische Niveau der Investitionen zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme auf der Basis kompromißloser Vergleiche mit dem internationalen Stand. Die DB zur VO über die Vorbereitung von Investitionen Vorbereitung der Investitionen des komplexen Wohnungsbaues vom 13. Juli 1978 (GBL I Nr. 23 S. 260) regelt die investitionsspezifischen Besonderheiten dieses Bereichs. Gegenstand der VO über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen vom 13. Juli 1978 (GBl. I Nr. 23 S. 257) sind die Beziehungen zwischen dem Investitionsauftraggeber einer (auslösenden) Investition und den Betrieben in den vor- und nachgelagerten Produktionsstufen sowie in den Bereichen der sozialen und technischen Infrastruktur des Territoriums, wenn Folgeinvestitionen erforderlich werden. Darüber hinaus regelt die VO Fragen des Ersatzes, der Verlagerung bzw. der Veränderung von Grundmitteln anderer Rechtsträger oder Eigentümer, wenn solche Maßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit oder zur Sicherung der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und Nutzung der Investition notwendig sind. Die zuständigen (oder betroffenen) Betriebe sind auf Grund ihrer Aufgaben innerhalb der gesellschaftlichen Arbeitsteilung selbst für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen verantwortlich. Soweit in Ausnahmefällen der Abriß von Produktionsstätten, Gebäuden usw. oder ihre Verlagerung an einen anderen Standort erforderlich wird, hat der Investitionsauftraggeber, der das veranlaßt, dem betroffenen Rechtsträger die materiellen Fonds und die finanziellen Mittel für den Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen. Wird durch Investitionen privates Eigentum an Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen betroffen, ist mit dem privaten Eigentümer ein Kaufvertrag zur Übernahme dieser Grundmittel anzustreben. Die Bestimmungen über die Inanspruchnahme von Grundstücken werden hiervon nicht berührt. Die Ersatzpflicht gegenüber privaten Eigentümern richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz (Entschädigungsgesetz) vom 25. April 1960 (GBl. I Nr. 26 S. 257). Ersatzwohnungen bzw. Räumlichkeiten zur Weiterführung von Produktionsaufgaben von Handwerksbetrieben stellt der örtliche Rat auf vertraglicher Grundlage zur Verfügung. Er erhält auch vom Investitionsauftraggeber zu diesem Zweck die materiellen Fonds bereitgestellt. Im engen Zusammenhang mit den vorgenannten drei Rechtsvorschriften, die das Ziel haben, die Effektivität der Investitionstätigkeit zu erhöhen und mit geringstmöglichem Aufwand einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, steht die AO über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen vom 5. September 1978 (GBL I Nr. 32 S. 351). Mit ihr werden Regelungen über Leiteinrichtungen für Baustelleneinrichtungen, über den Abbau, die Wiedergewinnung und den Verkauf von Baustelleneinrichtungen sowie über territorial zentralisierte Baustelleneinrichtungen neu eingeführt. Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen ab 5 Millionen M unterliegen einer besonderen Kontrolle hinsichtlich des Aufwandes für Baustelleneinrichtungen, um die o. g. Ziele mit Hilfe der Bank und der staatlichen Kontrollorgane besser durchsetzen zu können. Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Denkmalen im Investitionsgeschehen ist hier die 2. DB zum Denkmalpflegegesetz5 ' Denkmale mit Gebietscharakter und Einbeziehung der Umgebung in den Schutz von Denkmalen vom 14. Juli 1978 (GBL I Nr. 25 S. 285) zu erwähnen. Sie schafft die Möglichkeit, die Umgebung des Einzeldenkmals bzw. Denkmale, die Flächencharakter (Gebietscharakter) tragen, zu Denkmalschutzgebieten zu erklären, um so bei städtebaulichen Planungen einen umfassenden Schutz für die Pflege, die Erhaltung der Wirkung bzw. Ansicht der Denkmale zu gewährleisten. Die Festlegung von Denkmalschutzgebieten sowie ihre exakte Begrenzung und Kartierung gestatten bei allen Investitionen, daß die Auftraggeber bzw. Auftragnehmer sich schon sehr frühzeitig am bestehenden Denkmalschutz orientieren können. Die Kartierungsunterlagen sollen neben der äußeren Begrenzung des Gebiets auch Einzeldenkmale und wichtige Sichtbeziehungen zu ihnen ausweisen. Die örtlichen Räte verwirklichen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Denkmalpflege bei verändernden Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten deren denkmalpflegerische Zielstellung und erteilen an Rechtsträger, Eigentümer und Verfügungsberechtigte von Bauten und Grundstücken die Genehmigung, wenn Baumaßnahmen die äußere Wirkung des Objekts nicht verändern und damit der denkmalpflegerischen Zielstellung im Denkmalschutzgebiet nicht entgegenstehen. Ein weiterer Komplex Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Volkswirtschaft betrifft den Konsumgüterbinnenhandel, den Außenhandel, die Materialwirtschaft und das Verkehrswesen. Die VO zur Änderung der 6. DVO zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Versorgung der Bevölkerung vom 21. Juli 1978 (GBL I Nr. 25 S. 283) und die AO über die vertragliche Gestaltung der Beziehungen bei der Belieferung des Einzelhandels durch den Großhandel vom 3. August 1978 (GBL I Nr. 25 S. 284) bilden eine Einheit. Das Ziel der Regelung besteht darin, die gemeinsame Verantwortung von Groß- und Einzelhandel für die Erfüllung der Versorgungsaufgaben konkreter als bisher zur Grundlage ihrer Zusammenarbeit zu machen und dabei die Beziehungen von unnötigem Aufwand zu entlasten. Insbesondere sind alle gemeinsam vom Groß- und Einzelhandel eingekauften Waren in den Verkaufseinrichtungen anzubieten und die Methoden des Bestell- und Lieferregimes auf den schnellen Warenumschlag und die Verringerung des für den Ein- und Verkauf im Großhandel erforderlichen Zeitaufwandes auszurichten. Die AO vom 3. August 1978 gilt für die wechselseitigen Beziehungen zwischen Großhandelsbetrieben, Produktionsmittelhandel, anderen volkseigenen Betrieben mit Großhandelsfunktion und volkseigenen Einzelbetrieben sowie den Konsumgenossenschaften der DDR über die Lieferung von Konsumgütem. Einbezogen sind Betriebe des Gaststätten- und Hotelwesens, der Bauarbeiterversorgung und Kommissionshändler der Einzelhandelsbetriebe. Grundlage für den Abschluß und die Erfüllung der Wirtschaftsverträge sind künftig der auf dem Bezirksversorgungsplan beruhende Einkaufsplan des Großhandels und die Sortiments- und Leistungskataloge der Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels. Rahmenverträge und Koordinierungsvereinbarungen sollen den Vertragsabschluß rationeller gestalten. In den Fällen, in denen der Einzelhandelsbetrieb Garantieansprüche von Bürgern wegen nicht qualitätsgerechter Leistung gemäß §§ 148 ff. ZGB anerkennt, ist diese Entscheidung grundsätzlich auch für den Großhandelsbetrieb bindend. Auf Pflichtverletzungen der Groß- und Einzelhandelsbetriebe, die im Zusammenhang mit den für die vertragsrechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit grundlegenden Erfordernissen auftreten, soll mit Vertragsstrafen und Preissanktionen eingewirkt werden. Diese sind unmittel-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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