Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 478

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 478 (NJ DDR 1978, S. 478); 478 Neue Justiz 11/78 Aus anderen sozialistischen Ländern Die Verfassung der UdSSR im System der sowjetischen Gesetzgebung Prof. Dr. habil SAMU1L LASAREWITSCH SIWS, wiss. Mitarbeiter am Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Verdienter Wissenschaftler der RSFSR Die Verfassung der UdSSR von 1977 spiegelt die tiefgreifenden Veränderungen wider, die sich in den vier Jahrzehnten seit der Annahme der Verfassung der UdSSR von 1936 vollzogen haben. Sie reflektiert in vollem Umfang die Stetigkeit und Kontinuität in der Entwicklung der Gesellschaftsordnung und des Staatsaufbaus. Deshalb besteht eine ihrer Besonderheiten, die die großen Veränderungen im gesellschaftlichen Leben widerspiegelt, gerade darin, daß in ihr die bereits von W. I. Lenin herausgearbeiteten Wesenszüge der Verfassung sozialistischen Typs nicht nur gewahrt, sondern auch weiterentwickelt wurden und daß viele Grundgedanken und Prinzipien der Verfassung der RSFSR von 1918 sowie der Verfassungen der UdSSR von 1924 und 1936, die sich im Leben bewährt haben, wieder aufgenommen wurden. Das wird in der Präambel der Verfassung der UdSSR von 1977 zum Ausdruck gebracht Übereinstimmung aller Normativakte mit der Verfassung Die Kontinuität und Stetigkeit der Verfassungsentwicklung hat gewisse praktische Bedeutung für die Entscheidung darüber, welche vor dem Inkrafttreten der neuen Verfassung der UdSSR erlassenen Gesetze und sonstigen Normativakte ihre Gültigkeit behalten. Zweifellos bleiben alle Normativakte gültig, die zum Zeitpunkt der Annahme und des Inkrafttretens der Verfassung wirksam waren, vorausgesetzt, daß sie den Verfassungsnormen entsprechen. Diese Grundsatzbestimmung ist im Gesetz der UdSSR über die Inkraftsetzung der Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR festgelegt. Art. 1 dieses Gesetzes sieht vor: „Die Gesetze der UdSSR, die Gesetze der Unionsrepubliken und der autonomen Republiken sowie die sonstigen Akte von Staatsorganen, die vor dem 7. Oktober 1977 erlassen worden sind, behalten ihre Gültigkeit, sofern sie zur neuen Verfassung der UdSSR nicht im Widerspruch stehen.“1 Steht eine Bestimmung eines Normativaktes (oder der gesamte Normativakt) im Widerspruch zu einer Verfassungsbestimmung (oder entspricht sie ihr nicht), so hat der Gesetzgeber (oder ein anderes zuständiges Organ) die Pflicht, den Normativakt vollständig oder teilweise aufzuheben bzw. einen entsprechend veränderten Normativakt zu erlassen. Es ist unabdingbares Gebot für den Gesetzgeber, an der laufenden Gesetzgebung alle Änderungen vorzunehmen, die sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Verfassung der UdSSR von 1977 ergeben. Dazu bedarf es keines besonderen Ermächtigungsaktes. Aus der Stellung der Verfassung im System der Gesetzgebung ergibt sich auch die Bestimmung, daß jede im Widerspruch zum Grundgesetz stehende Norm mit der Annahme der neuen Verfassung ihre Gültigkeit verliert. Die allgemeine Formulierung über die Außerkraftsetzung der im Widerspruch zur neuen Verfassung stehenden gesetzlichen Bestimmungen bedarf u. E. jedoch der Präzisierung oder Erläuterung. Sie hat allgemein-deklaratorische Bedeutung und unterstreicht, daß eine Norm, die einer konkreten verfassungsrechtlichen Bestimmung widerspricht, nicht weiterhin angewendet werden darf. Die Aktualisierung des Gesetzgebungsprozesses verlangt zu- gleich den Erlaß eines besonderen Aktes über die Aufhebung (oder Änderung) der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung. Unseres Erachtens umfaßt die in Art. 4 des Gesetzes über die Inkraftsetzung der Verfassung der UdSSR enthaltene Formulierung, nach der das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR das Verfahren festzulegen hat, wie die Gesetzgebung der UdSSR mit der neuen Verfassung der UdSSR in Übereinstimmung zu bringen ist, auch das Verfahren der Ausarbeitung einer Reihe von Rechtsvorschriften. Vervollkommnung der Gesetzgebung Die Verfassung der UdSSR geht von der allgemeinen Voraussetzung aus, daß das bestehende System der Gesetzgebung weiterhin gilt, und zugleich von der Notwendigkeit, daß die laufende Gesetzgebung weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen ist. Ferner fixiert sie die Rangordnung der Normativakte und legt die Kompetenz der höchsten Staatsorgane sowie die Form der Rechtsvorschriften fest, die sie in Wahrnehmung ihrer Kompetenz erlassen. Neben der Vorrangstellung der Verfassung der UdSSR ist das Primat des Unionsgesetzes festgelegt. Die allgemeine Forderung nach Entwicklung und Vervollkommnung der Gesetzgebung setzt einen weiten Spielraum für die Normensetzung voraus, die auf der weiteren Detaillierung des Systems der Verfassungsbestimmungen und der normativen Festlegung der rechtlichen Mittel ihrer Realisierung beruht. Neben dem großen Bereich der fakultativen Normensetzung sei auf die Kategorie der durch die Verfassung determinierten Gesetzgebung hingewiesen. In diesem Falle enthält die Verfassungsnorm für den Gesetzgeber die Direktive, die geltende Gesetzgebung zu vervollständigen. In seinem Schlußwort auf der Außerordentlichen 7. Tagung der 9. Legislaturperiode des Obersten Sowjets der UdSSR hob L. I. Breshnew hervor, daß „das Inkrafttreten der Verfassung die Realisierung eines umfassenden Programms gesetzgeberischer Arbeit voraussetzt“. Dieses Programm umfaßt „die Vorbereitung neuer Gesetze, deren Erlaß in der Verfassung direkt vorgesehen ist oder sich daraus ergibt“.2 Vorgesehen ist auch der Erlaß konkreter Gesetze, deren Bezeichnung bereits festgelegt ist, wie beispielsweise das Gesetz über den Ministerrat der UdSSR (Art. 136), das Gesetz über das Oberste Gericht der UdSSR (Art. 153), das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der UdSSR (Art. 168) u. a. Eine solche Festlegung bezieht sich insbesondere auf die Fälle, in denen die Verfassung der UdSSR von 1977 speziell auf den Erlaß eines Gesetzes zu Fragen hinweist, die früher durch die Verfassung selbst oder überhaupt nicht geregelt waren. Die Verfassung der UdSSR von 1936 legte z. B. die Zusammensetzung des Ministerrates der UdSSR fest. Dadurch wurden bekanntlich häufige Änderungen des entsprechenden Artikels der Verfassung erforderlich. Die Verfassung der UdSSR von 1977 sieht vor, daß das Verzeichnis der Unionsministerien sowie der Unions-Republik-Ministerien und Staatlichen Komitees der UdSSR auf der Grundlage der Verfassung durch das Gesetz über den Ministerrat der UdSSR festgelegt wird (Art. 136).3 Verfassungsgesetze und monokonstitutioneller Akt Das Gesetz über die Inkraftsetzung der Verfassung der UdSSR enthält für das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR und den Ministerrat der UdSSR den konkreten Auftrag, die Entwürfe für wichtige Gesetzgebungsakte auszuarbeiten und dem Obersten Sowjet zur Beratung vorzulegen (Art. 4 und 5). Bedeutet die Festlegung über;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und sein Kollektiv kommt es jetzt insbesondere darauf an, die amnestiebedingte Pause intensiv zu einer gründlichen und sachlichen Auswertung der gesammelten Erfahrungen zu nutzen und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und gesellschaftlichen Kräften, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern ziehungswe inz ehränLeen. Die Grundanforderung umfaßt die Durchsetzung der Prinzipien der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit in ihrem Handeln zu gewährleisten. Das ist das Ziel und zugleich der Maßstab für Aufwand und Ergebnis der Erziehung und Befähigung der.

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