Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 472

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 472 (NJ DDR 1978, S. 472); 472 Neue Justiz 11/78 Aufgaben der Rechtsprechung zur Verwirklichung außervertraglicher Schadenersatzansprüche Dr. WERNER STRASBERG, Vizepräsident des Obersten Gerichts Genosse E. Honecker hat in der Beratung mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen der SED gefordert, die vom IX. Parteitag beschlossene Aufgabe, die gesellschaftliche Wirksamkeit unseres Rechts zu erhöhen, noch zielstrebiger in die Tat umzusetzen und das Anliegen betont, sozialistische Verhaltensweisen und Beziehungen der Bürger zu entwickeln und die Verwirklichung ihrer Rechte und Pflichten zu gewährleisten.1 Konsequente Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Fester Bestandteil der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit unseres Rechts ist die konsequente und zügige Durchsetzung außervertraglicher Schadenersatzansprüche. Das dient sowohl dem Schutz des sozialistischen Eigentums als auch dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger. Die schnelle Verwirklichung von Schadenersatzansprüchen im gerichtlichen Verfahren hat über die materielle Wiedergutmachung hinaus große Bedeutung für die erzieherische Einflußnahme auf die allseitige und verantwortungsbewußte Verwirklichung des sozialistischen Rechts im täglichen Leben; sie trägt zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Schäden, zur Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen und Beziehungen der Bürger, zur Verstärkung der Achtung vor dem Gesetz und zur weiteren Festigung des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat bei. Besondere Aufmerksamkeit wenden die Gerichte dabei der exakten Durchsetzung des Ersatzes von Schäden zu, die durch Straftaten verursacht worden sind. Die genaue Beachtung und volle Anwendung der entsprechenden Normen des Zivil-, Arbeits- und LPG-Rechts ist eine Aufgabe von hohem gesellschaftlichem Rang. Die Gerichte nehmen die ihnen insoweit obliegende Verantwortung nicht nur durch die exakte Anwendung des materiellen Rechts wahr, sondern vor allem auch dadurch, daß sie auf der Grundlage des Prozeßrechts die prozessualen Rechte und Pflichten der Prozeßparteien und die zügige und wirksame Durchführung der gerichtlichen Verfahren voll gewährleisten. So ist z. B. die Verfahrensdauer bei Schadenersatzprozessen verhältnismäßig kurz. Etwa die Hälfte aller Verfahren werden innerhalb eines Monats abgeschlossen, weitere 30 Prozent der Verfahren innerhalb von drei Monaten. Wenn die damit verbundenen Leistungen auch Anerkennung verdienen, so soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß es noch einzelne Verfahren gibt, in denen die Erfordernisse einer effektiven Prozeßführung noch stärker beachtet werden müssen. Mit der exakten und zügigen Durchführung der Verfahren einschließlich der schnellen Vollstreckung der Entscheidungen unterstützen die Gerichte die auf eine wirksame Schadensvorbeugung gerichteten Initiativen der Kollektive der Werktätigen, der gesellschaftlichen Organisationen und der staatlichen Organe, so daß auch auf diesem Gebiet Sicherheit und Geborgenheit der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft deutlich wird. Dauer der Zivilverfahren in der BRD stellt Rechtsverweigerung dar In der Welt des Kapitals nimmt die Kriminalität rapide zu, erreichen Raubüberfälle, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Eigentumsstraftaten u. a. enorme Zahlen, wobei die zunehmende Brutalisierung der Verbrechensmethoden charakteristisch ist. Die allgemeine, ständig wachsende Unsicherheit in diesen Ländern wird auch auf diese Weise bewiesen. In der BRD z. B. ist die Zahl der erfaßten Straftaten im Jahre 1977 auf über 3,2 Millionen gestiegen, wie sich aus der vor einiger Zeit vom BRD-Innenministerium in Bonn veröffentlichten „Polizeilichen Kriminalstatistik 1977“ ergibt. Dabei nahm vor allem die Gewaltkriminalität erneut erheblich zu. Die aus der imperialistischen Gesellschaft und deren sich zuspitzenden sozialen Konflikten fließenden Verbrechen stellen natürlich auch die dortige Justiz vor unlösbare Aufgaben. Davon ist auch die Zivilrechtsprechung betroffen. In der kapitalistischen Gesellschaft werden nicht nur Leben, Gesundheit und soziale Existenz der Bürger immer unsicherer, sie stoßen auch dann, wenn sie z. B. als geschädigte Bürger vorausgesetzt, daß ihnen die Feststellung des Schädigers gelungen ist Schadenersatzansprüche durchsetzen wollen, auf die kapitalistische Rechtswirklichkeit. Selbst das BRD-Monopolblatt „Die Welt“ muß in zurückhaltender Umschreibung eingestehen, daß es eine bittere Volksweisheit sei, daß „derjenige viel Geduld und Geld haben muß, der sein Recht durchsetzen will“ .2 Die ständig steigende Zahl der Gerichtsverfahren führt wie dieses Blatt an den sicher noch nicht krassesten Beispielen belegt dazu, daß die bei den Amtsgerichten mit einer Dauer von drei Monaten erledigten Zivilverfahren innerhalb der letzten vier Jahre von 27,4 Prozent auf 23 Prozent, bei den Landgerichten sogar um ganze 100 Prozent auf 13,1 Prozent zurückgegangen sind.3 Nach Angaben des saarländischen Justizministeriums vergehen im Saarland in Einzelfällen bis zu sieben Jahre bis zum Urteilsspruch.4 „Ein Rechtsstreit“, so schrieb „Die Welt“ am 4. Juli 1977 „der durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof durchgeführt wird, braucht 3 bis 8 Jahre“. Sogar der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ in Strasbourg, eine Einrichtung einiger kapitalistischer Staaten, kam nicht umhin, die BRD wie von deren Monopolpresse beklagt wird im Hinblick auf die Dauer von Gerichtsprozessen wegen der Verletzung von Menschenrechten öffentlich zu verurteilen.5 In dieser eine tatsächliche Rechtsverweigerung darstellenden Situation mußte z. B. dann auch folgerichtig der Bundesgerichtshof Staatsanwälte, die Akten wegen wie es heißt „hoffnungsloser Arbeitsüberlastung“ einfach ungelesen liegen gelassen hatten, vom Vorwurf der „Strafvereitelung im Amt“ freisprechen.6 Strikte Verwirklichung von Schadenersatzansprüchen fördert gesellschaftliche Initiativen und Verantwortung Da der sichere Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger, des sozialistischen und des persönlichen Eigentums eine wichtige Aufgabe auch der Gerichte in ihrer Straf-, Zivil- und Arbeitsrechtsprechung ist und deren Leitung entsprechend dem Auftrag der Verfassung dem Obersten Gericht obliegt, beriet dessen Plenum am 14. September 1978 die weiteren Aufgaben der Rechtsprechung bei der konsequenten Verwirklichung außervertraglicher Schadenersatzansprüche. Es beschloß dazu eine Richtlinie, die im GBl. I Nr. 34 S. 369 veröffentlicht ist. Die Untersuchungen der Rechtsprechung, die der Plenartagung vorangegangen waren, zeigten, daß die Gerichte die an ihre Arbeit gestellten Anforderungen zur konse-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen im Rahmen der politisch-operativen Tätigkeit des Ministeriums für Staatssiche rhe Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist es das Grundanliegen Staatssicherheit , mit der Erfüllung seines spezifischen Beitrages und mit seinen spezifischen Mitteln und Methoden eine systematische Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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