Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 47

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 47 (NJ DDR 1978, S. 47); Neue Justiz 2/78 47 heraus, hierbei noch ideenreicher und überzeugender vorzugehen. Wir sollten alle dafür wirken, daß die guten, gemeinsamen Erfahrungen aus der öffentlichen Diskussion zur Verfassung, zum Zivilgesetzbuch und zum Arbeitsgesetzbuch allgemein angewendet werden. Das gilt auch für die Schlußfolgerungen aus den Wahlen der Direktoren der Gerichte, der Richter, Schöffen sowie der Mitglieder der Konflikt- und der Schiedskommissionen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit Schlüssel zum Erfolg Es entspricht dem Charakter, dem Auftrag und der Rolle der Nationalen Front als sozialistischer Volksbewegung, wenn sich ihre Ausschüsse mit all denjenigen Kräften auf das engste verbünden, die Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit tragen urfd die über die besten Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Dafür nur einige wenige Beispiele: In Heiligenstadt spricht der Direktor des Kreisgerichts regelmäßig auf Tagungen des Kreisausschusses der Nationalen Front und in Schulungen mit Vorsitzenden der Ortsund Wohnbezirksausschüsse über Probleme des Rechts, der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. In Plauen tritt der Leiter des Volkspolizeikreisamtes regelmäßig vor Vorsitzenden der Ausschüsse auf. In allen 40 Wohnbezirksausschüssen der Stadt arbeiten VP-Offiziere mit, informieren über wichtige Probleme und beantworten Fragen der Bürger. In Karl-Marx-Stadt wertete der Bezirksstaatsanwalt vor den Kreissekretären der Nationalen Front einen Prozeß aus und gab wertvolle Anregungen, wie die Nationale Front helfen kann, die Wachsamkeit in den Wohnbereichen zu erhöhen. Der Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Erfurt übermittelte kürzlich dem Bezirkssekretär der Nationalen Front eine Einschätzung über die Ergebnisse einer Massenüberprüfung „Brandschutz in den Wohnstätten“. Diese Einschätzung wurde Gegenstand einer Arbeitsberatung mit den Kreissekretären der Nationalen Front. Ein Ergebnis war die Festlegung, daß im Kampf um die Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit die Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes in Wohnstätten stärker beachtet und höher bewertet werden sollen. Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist Teil des „Mach-mit!“ -Wettbewerbs Der Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie für die Durchsetzung der Ortssatzungen und Stadtordnungen ist seit langem Anliegen der politischen Massenarbeit der Nationalen Front und Teil der Programme des Wettbewerbs der Städte und Gemeinden. Vielerorts gibt es wertvolle Ergebnisse und Erfahrungen. In der Stadt Eisenach haben Abgeordnete, Rat der Stadt und Stadtausschuß der Nationalen Front erreicht, daß alle 38 Wohnbezirke im Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ stehen. In 31 Wohnbezirken gibt es Arbeitsgruppen für Ordnung und Sicherheit, die sich mit solchen Aufgaben wie Verkehrserziehung, Brandschutz, allgemeine Ordnung und Sauberkeit (Stadtordnung), Zivilverteidigung und Betreuung Haftentlassener und kriminell gefährdeter Bürger befassen. Im Rahmen des „Mach-mit[“-Wettbewerbs werden in vielen Orten auf Vorschlag und durch das Mitwirken der Bürger Probleme gelöst, die direkt der weiteren Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit dienen. Das reicht vom Anlegen von Bürgersteigen, Schutzzäunen für Kinderspielplätze, Ausbau und Modernisierung von Feuerlösch- und Geräteschuppen über Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bis zum Brand- und Zivilschutz. In Städten mit großen Häuserblocks beteiligen sich Bürger an Kontrollen für den rechtzeitigen und sicheren Verschluß von Haus- und Kellereingängen. Zunehmend vollziehen sich die Initiativen der Hausgemeinschaften im „Mach-mit!“-Wettbewerb zugleich auf der Basis von Verträgen über die Mitwirkung von Mietergemeinschaften nach §§ 114 ff. ZGB. Überall dort, wo die örtlichen Staats-, die Sicherheitsund Justizorgane eng mit der Bevölkerung Zusammenarbeiten, wo sie gemeinsam mit den Ausschüssen der Nationalen Front, mit allen gesellschaftlichen Kräften konsequent den Kampf um Ordnung und Sicherheit führen, wird Straftaten und anderen Rechtsverletzungen mehr und mehr der Boden entzogen. Die Erfahrungen zeigen aber auch, daß es teilweise noch nicht ausreichend gelingt, die Initiativen der Werktätigen in jedem Fall auf konkrete, kontrollierbare und abrechenbare Zielstellungen zu lenken. Während dies bei ökonomischen Aufgaben wie dem Renovieren von Wohnungen älterer Bürger und von Räumen des Sozial- und Gesundheitswesens, dem Sammeln von Altrohstoffen schon besser gelöst ist, sind bei der Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit noch zahlreiche Reserven zu erschließen. Wir brauchen überall eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Verunreinigungen und Beschädigungen öffentlicher Anlagen und Einrichtungen. Dringend notwendig erscheint es, die Bürger über die Ausschüsse der Nationalen Front noch besser darüber zu informieren, wie sie konkret die Belange von Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit wahrnehmen können. Fundierte' Kenntnisse über die Möglichkeiten der Mitarbeit werden Unklarheiten beseitigen und die Arbeit der rund 17 000 Ausschüsse, in denen etwa 330 000 Bürger ehrenamtlich tätig sind, auch auf diesem Gebiet aktivieren. Auch für die Arbeit der Nationalen Front gilt das Zeitzer Beispiel Aus dem Beschluß des Kreistages Zeitz vom 29. Juni 1977 über „Die Aufgaben der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Kreis Zeitz bis 1980“ und dem Bericht des Vorsitzenden des Rates des Kreises vor dem Staatsrat der DDR geht eindeutig hervor, welche große Bedeutung und welchen Einfluß die Festigung der Gesetzlichkeit auf die Gestaltung einer sozialistischen Lebensweise, auf eine sichere, harmonische kulturelle Atmosphäre im Wohngebiet hat. In die Verwirklichung der vielfältigen und langfristigen Maßnahmen sind die Ausschüsse der Nationalen Front von der rechtspropagandistischen Tätigkeit in den Wohngebieten bis zu entsprechenden „Mach-mit!“-Initiativen für den besseren Schutz der geschaffenen Werte voll einbezogen. Ausgehend von der Verantwortung des Kreistages für die Lösung gesamtstaatlicher Aufgaben im Territorium, ist es Aufgabe der Kreissekretariate der Nationalen Front, gründliche Überlegungen zum eigenständigen Beitrag der Nationalen Front anzustellen, um die von der Partei der Arbeiterklasse vorgezeichnete und die vom Kreistag beschlossene gesellschaftliche Entwicklung für den Fünfjahrplanzeitraum mit voranzubringen. So wie im Kreis Zeitz sollten überall die Erfahrungen der Arbeiterklasse im sozialistischen Wettbewerb und in der massenpolitischen Arbeit in den Wohngebieten angewendet werden. Daher hat der Nationalrat der Nationalen Front allen seinen Ausschüssen empfohlen, den Beschluß des Kreistages Zeitz gründlich auszuwerten' und ihn sinngemäß auf die jeweils örtlichen Bedingungen anzuwenden. Im Aufruf zum 30. Jahrestag der DDR wird gesagt, daß überall unser Leben durch gemeinsames Zupacken noch angenehmer und kulturvoller werden soll. Dazu gehören auch mustergültige Ordnung und Sauberkeit in jedem Haus und jedem Wohngebiet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 47 (NJ DDR 1978, S. 47) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 47 (NJ DDR 1978, S. 47)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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